Allein in den letzten drei Jahren ist die Zahl der Einbrüche in Arztpraxen und Apotheken sprunghaft um gut 30 % angestiegen. Nicht nur in den dunklen Wintermonaten, sondern gerade jetzt in der Ferienzeit schlagen die Einbrecher bevorzugt zu.
Machen Sie es den Übeltätern schwer und überprüfen Sie, ob die Sicherungsmaßnahmen für Ihre Praxis oder Apotheke noch auf dem neusten Stand sind.
Mechanische Sicherheitsmaßnahmen
die Empfehlung der Polizei: Für Arztpraxen oder Apotheken: Montieren Sie Türen und Fenster der Widerstandsklasse 3 gemäß Euro-Norm DIN V ENV 1627. Die Schlösser sollten mit Bohrschutz sowie Schutzbeschlägen und Zylinderabdeckungen ausgestattet sein.
Technische Schutzvorkehrungen
Alarmanlagen melden etwa ein unbefugtes Eindringen frühzeitig und haben - sichtbar montiert - eine abschreckende Wirkung. Bei Arztpraxen oder Apotheken in allein stehenden Häusern kann auch eine Videoanlage sinnvoll sein. Von den Praxisräumen aus ist damit erkennbar, wer das Grundstück betritt oder vor der Tür steht. Automatisch geschaltete Bewegungsmelder, die für Licht an der Hausaußenseite sorgen, sind ebenfalls ein wirkungsvolles Mittel der Einbruchsprävention.
Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen sollten die Räumlichkeiten jedoch immer individuell begutachtet werden. Denn jedes Immobilie hat spezifische Schwachstellen. Informieren Sie sich am besten bei einer Beratungsstelle der Kriminalpolizei in Ihrer Nähe, welche technischen und mechanischen Schutzvorkehrungen für Ihre Praxis sinnvoll sind.
Im Fall der Fälle
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann ein Einbruch nicht immer verhindert werden. Ein umfassender Versicherungsschutz ist daher unverzichtbar. Achten Sie dabei unbedingt auf folgende Punkte:
- Ist die Versicherungssumme noch ausreichend?
- Sind auch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Betriebsunterbrechung mitversichert?
- Ist die Praxis- oder Apothekeneinrichtung inklusive aller Geräte zum reinen Neuwert und nicht zum Zeitwert versichert? Eine Zeitwertabsicherung führt zu einer verminderten Ersatzleistung.
- Sind die Besonderheiten Ihres Berufsstands mitversichert?
Folgende Besonderheiten Ihrer Praxis oder Apotheke sollten mitversichert sein:
Arzt-/Zahnarztpraxis:
- Medikamente im Kühlschrank
- Arzttasche
- Mobil eingesetzte Betriebseinrichtung
- Praxisschilder
- Wasserführende Anlagen an Zahnarztstühlen
- Edelmetalle
- Alle technischen medizinischen Geräte
Apotheke:
- Medikamente im Kühlschrank
- Krankenkassenrezepte
- Waren im Kfz
- Kommissioniergeräte
- Schwankungen des Warenwerts
Die Praxis-Vielschutz berücksichtigt die Besonderheiten von Arztpraxen und Apotheken und bietet Ihnen bestmögliche Absicherung gegen die Folgen eines Einbruchs. Einrichtung und Geräte sind zum Neuwert versichert.