Steigende Einbruchzahlen in Arztpraxen und Apotheken - so schützen Sie sich

Allein in den letzten drei Jahren ist die Zahl der Einbrüche in Arztpraxen und Apotheken sprunghaft um gut 30 % angestiegen. Nicht nur in den dunklen Winter­monaten, sondern gerade jetzt in der Ferien­zeit schlagen die Einbrecher bevorzugt zu.

Machen Sie es den Übeltätern schwer und überprüfen Sie, ob die Sicherungs­maßnahmen für Ihre Praxis oder Apotheke noch auf dem neusten Stand sind.

Mechanische Sicherheitsmaßnahmen
die Empfehlung der Polizei: Für Arztpraxen oder Apotheken: Montieren Sie Türen und Fenster der Widerstandsklasse 3 gemäß Euro-Norm DIN V ENV 1627. Die Schlösser sollten mit Bohrschutz sowie Schutz­beschlägen und Zylinder­abdeckungen ausgestattet sein.

Technische Schutzvorkehrungen
Alarmanlagen melden etwa ein unbefugtes Eindringen frühzeitig und haben - sichtbar montiert - eine abschreckende Wirkung. Bei Arztpraxen oder Apotheken in allein stehenden Häusern kann auch eine Videoanlage sinnvoll sein. Von den Praxis­räumen aus ist damit erkennbar, wer das Grundstück betritt oder vor der Tür steht. Automatisch geschaltete Bewegungs­melder, die für Licht an der Haus­außenseite sorgen, sind ebenfalls ein wirkungsvolles Mittel der Einbruchsprävention.

Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen sollten die Räumlichkeiten jedoch immer individuell begutachtet werden. Denn jedes Immobilie hat spezifische Schwachstellen. Informieren Sie sich am besten bei einer Beratungs­stelle der Kriminalpolizei in Ihrer Nähe, welche technischen und mechanischen Schutz­vorkehrungen für Ihre Praxis sinnvoll sind.

Im Fall der Fälle
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann ein Einbruch nicht immer verhindert werden. Ein umfassender Versicherungs­schutz ist daher unverzichtbar. Achten Sie dabei unbedingt auf folgende Punkte:
- Ist die Versicherungs­summe noch ausreichend?
- Sind auch Einbruch­diebstahl, Vandalismus und Betriebs­unterbrechung mitversichert?
- Ist die Praxis- oder Apotheken­einrichtung inklusive aller Geräte zum reinen Neuwert und nicht zum Zeitwert versichert? Eine Zeitwert­absicherung führt zu einer verminderten Ersatzleistung.
- Sind die Besonderheiten Ihres Berufsstands mitversichert?

Folgende Besonderheiten Ihrer Praxis oder Apotheke sollten mitversichert sein:

Arzt-/Zahnarztpraxis:
- Medikamente im Kühlschrank
- Arzttasche
- Mobil eingesetzte Betriebs­einrichtung
- Praxisschilder
- Wasserführende Anlagen an Zahnarzt­stühlen
- Edelmetalle
- Alle technischen medizinischen Geräte

Apotheke:
- Medikamente im Kühlschrank
- Krankenkassen­rezepte
- Waren im Kfz
- Kommissionier­geräte
- Schwankungen des Warenwerts

Praxis-Vielschutz-Versicherung

Die Praxis-Vielschutz berücksichtigt die Besonderheiten von Arztpraxen und Apotheken und bietet Ihnen bestmögliche Absicherung gegen die Folgen eines Einbruchs. Einrichtung und Geräte sind zum Neuwert versichert.