Praxis-Ausfall­versicherung

Der unternehmerische Erfolg Ihrer Praxis hängt ganz von Ihrer Kompetenz und Ihrem persönlichen Einsatz ab. Aber was, wenn Sie als Arzt aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne ausfallen? Dann fehlen die Einnahmen – die meisten Ausgaben laufen aber weiter: Kreditraten, Mieten, Fixkosten und Ihr eigenes Gehalt summieren sich schnell auf mehrere zehntausend Euro. Die Praxis-Ausfallversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko: Wir halten Ihnen finanziell den Rücken frei, wenn Sie Ihre Praxis vorübergehend schließen müssen, oder zahlen die Kosten für einen Stellvertreter.

Angebot anfordern

Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Wenn Sie längere Zeit in Ihrer Praxis ausfallen, deckt die Praxis-Ausfall­versicherung bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne alle laufenden Kosten ab. Optional lassen sich auch Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungs­wasser, Einbruch­diebstahl und Raub versichern.

  • 100 % Schutz
    Bei 100 % Arbeitsunfähigkeit

  • Schutz bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
    Eine anschließende Teil-Arbeitunfähigkeit ist ebenfalls ab­ge­si­chert

  • Keine Überschneidungen mit anderen Versicherungen
    Bestehende Versicherungen werden berück sichtigt, nur tat­säch­lich vorhandene Lücken werden geschlossen

  

  • Freie Wahl des Leistungsumfangs
    Sie bestimmen, ob Sie z. B. Personal­kosten oder mehr absichern möchten
     

  • Attraktive Bedingungen
    Start­zeit­punkte und Leistungs­zeiträume können Sie flexibel bestimmen

  • Nachhaftung mitversichert
    Wenn die Praxis dauerhaft aufgegeben werden muss, leistet die Praxis-Ausfall­versicherung weiter

  

Einnahmen entfallen, Kosten bleiben

Bei einer Praxisschließung läuft ein großer Teil der Praxiskosten weiter – beispielsweise Personalkosten, Kreditraten und Mieten. Diese sind über die Praxis-Ausfallversicherung abgesichert. Die fixen Kosten machen in der Regel 50 % oder mehr aus. Das Nettoeinkommen lässt sich durch eine Krankentagegeldversicherung schützen.
Durch den Abschluss einer Praxis-Ausfallversicherung ist die Zahlung Ihrer fortlaufenden Praxiskosten auch bei Arbeitsunfähigkeit gewährleistet.

         
       

Top-Leistungen für niedergelassene Ärzte

Die Praxis-Ausfallversicherung ist der Versicherungsschutz gegen finanzielle Einbußen bei notwendiger Praxisschließung speziell für Ärzte. Er deckt u. a. diese laufenden Betriebskosten ab, wenn die Praxis aufgrund von Krankheit, Unfall oder Quarantäne schließen muss.

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht, Leasing
  • Nebenkosten (Strom, Wasser etc.)
  • Buchführungskosten
  • Betriebsbezogene Versicherungsbeiträge
  • Betriebliche Steuern und Finanzierungskosten

Falls der Praxisbetrieb aufrechterhalten wird, erstatten wir alternativ die Kosten des Stellvertreters. Bei Ausschöpfung des versicherbaren Krankentagegeldrahmens kann über die Praxis-Ausfallversicherung auch ein Teil des Gewinns abgedeckt werden.

      

      

Drei Schadensfälle aus der Praxis

Unsere drei Beispiele zeigen Schadensfälle, in denen der Praxisinhaber länger ausgefallen ist und durch die Praxis-Ausfallversicherung vor den finan­ziellen Schäden geschützt wurde.

Sturz auf dem Golfplatz

Während einer Golfpartie stürzt eine Zahn­ärztin auf einer Eis­platte und zieht sich einen komplizierten Ober­schenkel­hals­bruch zu. Sie wird mit dem Rettungs­hubschrauber in ein Kranken­haus geflogen und operiert, gefolgt von einer stationären Behandlung und Reha. Die Ärztin ist für zwei­ein­halb Mo­nate voll­ständig arbeits­unfähig.

Schlaganfall beim Wandern

Bei einer Wanderung erleidet ein Zahnarzt einen Schlaganfall. Er wird in ein Kranken­haus mit Stroke-Unit transportiert und 14 Tage stationär behandelt. In der anschlie­ßenden Reha kämpft er gegen eine halbsei­tige Lähmung und Sprachstörungen. Sein behandelnder Arzt geht von einer mindestens siebenmonatigen Arbeitsun­fähigkeit aus.

Ein Nierentumor wird entdeckt

Ein Arzt klagt immer wieder über Schmer­zen in der Blase, nach einiger Zeit bemerkt er Blut im Urin. Nach ein­gehender Unter­suchung steht fest: Tumor in der Niere. Es folgen mehrere Kranken­haus­aufenthalte und eine Arbeitsunfähigkeit von zunächst 30 Wochen, die noch länger andauern wird.
      
       

      

Gestaltungsmöglichkeiten – Sie haben die Wahl

Wenn Sie sich für die Praxis-Ausfallversicherung entscheiden, können Sie die folgenden Leistungsmerkmale selbst gestalten:

  • Wahl einer Karenzzeit, d. h. der Spanne zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn der Versicherung
  • Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken (z. B. Brand, Leitungswasser, Einbruch)
  • Absicherung des Gewinns ist möglich
  • Alternativ zur Absicherung der Fixkosten ist auch die Kostenüber­nahme eines Vertreters absicherbar
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Dauer der Zahlung

      

      

Ihr Kontakt zu uns

Berater vor Ort finden

Berater finden

Rufen Sie uns an

Sie wollen mit uns persönlich sprechen? Wir sind Montag-Freitag von 8-18 Uhr für Sie da.

0221 / 148 - 22 7 00