Berufs­unfähig­keits­versiche­rung für Ärzte und Apotheker

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GUT ZU WISSEN

Warum ist eine Berufs­unfähig­keits­ver­sicherung für Ärzte sinn­voll?

Wich­tig ist für Är­z­tin­nen und Är­z­ten ei­ne pass­ge­naue Be­rufs­un­fä­hig­keits­ab­si­che­rung als sinn­vo­lle Er­gän­zung zum Ver­sor­gungs­werk. In ih­rem in­ten­si­ven Ar­beits­all­tag sind sie re­gel­mäßig ho­hen kör­per­li­chen und psy­chi­schen An­for­de­run­gen aus­ge­setzt. Von lan­gen Ar­beits­zei­ten über lan­ges Ste­hen bei Op­e­ra­tio­nen bis hin zum stän­di­gen Um­gang mit emo­tio­nal be­las­ten­den Si­tua­tio­nen. Und ge­nau die­se Fak­to­ren er­hö­hen das Ri­si­ko, im Lau­fe Ih­rer Karrier­e be­rufs­un­fä­hig zu wer­den. Be­rufs­un­fä­hig­keit be­deu­tet, der Ar­beit aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den zu mindestens 50% nicht mehr nach­ge­hen zu kön­nen – ei­ne Le­bens­ver­än­de­rung mit gro­ßen fi­nan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen.
Ei­ne pri­va­te Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist da­her für Är­z­tin­nen und Är­z­ten un­ver­zicht­bar. Die Deut­sche Ärzte­ver­si­che­rung er­zielt in un­ab­hän­gi­gen Tests seit Jah­ren bes­te Be­wer­tun­gen. Dank der lan­gen Er­fah­rung so­wie der en­gen Zu­sam­men­ar­beit mit Be­rufs­ver­bän­den und Kam­mern ist die Ver­si­che­rung kon­se­quent auf den be­son­de­ren Be­darf von Ärztinnen und Ärzten aus­ge­richt­et.

LEISTUNGEN

Welche Leistungen unsere Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung beinhaltet

LEISTUNGEN - Welche Leistungen unsere Berufs||unfähig||keits||ver||siche||rung beinhaltet

Wenn Sie sich für den Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz der Deut­schen Ärzte­ver­si­che­rung ent­schei­den, pro­fi­tie­ren Sie von ei­ner Rei­he at­trak­ti­ver Vor­tei­le:

  • Vol­le Leis­tung welt­weit
    • be­reits ab 50 % Be­rufs­un­fä­hig­keit
    • bei Pfle­ge­be­dürf­tig­keit (be­reits ab ei­nem Pfle­ge­punkt)
  • un­ab­hän­gig vom Be­zug an­der­wei­ti­ger Ver­sor­gungs­leis­tun­gen oder Hin­zu­ver­dienst
  • Ab­si­che­rung der zu­letzt aus­ge­üb­ten Tä­tig­keit als Arzt, Zahn­arzt, Tier­arzt, Apo­the­ker oder Psy­cho­the­ra­peut
  • So­fort­ren­te für 15 Mo­na­te bei schwe­ren Er­kran­kun­gen wie Krebs, Schlag­an­fall oder Herz­in­farkt
  • Vol­le Leis­tung als In­fek­ti­ons­trä­ger bei An­steckungs­ge­fahr für Pa­ti­en­ten
  • Ga­ran­tier­te Stei­ge­rung der BU-Ren­te im Leis­tungs­fall auf Wunsch von 1 bis 3 % mög­lich
  • Höchs­te BU-Ren­te am Markt mit bis zu 3.000 Eu­ro pro Mo­nat oh­ne At­test ver­si­cher­bar
  • Für Stu­die­ren­de: Nied­ri­ge An­fangs­bei­trä­ge bis zum Be­rufs­start bei vol­lem Ver­si­che­rungs­schutz mög­lich

Wann ist man als Ärztin oder Arzt berufs­unfähig?

Wann ist man als Ärztin oder Arzt berufs||unfähig?

Et­wa je­der vier­te Be­rufs­tä­ti­ge in Deutsch­land wird im Lau­fe sei­nes Ar­beits­le­bens be­rufs­un­fä­hig. Auch Är­z­tin­nen und Är­z­te sind da­von nicht aus­ge­nom­men. Des­halb ist es um­so wich­ti­ger, sich recht­zei­tig um ei­ne pas­sen­de Ab­si­che­rung zu küm­mern. Be­rufs­un­fä­hig­keit bei Är­z­tin­nen und Är­z­ten tritt ein, wenn sie auf­grund kör­per­li­cher, gei­sti­ger oder see­li­scher Ein­schrän­kun­gen nicht mehr in der La­ge sind, ih­ren Be­ruf wie gewohnt aus­zu­üben. Die Ver­si­che­rung leis­tet be­reits, wenn die­se Ein­schrän­kun­gen vor­aus­sicht­lich min­des­tens sechs Mo­na­te be­ste­hen, auch wenn sie nicht dau­er­haft sind.
Zu den häu­figs­ten Ur­sa­chen für Be­rufs­un­fä­hig­keit un­ter Me­di­zi­nern zäh­len psy­chi­sche Er­kran­kun­gen, wie bei­spiels­wei­se Bur­nout, De­pres­sio­nen oder Angst­stö­run­gen. Aber auch Krebs­er­kran­kun­gen, Stö­run­gen am Be­we­gungs­ap­pa­rat und Herz­-Kreis­lauf-Er­kran­kun­gen sind häu­fige Ur­sa­chen für eine Be­rufs­un­fä­hig­keit bei Ärztinnen und Ärzten.

Der Beirat der Deutschen Ärzteversicherung

Ausgezeichnete Leistung ohne Wenn und Aber

Unsere Devise lautet, Ihnen einen einzig­artigen Kunden­schutz zu bieten. Dafür setzen wir auf einen Beirat aus Ärzten, Zahn­ärzten, Tier­ärzten und Apothekern. Diese Experten stehen bereit, um Ihnen bei Meinungs­ver­schieden­heiten Unterstützung zu geben. Dem unabhängigen Urteil der Experten sind wir bisher immer gefolgt, auch wenn es im Wider­spruch zu unserer ursprüng­lichen Entscheidung stand. So sichern wir Ihnen eine aus­gezeich­nete Leistung zu - jederzeit, ohne Wenn und Aber.

VORTEILE - Profitieren Sie von der besten BU für Ärztinnen und Ärzte

VORTEILE

Profitieren Sie von der besten BU für Ärztinnen und Ärzte

Mit dem Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz der Deut­schen Ärzte­ver­si­che­rung si­chern Sie sich attrak­ti­ve Vor­tei­le:

  • Maß­ge­schnei­dert für Är­z­tin­nen und Är­z­te
  • Be­son­de­rer Ver­wei­sungs­schutz für Är­z­tin­nen und Ärz­te
  • Un­ver­än­der­ter Schutz und Bei­trag: Auch bei spä­te­rer Auf­nah­me ri­si­ko­rei­cher Tä­tig­kei­ten und Hob­bys
  • So­fort­ren­te bei schwe­rer Er­kran­kung: Schnel­le und un­bü­ro­kra­ti­sche So­fort­ren­te für 15 Mo­na­te nach Be­fund von Krebs, Schlag­an­fall, Herz­in­farkt
  • Fa­mi­li­en­freund­lich: Bei­trags­über­nah­me für bis zu 6 Mo­na­te wäh­rend des El­tern­geld­be­zugs bei vol­lem Ver­si­che­rungs­schutz. Soll­ten Sie auf­grund ei­nes zu ho­hen Ein­kom­mens kein An­recht mehr auf ge­setz­li­ches El­tern­geld ha­ben, über­neh­men wir die Bei­trä­ge auch, wenn Sie uns ei­ne Ar­beits­zeit­re­duk­ti­on nach­wei­sen.
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Warum Ärztinnen und Ärzte einen besonderen Berufs­unfähig­keits­schutz brauchen

Me­di­zi­ner ste­hen in ih­rem Be­rufs­le­ben tag­täg­lich vor be­son­de­ren Her­aus­for­de­run­gen und Ri­si­ken, die ei­nen maß­ge­schnei­der­ten Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz er­for­dern. Er­fah­ren Sie in un­se­rem Vi­deo, war­um der rich­ti­ge Schutz so ent­schei­dend ist und wie Sie sich op­ti­mal ab­si­chern kön­nen.

DOCD‘OR - Be||rufs||un||fä||hig||keits||schutz und Al||ters||vor||sor||ge in ei||nem

DOCD‘OR

Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz und Al­ters­vor­sor­ge in ei­nem

DocD­’or ist un­ser Vor­sor­ge­kon­zept exklu­siv für Mit­glie­der aus­ge­wähl­ter Be­rufs­ver­bän­de. Es kom­bi­niert ei­nen zu­ver­läs­si­gen Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz mit ei­ner fle­xi­blen Al­ters­vor­sor­ge – ganz nach Ih­ren Be­dürf­nis­sen.

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Teilzeit und Berufs||unfähig||keits||schutz

Teilzeit und Berufs­unfähig­keits­schutz

Immer mehr Ärztinnen und Ärzte wählen das Teil­zeit­modell für eine bessere Verein­barkeit von Familie und Beruf. Als besonderen Teil­zeit­schutz leistet die Berufs­un­fähig­keits­versi­cherung der Deutschen Ärzte­versicherung bereits, wenn aus gesund­heit­lichen Gründen höchstens drei Stun­den ge­arbeitet werden können.

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Flexibel in der Elternzeit mit FamilyPlus

Flexibel in der Elternzeit mit FamilyPlus

Wenn Sie unseren Berufs­unfähig­keits­schutz mit einer Alters­vorsorge kombinieren, profieren Sie von dem beson­deren Vorteil "FamilyPlus" und sparen während der Eltern­zeit bis zu 6 Monats­beiträge für Ihre Berufs­unfähig­keits­zusatz­versicherung.

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Häufig gestellte Fragen

Die Kos­ten für die­se hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie dem Al­ter beim Ab­schluss der Ver­si­che­rung, dem Ge­sund­heits­zu­stand und der Hö­he der ge­wünsch­ten Be­rufs­un­fä­hig­keits­ren­te.

Ei­ne Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Me­di­zi­ner greift, wenn die ver­si­cher­te Per­son auf­grund von Er­kran­kun­gen oder ei­nem Un­fall nicht mehr in der La­ge ist, sei­ne Tä­tig­keit als Arzt, Zahn­arzt, Tier­arzt, Apo­the­ker oder Psy­cho­the­ra­peut zu mindestens 50% aus­zu­üben. Der ge­naue Zeit­punkt und die Be­din­gun­gen, un­ter de­nen die Leis­tun­gen ak­ti­viert wer­den, sind im Ver­trag fest­ge­legt.

In ei­ner Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Ärz­te sind Tä­tig­kei­ten ver­si­chert, die spe­zi­fisch für den me­di­zi­ni­schen Be­rufs­stand sind, ein­schließ­lich der di­rek­ten Pa­ti­en­ten­ver­sor­gung, chi­rur­gi­schen Ein­grif­fen, dia­gnos­ti­schen Ver­fah­ren und me­di­zi­ni­scher Be­ra­tung. Der Schutz um­fasst da­bei die ge­naue­n Tä­tig­kei­ten, die ein Me­di­zi­ner nach sei­ner Fach­rich­tung und Po­si­ti­on ganz kon­kret aus­führt. Dabei wird das ho­he Maß an Spe­zia­li­sie­rung in­ner­halb des me­di­zi­ni­schen Be­rufs­felds berück­sich­tigt.

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung der Deut­schen Ärzte­ver­si­che­rung bie­tet ei­nen kon­kre­ten Ver­wei­sungs­schutz für Ärz­te, Zahn­ärz­te, Tier­ärz­te, Apo­the­ker und Psy­cho­the­ra­peu­ten. Ver­si­chert ist im­mer die zu­letzt aus­ge­üb­te be­ruf­li­che Tä­tig­keit in die­sen Be­rei­chen. Das be­deu­tet für Sie, dass im Leis­tungs­fall we­der kon­kret, noch ab­strakt auf ei­nen Be­ruf au­ßer­halb der aka­de­mi­schen Heil­be­ru­fe ver­wie­sen wer­den kann. Wir er­brin­gen auch dann Leis­tung, wenn Sie zwar neue Kennt­nis­se und Tä­tig­kei­ten er­lernt ha­ben und da­durch ei­ne an­de­re be­ruf­li­che Tä­tig­keit aus­üben, Sie aber wei­ter­hin nicht als Arzt, Zahn­arzt, Tier­arzt, Apo­the­ker oder Psy­cho­the­ra­peut tä­tig sind.

Auch Me­di­zin­stu­die­ren­de soll­ten be­reits an ihr zu­künf­ti­ges Be­rufs­le­ben den­ken und ei­ne Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. Ein früh­zei­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz be­deu­tet in der Re­gel güns­ti­ge­re Bei­trä­ge und den Vor­teil, dass Ge­sund­heits­ri­si­ken, die spä­ter im Be­rufs­le­ben auf­tre­ten, noch mit ab­ge­deckt wer­den kön­nen.

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