Die private Krankenversicherung von AXA bietet Ihnen ausgezeichneten Schutz – zu niedrigen Kosten, ohne Selbstbehalt.
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmers die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahre 2020 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 62.550 Euro. Arbeitnehmer müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2019 (60.750 Euro) als auch die aus 2020 (62.550 Euro) erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2020 möglich ist.