Private Krankenversicherung

Wir empfehlen die private Kranken­versicherung der AXA Kranken­versicherung, mit der Sie von hervor­ragenden Leistungen profitieren. Dabei können Sie die Leistungs­bausteine individuell zusammen­stellen. Die private Kranken­versicherung lohnt sich, weil die Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet werden.

 

Unsere Top-Produkte: Günstiger Einstieg, Sicherheit nach Maß

Optionstarif VIAlife von AXA –
für Studierende und Jungmediziner

Der günstige Einstieg in die private Kranken­versicherung.

Für Ärzte:
Private Krankenversicherung

Sicherheit nach Maß für ange­stellte und nieder­gelassene Ärzte.
 

Die wichtigsten Vorteile der privaten Kranken­versicherung von AXA

  • Erstklassige Leistungen
    Individuell nach Ihrem Bedarf

  • Weltweiter Versicherungs­schutz
    Privatpatient auch im Ausland

  • Freie Tarifwahl
    Individuelle Basis- bis Top-Absicherung

  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
    Tariflich garantierte Leistungen, Beitrags­berechnung unab­hängig vom Einkommen

  • Bonus
    für kosten- und gesund­heits­bewusstes Verhalten

  • Besonders günstige Einstiegs­möglichkeiten
    für Studierende und Jung­mediziner

  • Beitrags­entlastung im Alter
    durch reduzierte Beiträge

Zusatzversicherungen für Versicherungs­pflichtige​

Ergänzende Pflegeversicherung für Ärzte

Ergänzende Pflegeversicherung

Auch im Pflege­fall optimal abge­sichert.
Krankentagegeld-Versicherung für Ärzte

Kranken­tage­geld-Versicherung

Rezept gegen finanzielle Ein­bußen bei längerer Krankheit.
Krankenzusatzversicherung für Ärzte

Krankenzusatz-Versicherung

Optimaler Schutz auf Privatpatienten-Niveau.
Auslandskrankenversicherung für Ärzte

Auslandskranken-Versicherung

So sind Sie weltweit perfekt abgesichert.

Ab wann können Sie sich privat versichern?

Die Versicherungs­pflicht­grenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jähr­lichen Brutto­arbeits­entgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung besteht. Diese Jahres­arbeits­entgelt­grenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2023 liegt die Jahres­arbeits­entgelt­grenze bei 66.600 Euro und im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Brutto­arbeits­entgelt­grenze aus 2023 und voraussichtlich 2024 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2024 möglich ist.