Private Krankenversicherung

Wir empfehlen die private Kranken­versicherung der AXA Kranken­versicherung, mit der Sie von hervor­ragenden Leistungen profitieren. Dabei können Sie die Leistungs­bausteine individuell zusammen­stellen. Die private Kranken­versicherung lohnt sich, weil die Beiträge unabhängig vom Einkommen berechnet werden.

 

Unsere Top-Produkte: Günstiger Einstieg, Sicherheit nach Maß

Optionstarif VIAlife von AXA –
für Studierende und Jungmediziner

Der günstige Einstieg in die private Kranken­versicherung.

Für Ärzte:
Private Krankenversicherung

Sicherheit nach Maß für ange­stellte und nieder­gelassene Ärzte.
 

Die wichtigsten Vorteile der privaten Kranken­versicherung von AXA

  • Erstklassige Leistungen
    Individuell nach Ihrem Bedarf

  • Weltweiter Versicherungs­schutz
    Privatpatient auch im Ausland

  • Freie Tarifwahl
    Individuelle Basis- bis Top-Absicherung

  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
    Tariflich garantierte Leistungen, Beitrags­berechnung unab­hängig vom Einkommen

  • Bonus
    für kosten- und gesund­heits­bewusstes Verhalten

  • Besonders günstige Einstiegs­möglichkeiten
    für Studierende und Jung­mediziner

  • Beitrags­entlastung im Alter
    durch reduzierte Beiträge

Zusatzversicherungen für Versicherungs­pflichtige​

Ergänzende Pflegeversicherung für Ärzte

Ergänzende Pflegeversicherung

Auch im Pflege­fall optimal abge­sichert.
Krankentagegeld-Versicherung für Ärzte

Kranken­tage­geld-Versicherung

Rezept gegen finanzielle Ein­bußen bei längerer Krankheit.
Krankenzusatzversicherung für Ärzte

Krankenzusatz-Versicherung

Optimaler Schutz auf Privatpatienten-Niveau.
Auslandskrankenversicherung für Ärzte

Auslandskranken-Versicherung

So sind Sie weltweit perfekt abgesichert.

Ab wann können Sie sich privat versichern?

Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2024 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 69.300 Euro und im Jahr 2025 bei 73.800 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2024 und voraussichtlich 2025 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2025 möglich ist.