Hausratversicherung

Nicht nur beruflich, auch privat sollten Sie sich absichern: Ob Designer­möbel, teure Teppiche oder HiFi-Anlage – geplatzte Wasser­leitungen oder Feuer können Ihr lieb­gewonnenes Wohn­eigentum beschädigen und hohe Kosten für Neu|an­schaffung oder Reparatur verursachen. Ganz abge­sehen von Mühe und Ärger. Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihr per­sönliches Eigen­tum ab. Wir empfehlen Ihnen hierzu die modu­lare Hausrat­ver­sicherung BOXflex der AXA. Übrigens: Im Ver­sicherungs­fall zahlen wir Ihnen immer den aktuellen, neuen An­schaffungs­wert!

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Ihre Vorteile mit der BOXFlex Hausratversicherung

Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Erd­rutsch, Lawine, Über­spannung, Explosion, geplatzte Wasser­leitung, Ein­bruch­dieb­stahl usw. – mit unserer Haus­rat­versicherung sind Sie gegen alle genannten Schäden ab­gesichert. Und viele weitere. Ihre Hausrat­ver­sicherung BOXflex über­nimmt den Ersatz finan­zieller Auf­wendungen für Neu­anschaffung oder Reparatur. 

  • Bezahlt wird immer der aktuelle, neue An­schaffungs­wert der Ein­richtung

  • Keine feste Ver­sicherungs­summe – bis 1 Mio. Euro ist alles abge­sichert

  • Versichert sind alle Sachen, die sich im Haus­halt befinden – auch inner­halb des häus­lichen Arbeits­zimmers

  • Wert­sachen sind mit­ver­sichert – bis 30.000 Euro

  • Hotelkosten werden über­nommen, falls die Wohnung auf­grund eines Schadens nicht bewohnt werden kann

  • Für die Dauer der Aus­bildung oder des Studiums ist auch Haus­rat in der Wohnung der Kinder mit­versichert

 
 

Ihr solider Grundschutz mit individuellen Bausteinen: BOXflex

Kombinieren Sie Ihren Grund­schutz einfach mit den Bau­steinen, die Sie benötigen – für einen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Baustein Premium
  • Erhöhung bestehender Ent­schädigungs­grenzen bei einfachem Dieb­stahl, z. B. von Bekleidung, Garten­mobiliar, Kinder­wagen, Roll­stuhl
  • Miss­brauch von Kunden-, Scheck- oder Kredit­karten
  • Trickdiebstahl
  • Datenrettungskosten
Baustein Fahrrad
  • Einfacher Dieb­stahl – 24 Stunden – ohne komplizierte Aus­schluss­klauseln
Baustein Unterwegs
  • Gilt für die Wohn­ung und außer­halb – weltweit und ohne zeit­liche Begren­zung bis 30.000 Euro
  • Zusätzlich versichert sind ein­facher Dieb­stahl (auch aus Hotel­zimmern), die Beschädi­gung von Reise­gepäck, Ersatz­einkäufe, wenn der Koffer nicht am Reise­ziel ankommt u.v.m.
  • Auch Hausrat in eigenen Ferien­wohn­ungen/-häusern ist über diesen Bau­stein mitver­sichert
Baustein Internetschutz
  • Identitäts- und Zahlungs­mittel­daten­dieb­stahl
  • Streitigkeiten bei Online­käufen
  • Cybermobbing und Ruf­schädi­gung im Internet
  • Private Urheber­rechts­verstöße im Internet
  • 24-Stunden-Hotline im Schadens­fall
Baustein Elementar
  • Wasserrückstau, Über­schwemmung, Erd­beben, Vulkan­ausbruch
Baustein Wertsachen
  • Anhebung der Ent­schädigungs­grenze für Wert­sachen – bis max. 250.000 Euro
Baustein Notfallservice
  • Schlüsseldienst, Rohr­reinigung, Installa­tionen, Ent­fernung von Wespen-, Bienen- und Hornissen­nestern u.v.m.
 
 

Weitere BOXflex Bausteine für Sie

Wählen Sie weitere BOXflex Bau­steine hinzu – z. B. eine Wohn­gebäude-, Glas-, Privat­haft­pflicht- und Tier­halter­haftpflicht­versicherung. Ganz nach Ihren Bedürf­nissen. Alle Bau­steine enthalten einen soliden Grund­schutz, den Sie um weitere Bau­steine ergänzen können.

Welche Risiken sollte ich berücksichtigen?

Wer heute sein Zuhause richtig schützen möchte, sollte heute andere Risiken berücksichtigen, als noch vor ein paar Jahren. Welche das sind und wie Sie sich am besten absichern, haben wir für Sie in einem Artikel beispielhaft zusammengefasst.

Häufige Fragen zur Hausrat­versicherung

Was gehört alles zum Hausrat?

 
Hausrat ist alles, was Sie bei einem Auszug aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit­nehmen könnten. Dazu gehören
beweg­liche Dinge wie Möbel, Lampen, Gardinen, Kleidung, Schuhe, Wäsche, Geschirr, Bücher, Multimedia­geräte,
CDs usw.

Ebenfalls enthalten sind Sachen, die Sie selbst als Mieter in Ihre Wohnung ein­bringen, aber bei einem Auszug nicht
mit­nehmen würden (z. B. Parkett, Laminat).

Was ist mit meiner Hausrat­versicherung abge­sichert?

 
Ihr gesamter privater Hausrat ist bei einem Schaden­fall abgesichert. Auch beruflich genutzte Sachen, sofern sie sich in Ihrem häus­lichen Arbeits­zimmer befinden, gehören dazu.

Darüber hinaus sind auch Kosten mit abge­sichert, die mittelbar infolge des Schaden­falls entstehen, wie Aufräum- und Ent­sorgungs­kosten, Reparatur­kosten, Trans­port- und Lager­kosten, Hotel- und Unter­bringungs­kosten (z. B. nach einem Wohnungs­brand), Kosten für die Rück­reise aus dem Urlaub u. v. m.

Wie hoch ist mein Hausrat versichert?

 
Es wird alles voll und ganz zum Wieder­beschaffungs­preis ersetzt. Selbst, wenn Ihre Ein­richtung inzwischen teurer geworden ist, wird der Preis von heute erstattet.

Es erfolgt kein Abzug aufgrund des Alters von Gegen­ständen oder weil sie früher zu einem niedri­geren Preis ange­schafft wurden. Damit werden laufende Preis­erhöhungen aufge­fangen und Sie können Gegen­stände sorglos neu erwerben.  

Wann zahlt meine Hausratversicherung?

 
Die Hausratversicherung erstattet Schäden an Ihrem Eigen­tum durch:
  • Feuer, Brand, Explosion, Blitz­schlag, Über­spannungs­schäden
  • Einbruchdiebstahl, Vanda­lismus nach einem Ein­bruch, Raub
  • Leitungs­wasser
  • Sturm, Hagel
  • Erdrutsch, Lawinen (auch Dach­lawinen), Schnee­druck
 
Optional kann dies mit Zusatz­bau­steinen erweitert werden um:
  • Über­schwemmung, Rück­stau
  • Erdbeben, Erdfall
  • Vulkan­ausbruch
  • einfachen Dieb­stahl (z. B. Fahrrad oder Sachen aus dem Kraft­fahrzeug)

Ist mein Gepäck im Urlaub mitversichert?

 
Für Sachen, die sich außer­halb der Wohnung befinden, also auch Ihr Reise­gepäck,
besteht vor­über­gehend (max. 6 Monate) Ver­sicherungs­schutz, so wie er auch in der eigenen Wohnung besteht (z. B. Einbruch­dieb­stahl im Hotel­zimmer). Das heißt aller­dings auch, dass reine Beschädi­gungen, Ver­lieren oder ein­facher Dieb­stahl nicht auto­matisch versichert sind, denn dies ist nicht Bestand­teil einer Hausrat­versicher­ung. 
 
Tipp:
Einfacher Diebstahl aus Hotel- oder Kranken­zimmern, Beschädi­gungen von Reise­gepäck, Ersatz­käufe bei ver­zögerter Aus­lieferung Ihres Gepäckes u. v. m. lassen sich durch optionale Bau­steine in Ihre Haus­rat­ver­sicherung einschließen.

Beinhaltet meine Versicherung auch Hausrat im Wochenend- oder Ferienhaus?

 
Der Hausrat im Wochenend- oder Ferien­haus sollte immer separat betrachtet werden. 
 
Ist Hausrat länger als 6 Monate außerhalb der eigenen Haupt­wohnung unter­gebracht, fällt er aus dem Ver­sicherungs­schutz der Hausrat­versicherung heraus. Es empfiehlt sich der gesonderte Einschluss, damit keine zeitliche Begrenzung mehr besteht.

Was für Schlösser sollte ich einbauen?

 
Für eine normal eingerichtete Wohnung ohne besonders hohen Wert­sachen­anteil empfehlen wir an den Außen­türen ein von innen ver­schraub­tes bündiges Zylinder­schloss.

Alternativ kann ein Zuhaltungs­schloss mit mindestens 5 Stift­zuhaltungen verwendet werden.
Ein Türschloss ist dann bündig, wenn es nicht mehr als 5 Millimeter heraussteht.

So kann verhindert werden, dass der Schließ­zylinder mit der Zange von außen heraus­gezogen werden kann.
Natürlich gibt es von Experten weiter gehende Empfehl­ungen. „Mehr erfahren.“

Ist auch mein Fahrrad versichert?

 
Grundsätzlich leistet die Hausrat­versicherung Ent­schädigung für Fahr­räder, die im Rahmen eines Einbruch­dieb­stahls aus Ihrer Wohnung, dem abge­schlossenen Keller oder einer abge­schlossenen Garage entwendet wurden.
Außer­halb Ihrer Räum­lich­keiten können Sie Ihre Fahrräder aber auch gegen das Risiko des ein­fachen Dieb­stahls absichern.
Erweitern Sie hierzu Ihren Grund­schutz um den Zusatz­baustein „Fahrrad“.
Das Besondere bei AXA: Rund-um-die-Uhr-Versicherungs­schutz bei einfachem Diebstahl außerhalb Ihrer Wohnung, ohne komplizierte „Nacht­zeitklausel“, die den Versicherungs­schutz einschränkt.
 
Was ist wichtig? Schließen Sie Ihr Fahrrad immer mit einem geeigneten Schloss ab, wenn Sie es abstellen.
 
Was ist bei einem Diebstahl zu tun?
-    Diebstahlanzeige bei der Polizei (vor Ort)
-    Meldung des Diebstahls bei der Versicherung – 24-h-AXA-Hotline: 0800 292033

Was mache ich nach einem Einbruch?

 
Sie müssen den Einbruch in jedem Fall unverzüglich anzeigen:
1. bei der Polizei (110) und
2. bei Ihrer Versicherung (24-h-Hotline der AXA: 0800 2920333)

Wir empfehlen Ihnen dringend:
  • Lassen Sie alle gestohlenen Sparbücher, Urkunden, Geld- oder Kredit­karten sofort sperren
  • Verändern Sie sämtliche Passwörter, falls diese kopiert/fotografiert wurden

Die Versicherung benötigt nach einem Einbruch eine Auflistung der abhanden­gekommenen Gegen­stände inklusive ihres Wertes.
 
Tipp: Fotos erleichtern den Nachweis über den Besitz der Sachen. Dokumentieren Sie damit vor allem Schmuck, Uhren, Wert­sachen oder besonderes Hab und Gut wie Sammel­objekte. Generell kann es von Vorteil sein, Ihre Ein­richtung foto­grafisch festzu­halten.

 
 
 

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