Regress-Schutz für angestellte und beamtete Kranken­haus­ärzte

In Zeiten wachsenden Kosten­drucks gehen immer mehr Kliniken dazu über, am Versicherungs­schutz für ihre Arbeit­nehmer zu sparen. Zudem gehen Kliniken zunehmend dazu über, Schaden­ersatz­zahlungen an Patienten den Ärzten aufzu­bürden. Diese Regress­forderungen können üblicher­weise bei bis zu sechs Monats­gehältern liegen. Vermeiden Sie, dass Sie mit Ihrem Privat­vermögen haften – mit dem Regress-Schutz für angestellte und beamtete Kranken­hausärzte. 

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Umfassende Sicherheit für Sie – mit dem exklusiven Regress-Schutz für Mitglieder im Marburger Bund

 
Der Regress-Schutz ist die Berufs­haftpflicht­versicherung für Kranken­haus­ärztinnen und -ärzte – exklusiv für Mitglieder im Marburger Bund. Übrigens: Die Haftung endet nicht mit Dienst­schluss, sondern umfasst auch gelegent­liche außer­dienst­liche Tätig­keiten.
 

 
 

Darauf können Sie sich verlassen​

Versicherung der dienstlichen ambulanten und stationären Tätigkeit
 

  • Versicherungssumme: 100.000 € für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden – zugeschnitten auf die Höhe des Regress­anspruchs von Kranken­haus­trägern

  • Abwehr von Regress­ansprüchen aufgrund grob fahrlässig verur­sachter Schäden

  • Begleichung von Regress­ansprüchen aufgrund grob fahrlässig verur­sachter Schäden
     

Versicherung der gelegent­lichen außer­dienst­lichen Tätigkeit (nicht frei­berufliche Tätigkeit)

  • Versicherungssumme: 5.000.000 € für Personen- und Sach­schäden und 1.000.000 € für Vermögens­schäden

  • Erweiterter Strafrechts­schutz für die gesamte ärztliche Tätigkeit

  • Abhandenkommen von Schlüsseln

  • Nichtleitende Notfall-/Rettungs­dienste

  • Behandlungen im Freundes- und Bekannten­kreis

  • Erste-Hilfe-Leistungen

  • Gutachter­tätigkeiten

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