Rechtsschutz für Jungmediziner

Egal, ob Sie auf dem Weg zur Uni einen Verkehrsunfall haben, Sie mit dem Vermieter wegen des WG-Zimmers streiten oder Probleme mit dem BaFög-Amt haben – mit dem Rechtsschutz für Jungmediziner haben Sie in jedem Fall einen starken Partner an Ihrer Seite. Dabei sind die Schutzleistungen unseres Partners ROLAND Rechtsschutz genau auf Ihre Situation abgestimmt: vom Medizinstudium bis zum Arzt in der Approbation.

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Ihre Vorteile mit dem Rechtsschutz für Jungmediziner

  • Privat-Rechtsschutz
    z. B. bei Schwierigkeiten mit einer Bestellung

  • Verkehrs-Rechtsschutz
    z. B. bei drohendem Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit

  • Immobilien-Rechtsschutz
    z. B. wegen Streitigkeiten mit dem Vermieter

  • JurLine
    telefonische Rechtsberatung durch einen ROLAND-Partneranwalt

 
 
 
 

Sie haben die Wahl

Ihre Rechtsschutzversicherung gibt es in zwei Varianten. Sie haben die Wahl zwischen der Voll- und der Basis-Absicherung. Für beide Fälle gilt:

  • Inklusive telefonischer JurLine-Erstberatung durch einen ROLAND-Partneranwalt
  • 150 € Selbstbeteiligung
 
 

Hier greift der Rechtsschutz für Jungmediziner​

  • Wenn Sie auf dem Weg z. B. zur Universität in einen Verkehrs­unfall verwickelt werden und Schadensersatz fordern
  • Wenn Sie Probleme mit dem BaFög-Amt haben
  • Wenn Sie sich in Sachen Prüfungsergebnisse ungerecht behandelt fühlen
  • Wenn Sie nicht aus Ihrem Handy- oder Fitnessstudiovertrag gelassen werden
  • Wenn Sie Probleme mit dem Ordnungsamt haben (Lärm, Grillen, Freizeitaktivitäten etc.)
  • Wenn Ihr Carsharing-Anbieter eine falsche Abrechnung ausstellt
  • Wenn Sie Streit mit Ihrem Vermieter wegen Ihres WG-Zimmers oder Ihrer Wohnung haben
  • Wenn Sie im Ausland studieren (bis zu einem Jahr): Im Falle eines Falles tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten bis 200.000 Euro
 
 

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