Lächelnde Ärztin mit zwei Kolleg:innen im Hintergrund

Rechtsschutz für Honorar­ärzte

Schüt­zen Sie sich als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin mit ei­nem Rechts­schutz-Pa­ket, das ge­nau auf Sie zu­ge­schnit­ten ist.

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Schüt­zen Sie sich als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin mit ei­nem Rechts­schutz-Pa­ket, das ge­nau auf Sie zu­ge­schnit­ten ist.

GUT ZU WISSEN

Warum ist eine Rechts­schutz­versicherung für Honorar­ärzte und -ärztinnen sinn­voll?

Durch Ih­re Selbst­stän­dig­keit tra­gen Sie als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin ein er­höh­tes Ri­si­ko, denn es gibt kei­nen Ar­beit­ge­ber, der Ih­nen Schutz bie­tet. Mit ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor ho­hen Kos­ten bei recht­li­chen Aus­ei­nan­der­set­zun­gen. Der spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­schutz un­se­res Part­ners RO­LAND Rechts­schutz tritt bei An­ge­le­gen­hei­ten mit Pa­ti­en­ten so­wie Auf­trag­ge­bern ein. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Ih­re An­walts- und Ge­richts­kos­ten, da­mit Sie sich auf Ih­re Ho­no­rar­diens­te als Arzt oder Ärz­tin kon­zen­trie­ren kön­nen.

Rechtsschutz speziell für Honorarärzte

  • Spezieller Rechtsschutz für Honorar­ärzte und -ärztinnen
  • Straf-Rechts­schutz
  • Verkehrs-Rechts­schutz für Fahrzeuge
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Justizhammer auf einem Tisch mit einer Justitia-Waage im Hintergrund.
Älterer Arzt sitzt an seinem Schreibtisch und schaut kritisch auf den darauf stehenden Laptop. Dabei hält er ein Tablet in der Hand.
SPEZIELLER RECHTSSCHUTZ

Spezieller Rechtsschutz für Honorarärzte

Soll­te die Zah­lung Ih­res Ho­no­rars aus­blei­ben, un­ter­stüt­zen wir Sie als Arzt oder Ärz­tin bei ge­richt­li­chen Ver­fah­ren. Wir über­neh­men zum Beispiel die Kos­ten, wenn:

  • Pri­vat­pa­ti­en­ten ih­re Rech­nung nicht be­zah­len
  • Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner nicht be­zah­len (z. B. wenn Sie im Kran­ken­haus tä­tig sind)
Mann trifft weibliche Beraterin in einem Besprechungsraum für eine Beratung.
STRAF-RECHTSSCHUTZ

Straf-Rechtsschutz für Honorar­ärzte und -ärztinnen

Unsere Ver­si­che­rung schützt Sie als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin auch vor fi­nan­zi­el­len und exis­ten­zi­el­len Ri­si­ken im Fa­lle ei­nes Straf­ver­fah­rens. Un­se­re Ab­si­che­rung tritt beispielsweise ein:

  • wenn die Staats­an­waltschaft we­gen an­ge­bli­cher Steu­er­hin­ter­zie­hung er­mit­telt
  • beim Vor­wurf, ge­gen das Arz­nei­mit­tel- und Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz ver­sto­ßen zu ha­ben
Mann trifft weibliche Beraterin in einem Besprechungsraum für eine Beratung.
Mann im Businessanzug steigt in Auto.
VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

Verkehrs-Rechtsschutz für Fahrzeuge

Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen – die Rechts­schutz­versicherung leistet z. B., wenn:

  • Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde
  • es zu Auseinandersetzungen mit der Leasinggesellschaft kommt
  • Sie ein Bußgeld wegen einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung zahlen sollen
Lächelnde Frau, die zu Hause mit einem Laptop online einkauft.

Ihre Vorteile mit dem Rechtsschutz für Honorarärzte und -ärztinnen

Für ein Plus an Sicherheit – profitieren Sie von den exklusiven Vorteilen unseres Rechtsschutz-Pakets im beruflichen Alltag:

  • Maßgeschneiderter Schutz
  • Faire Konditionen
  • Zuverlässige Unterstützung im Ernstfall
Lächelnde Frau, die zu Hause mit einem Laptop online einkauft.
EMPFEHLUNG

ROLAND Rechtsschutz mit zusätzlichen Vorteilen

  • Rechts­schutz für Ho­no­rar­ärz­te und -ärz­tin­nen mit ex­klu­si­ven Leis­tun­gen
  • In­di­vi­du­el­le Er­gän­zung zu be­reits vor­han­de­nen Leis­tun­gen Ih­res Ver­ban­des
  • Mit­glie­der der drei ge­nan­nten Ver­bän­de er­hal­ten ei­nen Be­trags­ra­batt von bis zu 10 %
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Drei Berufsverbände für Ärzte und Ärztinnen

Der passende Rechtsschutz für angestellte, niedergelassene und freiberufliche Ärzte und Ärztinnen

Justizhammer auf einem Tisch mit einer Justitia-Waage im Hintergrund.
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Lächelnder angestellter Arzt in Arbeitskleidung mit Klemmbrett.
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Häufig gestellte Fragen

Un­ser Rechts­schutz-Pa­ket be­in­hal­tet ei­ne Viel­zahl an Leis­tun­gen, die Sie in Ih­rem be­ruf­li­chen Al­ltag ab­si­chern. Doch na­tür­lich gibt es auch Leis­tun­gen, die wir nicht über­neh­men kön­nen, zum Bei­spiel:

  • Vor­sätz­li­che Straf­ta­ten. Liegt ein rechts­kräf­ti­ges Schuld­ur­teil vor, über­nimmt un­se­re Ver­si­che­rung in der Re­gel nicht die Kos­ten für Ih­ren An­walt, Ih­re An­wält­in oder das Ge­richt.
  • Rechts­streit­ig­kei­ten au­ßer­halb Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tigkeit als Ho­no­rar Ar­zt oder -ärz­tin.

Ver­trags­strafen, Buß­gel­der oder ähn­li­che fi­nan­zi­el­le Sank­tio­nen kön­nen nicht er­stat­tet wer­den.

Ver­sor­gungs­wer­ke bie­ten Ih­nen ei­nen allge­meinen Schutz für Ih­re Tä­tigkeit. Ei­nen Rechts­schutz be­in­hal­tet die­ser je­doch nicht, wes­halb ei­ne Zu­satz­ver­si­che­rung sin­nvoll ist.
Soll­ten Sie allge­meine Fra­gen zu Ih­rem Rechts­schutz ha­ben, kön­nen Sie sich auch an Ih­re Ärz­te­kam­mer oder ei­nen Be­ruf­sver­band wen­den. Die Stel­len bie­ten oft Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung bei be­rufs­recht­li­chen Fra­gen.

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