Lächelnder angestellter Arzt in Arbeitskleidung mit Klemmbrett.

Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apo­theker

Un­se­re Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt an­ge­stell­te Ärz­te und Apo­the­ker vor den Kos­ten ju­ris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

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Un­se­re Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt an­ge­stell­te Ärz­te und Apo­the­ker vor den Kos­ten ju­ris­ti­scher Aus­ein­an­der­set­zun­gen.

GUT ZU WISSEN

Mit dem Rechts­schutz für Ärzte und Apo­the­ker auf der sicheren Seite

Mit dem Rechts­schutz un­se­res Part­ners RO­LAND Rechts­schutz ge­hen Ärz­te und an­de­re aka­de­mi­sche Heil­be­ruf­ler auf Num­mer si­cher. Im­mer­hin tra­gen Ärz­te, Zahn­ärz­te, Tier­ärz­te, A­po­the­ker und Psy­cho­the­ra­peu­ten gro­ße Ver­ant­wor­tung. Oft­mals müs­sen sie Ent­schei­dun­gen tref­fen, die im Worst­-­Case­-­Sze­na­rio ei­nen Rechts­streit nach sich zie­hen kön­nen. Die­ser geht nicht sel­ten mit ho­hen Kos­ten ein­her.
In sol­chen Fäl­len greift Ih­re Rechts­schutz­ver­si­che­rung für an­ge­stell­te Ärz­te und aka­de­mi­sche Heil­be­ru­fe. Ih­re me­di­zi­ni­sche Rechts­schutz­ver­si­che­rung hält Ih­nen den Rü­cken frei, da­mit Sie sich zu 100 % auf Ih­re Tä­tig­keit fo­kus­sie­ren kön­nen.
ROLAND Rechts­schutz bie­tet an­ge­stell­ten Ärz­ten und A­po­the­kern ei­ne leis­tungs­star­ke Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Da­mit sind Sie um­fas­send ver­si­chert – be­ruf­lich und pri­vat.

Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker: Unsere Bausteine

Der RO­LAND Ver­si­che­rungs­schutz bie­tet ei­ne Viel­zahl ver­schie­de­ner Ver­si­che­rungs­pro­duk­te wie den Pri­vat-, Ar­beits-, Ver­kehrs-, Im­mo­bi­li­en- oder Straf-Rechts­schutz. Sie ent­schei­den, aus wel­chen Bau­stei­nen sich Ihr Ver­si­che­rungs­schutz zu­sam­men­setzt. Für ei­nen um­fas­sen­den Rechts­schutz soll­ten an­ge­stell­te Ärz­te und an­de­re Heil­be­ruf­ler den spe­zi­el­len Rechts­schutz mit Be­rufs-Rechts­schutz, Pri­vat- und Ver­kehrs-Rechts­schutz so­wie Im­mo­bi­li­en-Rechts­schutz wäh­len. Im Fol­gen­den stel­len wir Ih­nen die Vor­tei­le der ein­zel­nen Ver­si­che­rungs­bau­stei­ne vor.

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Ein männlicher Arzt und eine weibliche Ärztin schauen sich gemeinsam einen Patientenbericht an.
Ärztin fährt Patienten in ein MRT.
SPEZIELLER RECHTSSCHUTZ

Spezieller Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker

Der spe­zi­el­le Rechts­schutz für an­ge­stell­te Ärz­te und A­po­the­ker greift zum Beispiel,

  • wenn Sie sich auf ei­ne Nie­der­las­sung bzw. selbst­stän­di­ge Tä­tig­keit vor­be­rei­ten.
  • wenn Sie für ei­ne be­vor­ste­hen­de Nie­der­las­sung me­di­zi­ni­sche Ge­rä­te kau­fen und die­se Män­gel auf­wei­sen.
  • wenn Sie ne­ben Ih­rer An­ge­stell­ten­tä­tig­keit auch ge­le­gent­lich selbst­stän­dig tä­tig sind, z. ­B. als Not­- oder Be­reit­schafts­arzt oder als Arzt auf Ver­an­stal­tun­gen.
Ärztin fährt Patienten in ein MRT.
Ärztin sitzt im Behandlungsraum vor einem PC und arbeitet.
BERUFS-RECHTSSCHUTZ

Berufs-Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker

Der Berufs-Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker greift z. B.,

  • wenn Ihr Chef re­gel­mä­ßig Über­stun­den er­war­tet.
  • wenn Sie Ihr Ge­halt ein­kla­gen müs­sen.
  • wenn Sie sich ge­gen ei­ne Kün­di­gung – egal, aus wel­chen Grün­den – weh­ren wol­len.
  • wenn Sie sich ge­gen den Vor­wurf ei­nes Diens­t­ver­ge­hens ver­tei­di­gen müs­sen.
Mann sitzt mir einem Tablet auf dem Sofa und schaut lächelnd aus dem Fenster.
PRIVAT-RECHTSSCHUTZ

Privat-Rechts­schutz für ange­stellte Ärzte und Apo­the­ker

Der Pri­vat­-­Rechts­schutz für an­ge­stell­te Ärz­te und A­po­the­ker greift z.B.,

  • wenn Sie Kon­flik­te we­gen Rei­se­män­geln oder nach ei­nem Kauf von Mö­beln ha­ben.
  • wenn Sie nach ei­ner schwe­ren Krank­heit be­rufs­- oder er­werbs­un­fä­hig sind und ei­ne Ren­te durch­set­zen möch­ten.
  • wenn Sie nach ei­nem Be­hand­lungs­feh­ler Scha­den­er­satz­an­sprü­che ge­gen den Arzt gel­tend ma­chen möch­ten.
  • wenn Sie Strei­tig­kei­ten im Zu­sam­men­hang mit Un­ter­halts­zah­lun­gen ha­ben.
Mann sitzt mir einem Tablet auf dem Sofa und schaut lächelnd aus dem Fenster.
Mann im Businessanzug steigt in Auto
VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

Verkehrs-Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker

Der Ver­kehrs­-­Rechts­schutz für an­ge­stell­te Ärz­te und A­po­the­ker greift z. B.,

  • wenn Sie nach ei­nem Ver­kehrs­un­fall Scha­dens­er­satz gel­tend ma­chen möch­ten.
  • wenn Sie ein Buß­geld we­gen ei­ner Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung oder ei­nes Park­ver­sto­ßes zah­len sol­len.
  • wenn Ihr Wa­gen nach der Re­pa­ra­tur in der Werk­statt noch Män­gel hat.
  • wenn es Kon­flik­te beim Kauf oder Ver­kauf Ih­res Fahr­zeu­gs gibt.
Lächelnde Frau, die zu Hause mit einem Laptop online einkauft.

Die Leistungen des Rechtsschutzes für angestellte Ärzte und Apotheker

  • Kos­ten­über­nah­me: Für ei­nen un­ab­hän­gi­gen An­walt, das Ge­richts­ver­fah­ren so­wie Gut­ach­ter und Zeu­gen
  • Schnel­le Rechts­aus­kunft: Über die te­le­fo­ni­sche Jur­Line-Erst­be­ra­tung durch ei­nen ROLAND-Part­ner­an­walt
  • Kei­ne Selbst­be­tei­li­gung bei Rechts­schutz­fäl­len: Mit Kos­ten bis zu 250 Eu­ro, so­fern ein ROLAND­-­Part­ner­an­walt für Sie tä­tig war
  • Kon­flikt­lö­sungs­un­ter­stüt­zung: Zur außer­ge­richt­li­chen Schlich­tung durch ei­nen Me­dia­tor
Lächelnde Frau, die zu Hause mit einem Laptop online einkauft.
VORTEILE

ROLAND Rechtsschutz mit Extra-Vorteilen

  • Um­fang­rei­cher Rechts­schutz für an­ge­stell­te Ärz­te und Apo­the­ker
  • Er­gän­zen­der Schutz zu den Leis­tun­gen Ih­res Ver­bands
  • 10 % Ra­batt für Mit­glie­der des Hart­mann­bun­des, des Mar­bur­ger Bun­des sowie des Haus­ärz­tin­nen und- Haus­ärz­te­ver­bands
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Häufig gestellte Fragen

Auch als an­ge­stell­ter Arzt oder A­po­the­ker kön­nen Sie mit recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kon­fron­tiert wer­den, z. B. im Zu­sam­men­hang mit Ar­beits­recht, Ver­trags­strei­tig­kei­ten oder Haf­tungs­fra­gen. Wer häu­fig im Kon­takt mit Pa­ti­en­ten agiert, hat auch ein hö­he­res Ri­si­ko, in recht­li­che Schwie­rig­kei­ten zu ge­ra­ten. Oft ist es nicht nur der Be­ruf, der recht­li­che Pro­bleme mit sich bringt. Auch in pri­va­ten An­ge­le­gen­hei­ten (z. B. Im­mo­bi­li­en, Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten) kann ei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung nüt­zlich sein. In­sge­samt kann ei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung ei­ne wert­vo­lle Un­ter­stüt­zung bie­ten, um fi­nan­zi­el­le Ri­si­ken im Fal­le recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu mi­ni­mie­ren.

Der Rechts­schutz für an­ge­stell­te Ärz­te und A­po­the­ker lässt Sie nicht im Stich. Der Ver­si­che­rungs­schutz greift in den fol­gen­den Fäl­len:

  • Straf­an­zei­ge von ei­nem Pa­ti­en­ten we­gen an­ge­blich un­sit­tli­cher Nä­he­rung bei der Be­hand­lung (mit dem RO­LAND Rechts­schutz)
  • Rechts­strei­tig­keit im Ver­kehr (Scha­den­er­satz, Schmerz­ens­geld, Ver­diens­tausfall oder vor Ge­richt)
  • In­ter­net-­Fal­len
  • Strei­tig­kei­ten bei Kauf­ver­trä­gen, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che
  • Kün­di­gung, Ab­ma­hnung, Ge­halts­strei­tig­kei­ten
  • Un­fäl­le, Buß­geld­ver­fah­ren, Führer­schein­ent­zug
  • Kon­flik­te mit Ver­mie­tern oder Nach­barn
  • Ver­tei­di­gung bei fahrlä­ssigen Ver­ge­hen
  • Strei­t mit Kranken­kas­sen, Ren­ten­ver­si­che­rung
  • Ein­spruch ge­gen Steu­er­be­scheide

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