Arbeitsunfähig als Freiberufler: Fehlt nur das private Einkommen? Oder ist da noch mehr?

Als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker hängt der Erfolg Ihres Geschäfts maßgeblich von Ihrer persönlichen Arbeitskraft ab. Fallen Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls aus, entfällt ein wesentlicher Anteil des Umsatzes. Das allseits bekannte Krankentagegeld ersetzt Ihnen in diesen Fällen nur Ihren persönlichen Gewinn. Aber wodurch sind die fortlaufenden Kosten Ihrer Praxis bzw. Apotheke gedeckt? Sie können schnell eine sechsstellige Größe im Jahr erreichen.

Eine Praxisausfall-Versicherung inklusive Vertreterkosten hält Ihnen finanziell den Rücken frei und hilft Ihnen, Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.

Wann und was leistet eine Praxisausfall-Versicherung?

  • Sie leistet bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne.
  • Sie erstattet einen fest vereinbarten Tagessatz, der die fixen bzw. fortlaufenden Kosten deckt, z. B.: Gehälter, Mieten, Zinsen, Leasingraten, Nebenkosten (Strom, Wasser etc.), Betriebliche Versicherungsprämien
  • Alternativ erstattet sie die Kosten eines Vertreters.

Wichtige Fragestellungen bei der Auswahl einer geeigneten Praxisausfall-Versicherung

  • Wie lang ist die Vertragslaufzeit (bis 68 Jahre)?
  • Ist der Leistungsbeginn flexibel (ausreichende Karenzzeiten-Auswahl)?
  • Ist die Nachhaftung bei Aufgabe des Praxis-/Apothekenbetriebs durch Berufsunfähigkeit oder bei Todesfall ausreichend?
  • Ist eine flexible Gestaltung der Leistungsdauer möglich?
  • Ist man gezwungen, seine kompletten fixen Kosten zu versichern, oder kann auch ein frei gewählter Tagessatz vereinbart werden?
  • Wird Schadenfreiheit belohnt?

Tipp: Auch wenn Sie bereits vorgesorgt haben, empfiehlt es sich, Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn die Erfahrung zeigt, dass es auf die Details ankommt, um ein individuelles Versicherungskonzept zu erarbeiten.