„Kinder, Kinder“ – was man zum Thema „Sicherheit für Kinder“ wissen sollte

Die „Sicherheit für Kinder“ ist nicht nur für Eltern, sondern auch für Großeltern, Paten oder andere Personen, die sich dem Nachwuchs verbunden fühlen, interessant. Und die Themen Unfallschutz und Berufsunfähigkeit haben immer noch eine große Bedeutung.

Zumindest beim Punkt „Berufsunfähigkeit“ werden einige Leser sich fragen, was das mit Kindern zu tun hat, die doch weit entfernt von beruflicher Betätigung sind. Aber hier sollte eine erschreckende Zahl zu denken geben: In Deutschland gibt es rund 150.000 schwerbehinderte Kinder unter 18 Jahren (Quelle: Pressemeldung des Statistischen Bundesamts vom 18.09.2012) – 83 % davon aufgrund von Krankheiten.

Welche Leistungen können die Angehörigen in einem solchen Fall vom Staat erwarten? Antwort: keine! Bei Unfällen bietet die gesetzliche Unfallversicherung automatisch und kostenfrei zumindest einen gewissen Schutz für Babys in der Kinderkrippe und für Kinder in Kindergarten, Schule und Hort. Versichert sind der Unterricht und Schulveranstaltungen wie Ausflüge und Wandertage – vorausgesetzt, die jeweilige Veranstaltung findet unter Aufsicht von Lehrern, Erziehern oder durch von der Schule beauftragte Eltern statt.

Bei Schwerbehinderung durch Krankheiten sind die Angehörigen hingegen weitgehend auf sich selbst angewiesen. Und natürlich ist auch selbst im Falle eines Unfalls die Leistung meist nicht ausreichend.

Glücklicherweise gibt es inzwischen gute Möglichkeiten, privat vorzusorgen.

Finanzielle Absicherung gegen schwere Unfälle und Krankheiten​

Kinderschutzpaket für die Kleinsten – von AXA

  • Lebenslange monatliche Rente von 500, 1.000 oder 1.500 Euro – je nach Wahl
  • Eine einmalige Kapitalleistung von 50.000 Euro
  • Leistungen im Rahmen eines Reha-Managements
  • Zusatzleistungen, z. B. finanzielle Unterstützung bei Verdienstausfall eines Elternteils wegen häuslicher Pflege

Schulunfähigkeitsvorsorge für Kinder ab dem 8. Lebensjahr – von der Deutschen Ärzteversicherung

  • Monatliche Rente bis zum 65. Lebensjahr – bis zu 1.000 Euro
  • Umwandlung von Schulunfähigkeitsvorsorge in Berufsunfähigkeitsschutz bei Aufnahme eines Berufs oder eines Studiums ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich
  • Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf bis zu 2.500 Euro monatlich möglich