KlinikRente – betriebliche Altersvorsorge für angestellte Ärzte

Ganz einfach mehr Rente: Die KlinikRente ist die optimale Vorsorge für angestellte Ärzte, Ärztinnen und Führungskräfte. Mehr als 3.500 Kranken- und Pflegeeinrichtungen bieten ihren Mitarbeitern bereits die Vorteile dieser betrieblichen Alters­vorsorge. Das starke Trägerkonsortium (u. a. die Deutsche Ärzte­versicherung) garantiert Arbeitgebern und Arbeitnehmern höchste Sicherheit und Stabilität.

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Mehr Geld, Sicherheit und Stabilität – die Vorteile der KlinikRente

  • Deutlich höhere Rente
    Bis zu 40 % mehr Geld als bei einem privaten Rentenvertrag

  • Keine Wechselwirkung 
    Beiträge an Zusatzversorgungskassen wie ZVK und VBL werden nicht angerechnet

  • Finanzielle Förderung 
    - Unbegrenzt steuerfreie Beiträge
    - Sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitrags­bemessungsgrenze
    - Kostenvorteile durch Großgruppenrabatte
      

  • Sicher und Stabil
    - Sicherheit durch starke Trägergesellschaften wie z. B. die Deutsche Ärzte­versicherung
    - Garantierte Einhaltung der Versorgungs­zusagen

  • Hohe Portabilität bei Arbeitgeberwechsel
    Durch Branchenstandard und über 1.900 Mitgliedseinrichtungen

  • Rentenauszahlung flexible wählbar
    Bis zu 100 % Kapitalauszahlung und/oder lebenslange Rente

So funktioniert die KlinikRente

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die betriebliche Altersversorgung durch Entgelt­umwandlung. Der Arbeitnehmer bestimmt die Höhe des Vorsorgebeitrags, der von seinem Bruttoeinkommen abgezogen wird. Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber monatlich in die Unterstützungs­kasse der KlinikRente ein.
Gut zu wissen: Der Vorsorgebeitrag ist steuerfrei. Die Besteuerung findet erst bei Renten-/Kapitalauszahlung in der Rentenphase statt – dann sind die Steuersätze niedriger. Zusätzlich können Freibeträge genutzt werden.
Mit der KlinikRente können Arbeitnehmer bis zu 40 % mehr Rente als mit einem privat abgeschlossenen Vertrag erreichen.

Beispielrechnung für die KlinikRente

Vergleich zwischen der KlinikRente und einem privat abgeschlossenen Rentenvertrag:

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