GesundheitsRente

Die GesundheitsRente wurde von der Deutschen Ärzteversicherung gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärzte­bank sowie der Pro bAV Pensions­­kasse ent­wickelt und 2015 durch die AXA Lebens­ver­sicher­ung erweitert. Sie bietet Vorteile für Sie als Arbeit­geber oder Arbeit­nehmer.

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Ihre Vorteile mit der GesundheitsRente

  • Einfache Handhabung
    Minimaler organisatorischer und finanzieller Aufwand

  • Gutes Arbeitsklima und höhere Attraktivität für Mitarbeiter
    Durch einen finanziell reizvolleren Arbeitsplatz

  • Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Vorteile
    Keine Steuern und Sozial­ver­sicherungs­abgaben auf die Beiträge und die Arbeitgeber­beteiligung

  • Kein Haftungsrisiko aus der betrieblichen Altersvorsorgung

  • Kostenvorteile durch Gruppenvertrag
    Bessere Renditen und eine bessere Ablaufleistung

  • Mehr Rente
    Durch die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung wird die Altersvorsorge erheblich verbessert

  • Auf Wunsch weiter ausbaubar
    Durch Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen kann die Altersversorgung weiter verbessert werden
     

 

Einfach berechnen: Leistungen und Beitrag

Mit dem GesundheitsRente-Rechner ermitteln Sie ganz einfach Leist­ungen und Beitrag der GesundheitsRente für medizinische Fach­ange­stellte:
Berechnen Sie zunächst über die „bAV Beitrags­berechnung“ den Arbeit­geber­zuschuss und den monat­lichen Gesamt­beitrag. Dann lassen Sie sich über die Relax Rente Comfort (GesundheitsRente Direkt­versicherung) bzw. die Rente Classic (GesundheitsRente Pensions­kasse) die Leistungen dar­stellen. Zudem können Sie sich einen individuellen Ver­sorgungs­vorschlag herunter­laden.

>> Ihr GesundheitsRente-Rechner

Fragen? Eine Kurzanleitung finden Sie hier.
 

Vorteile für alle Beteiligten – Mitarbeiter und Arbeitgeber

Arbeit­geber stärken die Mit­arbeiter­­motivation und -bindung. Zusätzlich erhöhen sie die Attraktivität des Betriebs für quali­fizierte Bewerber. Bei über­schau­barem Aufwand: Arbeit­geber zahlen einen Zuschuss (gemäß Tarifvertrag) zur Alters­versorgung oder vereinbaren mit dem Arbeit­nehmer, darüber hinaus einen Teil des Brutto­gehaltes in die GesundheitsRente einzuzahlen. Im letzteren Fall reduzieren sich die zu zahlenden Arbeit­geber-­Sozial­­ver­siche­rungs­­beiträge.

Praxis­­mitarbeiter können sich beim Ab­schluss der GesundheitsRente auf eine attraktive Rendite und damit auf ein zusätz­liches Kapital­­polster zur Ergänzung ihrer Alters­­ver­sorgung freuen. Bei Einsatz der vermögens­­wirksamen Leistungen ist das sogar ohne Ein­bußen beim Netto­­gehalt möglich.

Von Tarifparteien empfohlen

Die GesundheitsRente wird von allen Tarif­parteien (AAA, AAZ, bpt, Verband medizin­ischer Fach­berufe) und den berufs­­ständischen Kammern und Verbänden empfohlen.
 

Weitere Informationen zur GesundheitsRente

Für Praxismitarbeiter
Die GesundheitsRente ist die ideale betrieb­liche Alters­­versorgungs-­lösung für Medizinische Fach­ange­stellte.

>> Zusammenfassung der tarifvertraglichen Regelungen
>> Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs)
 

Kollektivverträge zur GesundheitsRente

>> Relax Rente Comfort (GesundheitsRente Direktversicherung)
>> Rente Classic (GesundheitsRente Pensionskasse)

Antrag für Vertragsänderungen
Wenn Sie einen bestehenden Vertrag zur GesundheitsRente ändern möchten.

>> Zum Antrag


Informationen zur Veräußerung der Pro bAV Pensionskasse AG

>> Pressemitteilung der Pro bAV
>> Fragen und Antworten zur Veräußerung

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