Berufliche Flexibilität hat ihre Tücken

Geht es Ihnen auch so? Sie arbeiten nicht nur in einem klar festgelegten Berufsfeld, sondern kombinieren verschiedene Teilzeittätigkeiten oder springen kurzfristig für und bei Kollegen ein.

Sie gehören vielleicht zu denen, die neben ihrer Festanstellung auch noch freiberuflich arbeiten? Oder kombinieren Tätigkeiten bei verschiedenen Arbeitgebern?
  
Diese Flexibilität kann ihre Tücken haben, denn Vorsicht ist bei jeder außerdienstlichen freiberuflichen Tätigkeit geboten.
  
Dies kann zum Beispiel eine Konsiliararzttätigkeit sein, eine Mitarbeit bei einem niedergelassenen Arzt, eine Ermächtigungsambulanz oder auch der Einsatz als Gutachter.
  
Solche freiberuflichen Tätigkeiten sind normalerweise in der Betriebs­haftpflicht­versicherung eines Krankenhauses oder in der persönlichen Berufs­haftpflicht­versicherung nicht versichert.

Ob das der Fall ist oder ob eine Deckungslücke besteht, ist manchmal gar nicht so einfach festzustellen.
  
Wenn Sie auch nur die geringsten Zweifel haben, sollten Sie Ihren Berater der Deutschen Ärzte Finanz hinzuziehen. Denn dann können Sie sicher sein, dass Sie im Falle eines iatrogenen Schadens, der bei schweren Beeinträchtigungen des Patienten (Beispiel: Wachkoma nach anaphylaktischem Schock) ohne Weiteres mehr als 1 Million Euro kosten kann, nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Prüfen Sie, ob Ihre freiberuflichen Tätigkeiten ausreichend abgesichert sind.