
Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten
Schützen Sie sich vor Schäden und Risiken im Medizin- und Zahnmedizinstudium mit unserem individuellen Versicherungsschutz.
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GUT ZU WISSEN
Wieso ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten und Zahnmedizinstudenten sinnvoll?
Schon während des Medizin- oder Zahnmedizinstudiums übernehmen Sie erste Verantwortung – und dabei können auch mal Fehler passieren. Aus diesem Grund ist eine Berufshaftpflicht für Medizin- bzw. Zahnmedizinstudentinnen und -studenten unverzichtbar. Sie schützt vor finanziellen Folgen bei Haftungsansprüchen, übernimmt Kosten im Schadensfall und wehrt unberechtigte Forderungen ab. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Ausbildung konzentrieren.
Ihre Vorteile mit der Berufshaftpflicht für Studenten
- Top-Berufshaftpflichtschutz von der Deutschen Ärzteversicherung
- 0 € Beitrag für Medizinstudierende mit Mitgliedschaft im Hartmannbund oder Marburger Bund
- 0 € Beitrag für Zahnmedizinstudierende mit Mitgliedschaft im MEDI-LEARN Club

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Humanmedizinstudierende
Bei bestehender Mitgliedschaft im Hartmannbund oder im Marburger Bund ist die Berufshaftpflicht für Medizinstudentinnen und -studenten kostenfrei – die Verbände übernehmen hier die Beiträge.
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Zahnmedizinstudierende
Für Zahnmedizinstudierende mit Mitgliedschaft im MEDI-LEARN Club ist die Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls kostenlos.
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Medizinstudierende ohne Mitgliedschaften
Ohne Verbandsmitgliedschaft beläuft sich die Berufs- und Haftpflichtversicherung für Medizin- sowie Zahnmedizinstudentinnen und -studenten auf 11,90 € im Jahr.
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LEISTUNGEN
Leistungen der Berufshaftpflicht für Studierende im Überblick
- Weltweiter Versicherungsschutz (inkl. USA und Kanada)
- Schutz der dienstlich veranlassten ambulanten und stationären Tätigkeit einschließlich der dienstlichen Bereitschafts- oder Notdienste
- Absicherung bei Verlust des Dienstschlüssels ohne Eigenbeteiligung
- Erweiterter Strafrechtsschutz
- Schutz bei Erste-Hilfe-Leistungen
- Kostenfreie Privathaftpflichtversicherung inklusive
Häufig gestellte Fragen
In der Regel ist eine Berufshaftpflicht für Medizin- sowie Zahnmedizinstudentinnen und -studenten keine allgemeine Pflicht. Allerdings verlangen einige Universitäten, Krankenhäuser oder Ausbildungsstätten den Nachweis einer solchen Versicherung, insbesondere bei Tätigkeiten mit Patientenkontakt – etwa während der Famulatur oder des Pflegepraktikums. Auch wenn sie nicht verpflichtend ist, ist eine Berufshaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, um hohe finanzielle Risiken durch Fehler oder Schadensansprüche abzusichern.
Spätestens mit der Approbation wird eine Berufshaftpflichtversicherung jedoch vorgeschrieben, da ab diesem Zeitpunkt die eigenverantwortliche ärztliche Tätigkeit beginnt.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Medizin- sowie Zahnmedizinstudenten wird bei der Deutschen Ärzteversicherung mit einer Privathaftpflichtversicherung angeboten. Das Versicherungspaket deckt unter anderem folgende Schäden und Risiken ab:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Versicherungssumme von 5 Mio. Euro, 3-fach maximiert für alle Versicherungsfälle im Jahr.
- Erste-Hilfe-Leistungen: Absicherung bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen weltweit.
- Hospitationen: Schutz während Hospitationen.
- Erweiterter Strafrechtsschutz: Rechtliche Unterstützung im Rahmen der gesamten ärztlichen Tätigkeit.
- Dozenten- und Vortragstätigkeiten: Absicherung bei Tätigkeiten als Dozentin oder Dozent beziehungsweise bei Vorträgen.
- Nebenberufliche Tätigkeiten: Schutz für Tätigkeiten wie OP-Assistenz, Nacht- oder Sitzwachen sowie unterstützende Aufgaben in der Zahnmedizin, z. B. bei Behandlungen oder in der Prophylaxe.
Zusätzlich schützt die Versicherung vor Risiken wie Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und spezifischen Tätigkeiten während der Ausbildung.
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Medizin- und Zahnmedizinstudenten können je nach Versicherungsanbieter und Leistungsumfang variieren. Bei der Deutschen Ärzteversicherung zahlen Sie einen jährlichen Beitrag in Höhe von 11,90 €.
Für Medizinstudenden mit einer Mitgliedschaft im Hartmannbund oder im Marburger Bund sowie für Zahnmedizinstudenden mit einer Mitgliedschaft im MEDI-LEARN Club ist der Beitrag für die Berufshaftpflicht allerdings kostenfrei.
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