Berufs­haft­pflicht für angestellte Ärzte

Si­chern Sie sich als an­ge­stell­te Ärztin oder an­ge­stell­ter Arzt fi­nan­zi­ell ab und schüt­zen Sie sich vor Haft­ungs­ri­si­ken – mit der Be­rufshaft­pflicht Me­dPro­tect, die zu Ihrer Tätig­keit passt.

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Si­chern Sie sich als an­ge­stell­te Ärztin oder an­ge­stell­ter Arzt fi­nan­zi­ell ab und schüt­zen Sie sich vor Haft­ungs­ri­si­ken – mit der Be­rufshaft­pflicht Me­dPro­tect, die zu Ihrer Tätig­keit passt.

GUT ZU WISSEN

Warum ist eine Berufs­haftpflicht für angestellte Ärzte wichtig?

Die An­for­de­run­gen im ärzt­li­chen Al­ltag sind hoch: Un­ter Zeit­druck müs­sen Sie Di­agno­sen stel­len, Be­hand­lun­gen ein­lei­ten und le­bens­wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen. Fe­hler las­sen sich da­bei nicht gänz­lich aus­schlie­ßen. Se­lbst wenn kein Be­hand­lungs­fe­hler vor­liegt, kön­nen Haft­pflicht­an­sprü­che ent­ste­hen.
Viele an­ge­stell­te Ärztin­nen und Ärz­te ver­trau­en dar­auf, dass ihr Ar­beitge­ber sie im Schadensfall ab­si­chert – doch das ist nicht im­mer der Fall. Bei Fe­hlern kön­nen Sie per­sön­lich haft­bar ge­macht wer­den, sei es im Kran­kenhaus, in der Pra­xis oder im MVZ. Da­bei bleibt oft un­klar, ob Ihr Pri­vatver­mö­gen ge­schützt ist, denn mög­li­cherweise spart Ihre Vor­ge­setzte oder Ihr Vor­ge­setzter beim Ver­si­che­rungs­schutz oder wählt ho­he Selbst­be­tei­li­gun­gen. Las­sen Sie da­her die Be­rufshaft­pflicht Ihres Ar­beitge­bers prü­fen. Un­sere Ex­per­tin­nen und Ex­per­ten decken Lücken auf und zei­gen Ihnen, wie Sie sich op­ti­mal ab­si­chern kön­nen.

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  • Garan­tier­te Auf­nah­me – selbst bei vor­an­ge­gan­ge­nen Schadens­fäl­len
  • Kei­ne Kün­di­gung im Schadens­fall – wir ver­zich­ten auf das Son­der­kün­di­gungs­recht
  • Ris­iko­ge­rech­te Be­rufshaft­pflicht­ver­si­che­rung – Auswahl zwi­schen ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­sum­men
  • Pro­fes­si­o­nel­le Schadens­re­gu­lie­rung – wäh­rend wir un­be­rech­ti­gte An­sprü­che kon­se­quent ab­weh­ren, re­gu­lie­ren wir be­rech­ti­gte For­de­run­gen schnell und an­ge­mes­sen
LEISTUNGEN - MedProtect – entwickelt mit Experten, gemacht für Ärzte 

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Un­se­re Be­ruf­shaft­pflicht für an­ge­stell­te Ärz­tin­nen und Ärzte wurde in enger Zusammenarbeit mit den 17 Landesärztekammern entwickelt – passgenau für Ihren Berufsalltag. Da­bei sind nicht nur klas­si­sche Haft­ungs­ri­si­ken ab­ge­deckt, son­dern auch spe­zi­el­le Ge­fah­ren wie Tätig­keits­schäden oder Be­ar­bei­tungs­schäden. Und das bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me.

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VORTEILE - Umfassende Leistungen der Berufs||haft||pflicht||versicherung für angestellte Ärzte

VORTEILE

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Be­son­ders wich­tig: Ihr Ver­si­che­rungsschutz bleibt be­stehen, selbst wenn ein Ver­schul­den vor der Gut­ach­terkom­mis­sion oder der Schlich­tungs­stel­le der Lan­des­ärz­tekam­mer an­ge­nom­men wird. So sind Sie in je­der Si­tu­a­ti­on ab­ge­sichert, ohne ris­kan­te Lücken.
Zu­sätz­lich greift die in­te­gri­er­te Scha­densersatz-Aus­fall­de­ckung auch dann, wenn Sie selbst ge­schä­digt wer­den. Bei­spiels­wei­se durch eine Pa­tien­tin oder einen Pa­tien­ten, die oder der kei­ne ei­ge­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­sitzt oder fi­nan­ziell nicht in der La­ge ist, für den Scha­den auf­zu­kom­men. In sol­chen Fäl­len springt MedPro­tect ein und sichert Sie zuver­lässig ab.

Häufig gestellte Fragen

Ja, denn auch an­ge­stell­te Är­zt­in­nen und Är­z­te haf­ten per­sön­lich, wenn ih­nen ein Be­hand­lungs­fehler un­ter­läuft. Vie­le Ar­beit­ge­ber schlie­ßen an­ge­stell­te Är­zt­in­nen und Är­z­te nicht au­to­ma­tisch in ihre Ber­ufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein und ein Re­st­ri­si­ko be­steht so im­mer. Auch für Be­hand­lun­gen au­ßer­halb der An­stel­lung, wie frei­beruf­li­che Ein­sät­ze oder gut­ach­ter­li­che Auf­ga­ben, be­steht oft kein Schutz. Wer hier nicht vor­sorgt, trägt das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko selbst.

Um eine ers­te Ein­schät­zung über Ihr per­sön­li­ches Haft­ungs­ri­si­ko zu er­hal­ten, hel­fen Ih­nen die nach­fol­gen­den Fra­gen un­serer Check­lis­te:

  • In wel­chem Um­fang über­nimmt mei­n Ar­beit­ge­ber mei­ne per­sön­li­che Haft­ung?
  • Wel­che Ver­si­che­rungssum­me ist im Ver­trag fes­ge­legt?
  • Sind so­wohl ein­fa­che als auch gro­be Fahr­läs­sig­keit ab­ge­deckt?
  • Wird bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit auf Re­gress­an­sprü­che ver­zich­tet?
  • Be­steht Schutz für frei­beruf­li­che, am­bu­lan­te oder sta­tio­nä­re Tä­tig­kei­ten neben der An­stel­lung?
  • Sind Ver­tre­tungs­tä­tig­kei­ten in ei­ner Pra­xis mit­ver­si­chert?
  • Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch für au­ßer­diens­tli­che Ein­sät­ze wie Not­fäl­le, Er­ste-Hil­fe-Leis­tun­gen oder Freund­schafts­dienste?
  • Bin ich auch in ei­nem mög­li­chen Straf­ver­fah­ren ab­ge­si­chert?
  • Gibt es im Ar­beits­ver­trag be­son­de­re Re­ge­lun­gen zur Haft­ung?

In Arz­tpra­xen und Kran­ken­häu­sern gilt oft der „in­ner­be­triebliche Schadens­aus­gleich“ nach dem Drei-Stu­fen-Modell:

  • Leich­te Fahr­läs­sig­keit: Klei­ne Fe­hler, die je­dem pas­sie­ren kön­nen, über­nimmt der Ar­beit­ge­ber voll­ständig.
  • Mit­te­re Fahr­läs­sig­keit: Der Scha­den wird zwi­schen Angestelltem und Ar­beit­ge­ber auf­ge­teilt.
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Schwer­wie­gende Pflich­t­ver­stöß­e, die nicht ent­schuld­bar sind, füh­ren zur vol­len Haft­ung des Ar­bei­tneh­mers. Der Ar­beit­ge­ber kann ihn in Re­gress neh­men.

Wer haf­tet, hängt al­so vom Ver­schul­den ab. Dem­nach ist es wich­tig, dass Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer über eine ei­ge­ne Ber­ufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­fü­gen, um ab­ge­si­chert und vor mög­li­chen fi­nan­zi­ellen Fol­gen ge­schützt zu sein.

Die Ber­ufs­haft­pflicht schützt Sie, wenn im be­ruf­li­chen Al­ltag ein Scha­den ent­steht. Da­zu zäh­len Be­hand­lungs­fe­hler, ei­ne fal­sche Be­ra­tung oder or­ga­ni­sa­to­ri­sche Miss­ge­schi­cke in der Pra­xis oder Kli­nik. Auch Ver­säu­mnis­se bei der Auf­klä­rung, Do­ku­men­ta­ti­ons­fe­hler oder fe­hler­haf­te Ver­ord­nun­gen zie­hen nicht sel­ten Haft­ungs­an­sprü­che nach sich.

Selbst wenn Sie nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen han­deln, kön­nen Pa­tien­tin­nen und Pa­tien­ten An­sprü­che gel­tend ma­chen. Die Ber­ufs­haft­pflicht an­ge­stell­ter Ärzt­in­nen und Ärzt­e wehrt un­be­rech­tigte For­de­run­gen ab und über­nimmt be­rech­ti­ge Schä­den, da­mit Sie sich kom­plett auf Ih­re ärzt­li­che Tä­tig­keit kon­zen­trie­ren kön­nen.

Die Kos­ten ei­ner Be­ruf­shaft­pflicht für an­ge­stell­te Ärzt­in­nen und Ärzt­e hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab. Ent­schei­dend sind die ge­wünsch­te De­ckungs­sum­me, die Fach­rich­tung, der be­ruf­li­che Sta­tus so­wie der Tä­tig­keits­um­fang. Wenn Sie aus­schließ­lich am­bu­lant tä­tig sind, zah­len Sie in der Re­gel we­ni­ger als je­mand, der zu­sätz­lich Op­era­tio­nen oder sta­tio­näre Be­hand­lun­gen durch­führt.

Üb­lich ist ei­ne De­ckungs­sum­me von 5 Mil­lio­nen Eu­ro. Un­se­re leis­tungs­starken Ta­ri­fe las­sen sich auf 7,5 Mil­lio­nen Eu­ro er­höhen. Selb­stver­ständ­lich er­hal­ten Sie bei uns stets ein in­di­vi­du­el­les An­ge­bot.

Im ärzt­li­chen Be­ruf­sall­tag ent­ste­hen Si­tu­a­tio­nen, in de­nen Haf­tungs­ansprü­che ge­stellt wer­den kön­nen, man­chmal schn­el­ler als Ih­nen lieb ist. Die Be­ruf­shaft­pflicht für an­ge­stell­te Ärzt­in­nen und Ärzte schützt Sie vor den fi­nan­ziellen Fol­gen, über­nimmt die Prü­fung der Rechts­la­ge, wehrt un­be­rech­tigte For­de­run­gen ab und re­gu­liert be­rech­tigte An­sprü­che.

Ab­ge­deckt sind zu­dem:

  • Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die im Rah­men der be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ent­ste­hen.
  • Außer­dienst­li­che Ri­si­ken, wie Er­ste-Hil­fe-Leis­tun­gen, Be­ra­tungen und Be­hand­lun­gen im pri­va­ten Um­feld, kas­sen­ärzt­li­che Be­reit­schafts­dienste, Gut­ach­ter­tätig­kei­ten oder Pra­xis­ver­tre­tung­en.
  • Frei­be­ruf­li­che Tä­tig­kei­ten neben der An­stel­lung, et­wa wenn ein Kran­kenhaus­arzt am­bu­lan­te Ope­ra­tio­nen be­glei­tet.

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