Berufs­haft­pflicht­versiche­rung für Ärzte und Apo­the­ker

Schüt­zen Sie sich vor Haft­ungs­ri­si­ken im Be­rufs­all­tag – mit der Be­rufs­haft­pflicht für Ärz­te, Zahn­ärz­te, A­po­the­ker, Psy­cho­the­ra­peu­ten und Stu­die­ren­den der Me­di­zin und Phar­ma­zie.

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Schüt­zen Sie sich vor Haft­ungs­ri­si­ken im Be­rufs­all­tag – mit der Be­rufs­haft­pflicht für Ärz­te, Zahn­ärz­te, A­po­the­ker, Psy­cho­the­ra­peu­ten und Stu­die­ren­den der Me­di­zin und Phar­ma­zie.

GUT ZU WISSEN

Warum ist eine Berufshaft­pflicht unverzichtbar?

Als Me­di­zin­stu­dent, Arzt, Zahn­arzt oder A­po­the­ker über­neh­men Sie täg­lich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten. Und auch, wenn Sie nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen han­deln, kön­nen Feh­ler pas­sie­ren – oder Ih­nen wer­den Feh­ler vor­ge­wor­fen. Ei­ne Fehl­dia­gno­se oder ei­ne fal­sche Be­ra­tung kann schwer­wie­gen­de Fol­gen ha­ben.
Haft­ungs­an­sprü­che ge­gen Me­di­zi­ne­rin­nen und Me­di­zi­ner jeg­li­cher Fach­rich­tung kön­nen schnell ho­he Sum­men er­rei­chen, ins­be­son­de­re wenn es um Per­so­nen­schä­den oder lang­fris­ti­ge ge­sund­heit­li­che Be­ein­träch­ti­gun­gen geht. Oh­ne ei­ne Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung müs­sen Sie im Ernst­fall selbst für Scha­den­er­satz­for­de­run­gen auf­kom­men. Dann kommt es auf die rich­ti­ge Ver­si­che­rung an.
Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Ärz­te und A­po­the­ker schützt Sie vor den finanziellen Fol­gen sol­cher An­sprü­che, in­dem sie be­rech­tig­te For­de­run­gen über­nimmt und un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­wehrt. Da­bei deckt sie nicht nur klas­si­sche Be­hand­lungs­feh­ler ab, son­dern auch Ver­mö­gens­schä­den, Sach­schä­den so­wie Haft­ungs­ri­si­ken bei Ne­ben­- oder Be­ra­tungs­tä­tig­kei­ten.

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Auch bei Auslandsaufenthalten sind Sie umfassend abgesichert: Das anpassbare Rundum-Schutzpaket gilt weltweit und bewahrt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Missgeschicken oder unerwarteten Vorfällen im klinischen Alltag.

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Auch nach dem Aus­schei­den aus dem Be­rufs­le­ben kön­nen e­he­ma­li­ge Ärz­te und A­po­the­ker mit Haft­ungs­an­sprü­chen kon­fron­tiert wer­den – sei es durch nach­träg­li­che For­de­run­gen von Pa­ti­en­ten oder recht­li­che Aus­ei­nan­der­set­zun­gen aus der Zeit der ak­ti­ven be­ruf­li­chen Tä­tig­keit. Un­se­re Be­rufs­haft­pflicht für Ärz­te im Ru­he­stand schützt Sie zu­ver­läs­sig vor fi­nan­zi­el­len Ri­si­ken und be­wahrt Ihr Ver­mö­gen vor un­vor­her­seh­ba­ren An­sprü­chen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, für ap­pro­bier­te Ärz­te und Ärz­tin­nen ist ei­ne Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­pflich­tend. Sie schützt vor fi­nan­zi­el­len Fol­gen aus Scha­den­er­satz­an­sprü­chen und ist da­her ei­ne es­sen­zi­el­le Ab­si­che­rung. Auch für Me­di­zin­stu­den­ten, ins­be­son­de­re wäh­rend des Prak­ti­schen Jah­res (PJ) oder der Fa­mu­la­tur, kann sie er­for­der­lich sein. Für Ärz­te im Ru­he­stand ist sie sinn­voll, um nach­träg­li­che Haft­ungs­an­sprü­che aus frü­he­ren Be­hand­lun­gen ab­zu­de­cken.

Als Mediziner tragen Sie eine hohe Verant­wor­tung. Bereits ein kleiner Fehler in der Be­hand­lung, Bera­tung oder Do­ku­men­ta­tion kann zu erheb­li­chen Scha­den­ersatz­for­de­run­gen führen. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Stu­die­ren­de, Ärzte, Zahn­ärzte, Apo­the­ker und Psycho­the­ra­peu­ten der aka­de­mi­schen Heil­be­ru­fe vor finan­ziel­len Ri­si­ken und wehrt un­berechtig­te An­sprü­che ab.

Die Ver­si­che­rung deckt eine Vielzahl medi­zi­ni­scher Tätig­kei­ten ab, darun­ter Behandlun­gen, Diagno­sen, Bera­tun­gen sowie ope­ra­ti­ve und nicht-ope­ra­ti­ve Ein­grif­fe. Sie schützt auch bei Neben- oder Lehr­tätig­kei­ten, Erste-Hilfe-Leistun­gen oder medi­zi­ni­schen Gut­achten.

Wich­tig ist eine aus­rei­chend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me, die alle re­le­van­ten Scha­dens­ar­ten wie Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab­deckt. Zu­dem soll­te der Ver­si­che­rungs­schutz an Ih­re spe­zi­fi­sche Tä­tig­keit an­ge­passt sein – ob als an­ge­stell­ter Arzt, nie­der­ge­las­se­ner Me­di­zi­ner oder in der Wei­ter­bil­dung. Auch welt­wei­ter Schutz für Aus­lands­tä­tig­kei­ten oder PJ-Ein­sät­ze kann sinn­voll sein.

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