
Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte
Sichern Sie sich als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt finanziell ab und schützen Sie sich vor Haftungsrisiken – mit der Berufshaftpflicht MedProtect, die zu Ihrer Tätigkeit passt.
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GUT ZU WISSEN
Warum ist eine Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte wichtig?
EMPFEHLUNG
MedProtect ist unsere Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte
- Garantierte Aufnahme – selbst bei vorangegangenen Schadensfällen
- Keine Kündigung im Schadensfall – wir verzichten auf das Sonderkündigungsrecht
- Risikogerechte Berufshaftpflichtversicherung – Auswahl zwischen verschiedenen Versicherungssummen
- Professionelle Schadensregulierung – während wir unberechtigte Ansprüche konsequent abwehren, regulieren wir berechtigte Forderungen schnell und angemessen

LEISTUNGEN
MedProtect – entwickelt mit Experten, gemacht für Ärzte
Unsere Berufshaftpflicht für angestellte Ärztinnen und Ärzte wurde in enger Zusammenarbeit mit den 17 Landesärztekammern entwickelt – passgenau für Ihren Berufsalltag. Dabei sind nicht nur klassische Haftungsrisiken abgedeckt, sondern auch spezielle Gefahren wie Tätigkeitsschäden oder Bearbeitungsschäden. Und das bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

EXKLUSIVE KONDITIONEN
Starker Schutz für Ärztinnen und Ärzte – Jetzt mit exklusivem Beitragsnachlass!
Als Mitglied einer der 17 Landesärztekammern sichern Sie sich mit dem Spezialschutz MedProtect abgestimmte Leistungen und profitieren dabei von einem exklusiven Beitragsrabatt in Höhe von 15 %.

VORTEILE
Umfassende Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte
Besonders wichtig: Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, selbst wenn ein Verschulden vor der Gutachterkommission oder der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer angenommen wird. So sind Sie in jeder Situation abgesichert, ohne riskante Lücken.
Zusätzlich greift die integrierte Schadensersatz-Ausfalldeckung auch dann, wenn Sie selbst geschädigt werden. Beispielsweise durch eine Patientin oder einen Patienten, die oder der keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt oder finanziell nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. In solchen Fällen springt MedProtect ein und sichert Sie zuverlässig ab.
Häufig gestellte Fragen
Ja, denn auch angestellte Ärztinnen und Ärzte haften persönlich, wenn ihnen ein Behandlungsfehler unterläuft. Viele Arbeitgeber schließen angestellte Ärztinnen und Ärzte nicht automatisch in ihre Berufshaftpflichtversicherung ein und ein Restrisiko besteht so immer. Auch für Behandlungen außerhalb der Anstellung, wie freiberufliche Einsätze oder gutachterliche Aufgaben, besteht oft kein Schutz. Wer hier nicht vorsorgt, trägt das finanzielle Risiko selbst.
Um eine erste Einschätzung über Ihr persönliches Haftungsrisiko zu erhalten, helfen Ihnen die nachfolgenden Fragen unserer Checkliste:
- In welchem Umfang übernimmt mein Arbeitgeber meine persönliche Haftung?
- Welche Versicherungssumme ist im Vertrag fesgelegt?
- Sind sowohl einfache als auch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt?
- Wird bei grober Fahrlässigkeit auf Regressansprüche verzichtet?
- Besteht Schutz für freiberufliche, ambulante oder stationäre Tätigkeiten neben der Anstellung?
- Sind Vertretungstätigkeiten in einer Praxis mitversichert?
- Gilt der Versicherungsschutz auch für außerdienstliche Einsätze wie Notfälle, Erste-Hilfe-Leistungen oder Freundschaftsdienste?
- Bin ich auch in einem möglichen Strafverfahren abgesichert?
- Gibt es im Arbeitsvertrag besondere Regelungen zur Haftung?
In Arztpraxen und Krankenhäusern gilt oft der „innerbetriebliche Schadensausgleich“ nach dem Drei-Stufen-Modell:
- Leichte Fahrlässigkeit: Kleine Fehler, die jedem passieren können, übernimmt der Arbeitgeber vollständig.
- Mittere Fahrlässigkeit: Der Schaden wird zwischen Angestelltem und Arbeitgeber aufgeteilt.
- Grobe Fahrlässigkeit: Schwerwiegende Pflichtverstöße, die nicht entschuldbar sind, führen zur vollen Haftung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann ihn in Regress nehmen.
Wer haftet, hängt also vom Verschulden ab. Demnach ist es wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen, um abgesichert und vor möglichen finanziellen Folgen geschützt zu sein.
Die Berufshaftpflicht schützt Sie, wenn im beruflichen Alltag ein Schaden entsteht. Dazu zählen Behandlungsfehler, eine falsche Beratung oder organisatorische Missgeschicke in der Praxis oder Klinik. Auch Versäumnisse bei der Aufklärung, Dokumentationsfehler oder fehlerhafte Verordnungen ziehen nicht selten Haftungsansprüche nach sich.
Selbst wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln, können Patientinnen und Patienten Ansprüche geltend machen. Die Berufshaftpflicht angestellter Ärztinnen und Ärzte wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtige Schäden, damit Sie sich komplett auf Ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren können.
Die Kosten einer Berufshaftpflicht für angestellte Ärztinnen und Ärzte hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind die gewünschte Deckungssumme, die Fachrichtung, der berufliche Status sowie der Tätigkeitsumfang. Wenn Sie ausschließlich ambulant tätig sind, zahlen Sie in der Regel weniger als jemand, der zusätzlich Operationen oder stationäre Behandlungen durchführt.
Üblich ist eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro. Unsere leistungsstarken Tarife lassen sich auf 7,5 Millionen Euro erhöhen. Selbstverständlich erhalten Sie bei uns stets ein individuelles Angebot.
Im ärztlichen Berufsalltag entstehen Situationen, in denen Haftungsansprüche gestellt werden können, manchmal schneller als Ihnen lieb ist. Die Berufshaftpflicht für angestellte Ärztinnen und Ärzte schützt Sie vor den finanziellen Folgen, übernimmt die Prüfung der Rechtslage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert berechtigte Ansprüche.
Abgedeckt sind zudem:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.
- Außerdienstliche Risiken, wie Erste-Hilfe-Leistungen, Beratungen und Behandlungen im privaten Umfeld, kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Gutachtertätigkeiten oder Praxisvertretungen.
- Freiberufliche Tätigkeiten neben der Anstellung, etwa wenn ein Krankenhausarzt ambulante Operationen begleitet.
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