
Berufshaftpflicht für angestellte Fachärzte
Schützen Sie sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Fachärztinnen und -ärzte vor Schadenersatzansprüchen, die im Berufsalltag entstehen können.
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GUT ZU WISSEN
Warum lohnt sich eine Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Fachärzte?
Die Berufshaftpflichtversicherung ist ein absolutes MUSS für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte! Statistisch gesehen unterläuft Medizinerinnen und Mediziner alle sieben Jahre ein Behandlungsfehler, der mit einer Schadensersatzforderung einhergeht. Als Medizinerin oder Mediziner haften Sie bei einem solchen Fehler gegenüber der Patientin oder dem Patienten mit Ihrem Privatvermögen.
Ein Behandlungsfehler kann bei jedem medizinischen Eingriff oder einer Routineuntersuchung passieren. Verletzen Sie die Sorgfaltspflicht, haften Sie für den entstandenen Schaden. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie davor, Ihre Existenzgrundlage zu verlieren.
LEISTUNGEN
Brauche ich als angestellte Fachärztin oder Facharzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie als Fachärztin oder Facharzt nicht dazu, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Anders sieht es bei der Musterberufsordnung aus. Der dort verfasste § 21 schreibt Medizinerinnen und Medizinern eine ausreichende Haftpflichtversicherung vor. Und das aus gutem Grund! Es muss nämlich nicht zwangläufig ein Behandlungsfehler zu einer Sorgfaltspflichtverletzung führen, um schadenersatzpflichtig zu werden. Schon eine mangelhafte Dokumentation einer Patientenakte oder eine unzureichende Patientenaufklärung können zu immensen finanziellen Schäden durch eine Schadenersatzforderung führen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie finanziell gegen Sach- und Personenschäden, die im Berufsalltag passieren.

HUMANMEDIZIN
Facharztkonzept Humanmedizin: Spezielle Leistungen für angestellte Fachärzte
Mit diesem Konzept schützt die Berufshaftpflichtversicherung speziell Ärztinnen und Ärzte, die in der Humanmedizin zu Hause sind. Zu den Leistungen gehören unter anderem nebenberufliche Behandlungen wie Faltenunterspritzungen (Botox, Hyaluronsäure), Fadenlifting, Akupunktur, TCM, polizeilich beauftragte Untersuchungen (wie Blutalkoholtests, Drogentests) sowie eine insgesamt zehntägige Praxisvertretung. Behandlungsfehler oder andere Sorgfaltspflichtverletzungen können selbst erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten passieren!
Ihre Vorteile mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Fachärztinnen und Fachärzte
- Schützt Ihr Privatvermögen vor Schadensersatzansprüchen
- Umfassende Absicherung für Medizinerinnen und Mediziner im Klinik- oder Praxis-Alltag
- Schlüsselhaftpflicht für verlorengegangene Dienstschlüssel oder -karten


ZAHNMEDIZIN
Facharztkonzept Zahnmedizin: Spezielle Leistungen für angestellte Zahnärzte
Das Konzept der Berufshaftpflichtversicherung schützt angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte bei kosmetischen Behandlungen wie Bleaching, Veneers, Lumineers oder Zahnschmuck. Außerdem versichert sie eine freiberufliche, ambulante Tätigkeit für bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr, beispielsweise wenn Sie eine Vertretung übernehmen. Damit können Sie sich auf Ihre Tätigkeit konzentrieren, während die Versicherung Sie vor den Risiken absichert.
VORTEILE
Hier greift die Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte
Der Versicherungsschutz umfasst zwei verschiedene Geltungsbereiche: dienstlich und außerdienstlich. So schützt die Versicherung Sie beispielsweise im dienstlichen Bereich vor den Folgen aller Risiken, die direkt während Ihrer Arbeitszeit enstehen. Der außerdienstliche Bereich umfasst hingegen alles, was außerhalb der Klinik oder Praxis geschieht, beispielsweise wenn Sie unterwegs Ihre Schlüsselkarte verlieren, oder Freunde und Bekannte behandeln.
Häufig gestellte Fragen
Medizinerinnen und Mediziner tragen im Berufsalltag eine enorme Verantwortung! Doch Fehler sind menschlich und passieren selbst den Besten. So werden Ärztinnen und Ärzte durchschnittlich alle sieben Jahre mit der Berufshaftpflicht und einer daraus resultierenden Schadensersatzforderung konfrontiert. Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz vor Schadenersatzansprüchen, die aufgrund von Sach- oder Personenschäden entstehen können und im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche - sowohl im berufl|lichen Alltag als auch in außerberuflichen Situationen.
Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Fachärzte umfasst eine Vielzahl von Risiken und Schäden. Diese Versicherung schützt Ihr Privatvermögen vor Schadensersatzansprüchen und bietet umfassende Absicherung bei Sach- und Personenschäden im beruflichen Alltag. Der Schutz erstreckt sich sowohl auf den dienstlichen als auch den außerdienstlichen Bereich.
Konkret abgedeckt sind z.B.:
- Fährlässige Behandlungsfehler
- Mangelhafte Dokumentation von Patientenakten
- Unzureichende Patientenaufklärung
- Verlust von Dienstschlüsseln oder -karten
- Kosmetische Behandlungen (Faltenunterspritzungen mit Botox oder Fadenlifting)
- Kosmetische Behandlungen innerhalb der Mundhöhle bei Zahnärztinnen und Zahnärzten (Bleaching, Veneers, Lumindeers und Zahnschmuck)
- Praxisvertretungen bis zu zehn Tagen
- Polizeilich beauftragte Untersuchung (wie Blutentnahme, Drogentests)
- Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer hoheitlichen Tätigkeit
- Nachhaftung und Strafrechtsschutz
Die Versicherung greift auch, wenn Sie Freundinnen und Freunde oder Bekannte behandeln oder wenn ausserhalb der Klinik oder Praxis Schäden entstehen.
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