
Berufshaftpflicht für angestellte Zahnärzte
Die Berufshaftpflichtversicherung DentProtect schützt Sie als angestellte Zahnärztin oder angestellten Zahnarzt vor den finanziellen Folgen eines Behandlungsfehlers.
Angebot anfordernDie Berufshaftpflichtversicherung DentProtect schützt Sie als angestellte Zahnärztin oder angestellten Zahnarzt vor den finanziellen Folgen eines Behandlungsfehlers.
GUT ZU WISSEN
Muss ich als angestellter Zahnarzt eine Berufshaftpflicht haben?
Für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar – nicht nur aus Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten, sondern auch aus rechtlicher Pflicht: Sie ist nämlich berufsrechtlich von der Bundeszahnärztekammer vorgeschrieben. Jährlich werden über 400.000 medizinische Behandlungsfehler gemeldet – auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sind mitunter betroffen, etwa bei Vorwürfen fehlerhafter Aufklärung oder Behandlung. Die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche landen häufig vor Gericht. Kommt es zu einem Schuldspruch, droht ohne Berufshaftpflichtversicherung schnell ein ernstes finanzielles Risiko – bis hin zur Existenzgefährdung.
Doch in welchen Fällen greift die Berufshaftpflichtversicherung DentProtect denn eigentlich? Sie deckt alle berufsbezogenen Risiken ab und schützt Sie gegen Schadenersatzforderungen, die aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Berufsalltag entstehen.
EMPFEHLUNG
DentProtect ist unsere Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Zahnärzte
- Umfassendes Leistungsspektrum
- Grundsätzliches Anerkennungsrecht, ohne Gefährdung des Versicherungsschutzes
- Keine Kündigung im Schadensfall – wir bei der Deutschen Ärzteversicherung verzichten auf das Sonderkündigungsrecht
- Garantierte Aufnahme – selbst bei vorangegangenen Schadensfällen
TOP-KONDITIONEN
Die Bundeszahnärztekammer unterstützt DentProtect
Die Berufshaftpflichtversicherung DentProtect der Deutschen Ärzteversicherung ist optimal auf Sie als angestellte Zahnärztin oder angestellten Zahnarzt zugeschnitten. Ein Punkt, den auch die Bundeszahnärztekammer schätzt und unterstützt. So erhalten Sie bei Zugehörigkeit zur Bundeszahnärztekammer bis zu 15 % Beitragsrabatt auf die Berufshaftpflicht.

INDIVIDUELLER SCHUTZ
Ein Versicherungsschutz, wie für Sie gemacht!
Bei der Berufshaftpflichtversicherung DentProtect der Deutschen Ärzteversicherung erhalten Sie als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt frei wählbare und bedarfsrelevante Absicherungspakete. Diese umfassen eine lückenlose Absicherung gegen betriebsspezifische Gefahren, sodass Sie sich rundum auf das konzentrieren können, was Sie lieben – Ihre Tätigkeit und die Gesundheit der Patienten. Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, sind Sie bei Personen- und Sachschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, in der Regel 5 Millionen Euro, abgesichert. Und im Falle der Fälle können Sie sich auf eine zeitnahe und professionelle Schadensregulierung verlassen.

LEISTUNGEN
Ihr Versicherungsschutz bleibt auch im Schadensfall bestehen
Wurzelkanalbehandlung, Zahnextraktion oder Routineuntersuchung – der berufliche Alltag von Zahnärztinnen und Zahnärzten ist sowohl abwechslungsreich als auch mit Risiken verbunden. Fehler können dabei passieren und sind menschlich. Deshalb verzichtet die Deutsche Ärzteversicherung auf das Sonderkündigungsrecht im Schadensfall.


VORTEILE
Wiegen Sie sich mit Schadensersatz-Ausfalldeckung auf die sichere Seite
Manchmal sind es auch die Patientinnen und Patienten selbst, die beispielsweise durch ein Missgeschick einen Schaden verursachen. Die Preise für ein Skalpell oder Winkelstück sind dabei noch überschaubar – anders sieht es bei einem Röntgengerät aus. Sollte die Patientin oder der Patient dann kein Geld oder keine Privathaftpflichtversicherung besitzen, bleiben Sie schlimmstenfalls auf dem Schaden sitzen. Mit der Deutschen Ärzteversicherung und dem Tarif DentProtect profitieren Sie von einer Schadensersatz-Ausfalldeckung!
Häufig gestellte Fragen
Ja, denn angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte tragen die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Berufsalltag passieren aus eigener Tasche. Sie haften also mit Ihrem Privatvermögen. Eine Haftpflichtversicherung, wie DentProtect schützt Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt vor Schadenersatzforderungen.
Grundsätzlich umfasst die Versicherung alle Haftungsrisiken, denen Sie im Berufsalltag begegen. Zu dem Leistungsspektrum gehören unter anderem auch die folgenden Risiken:
- Schäden, die durch den Einsatz von Lasersystemen und Laserstrahlen verursacht werden.
- Gesetzlich geregelte Haftung für Besitzerinnen und Besitzer von Amalgamabscheidern.
- Schäden, die bei der Behandlung von Demonstrationspatienten während Fortbildungsveranstaltungen entstehen.
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Kosten einer Berufshaftversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte variieren je nach Art und Umfang der Tätigkeit sowie der gewählten Versicherungssumme. Fordern Sie daher direkt ein Angebot an und wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer individuellen Lösung.
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