Berufs­haft­pflicht für angestellte Zahn­ärzte

Die Be­ruf­shaft­pflicht­ver­si­che­rung Dent­Pro­tect schützt Sie als an­ge­stell­te Zahn­ärzt­in oder an­ge­stell­ten Zahn­arzt vor den fi­nan­zi­el­len Fol­gen ei­nes Be­hand­lungs­feh­lers.

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Die Be­ruf­shaft­pflicht­ver­si­che­rung Dent­Pro­tect schützt Sie als an­ge­stell­te Zahn­ärzt­in oder an­ge­stell­ten Zahn­arzt vor den fi­nan­zi­el­len Fol­gen ei­nes Be­hand­lungs­feh­lers.

GUT ZU WISSEN

Muss ich als angestellter Zahn­arzt eine Berufs­haft­pflicht haben?

Für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar – nicht nur aus Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten, sondern auch aus rechtlicher Pflicht: Sie ist näm­lich be­rufs­recht­lich von der Bun­des­zahn­ärz­te­kam­mer vor­ge­schrie­ben. Jährlich werden über 400.000 medizinische Behandlungsfehler gemeldet – auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sind mitunter betroffen, etwa bei Vorwürfen fehlerhafter Aufklärung oder Behandlung. Die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche landen häufig vor Gericht. Kommt es zu einem Schuldspruch, droht ohne Berufshaftpflichtversicherung schnell ein ernstes finanzielles Risiko – bis hin zur Existenzgefährdung.
Doch in wel­chen Fäl­len greift die Be­ruf­shaft­pflicht­ver­si­che­rung Dent­Pro­tect denn ei­gent­lich? Sie deckt alle berufsbezogenen Risiken ab und schützt Sie ge­gen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die aus Sach-, Per­so­nen- und Ver­mö­gens­schä­den im Be­rufs­all­tag ent­ste­hen.

EMPFEHLUNG

DentProtect ist unsere Be­ruf­shaft­pflicht­ver­si­che­rung für an­ge­stell­te Zahn­ärz­te

  • Um­fas­sen­des Leis­tungs­spek­trum
  • Grund­sätz­li­ches An­er­ken­nungs­recht, oh­ne Ge­fähr­dung des Ver­si­che­rungs­schut­zes
  • Kei­ne Kün­di­gung im Schadens­fall – wir bei der Deut­schen Ärzte­ver­si­che­rung ver­zich­ten auf das Son­der­kün­di­gungs­recht
  • Garan­tier­te Auf­nah­me – selbst bei vor­an­ge­gan­ge­nen Schadens­fäl­len

TOP-KONDITIONEN

Die Bundes­zahn­ärzte­kammer unterstützt DentProtect

Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung Dent­Pro­tect der Deut­schen Ärz­te­ver­si­che­rung ist op­ti­mal auf Sie als an­ge­stell­te Zahn­ärz­tin oder an­ge­stell­ten Zahn­arzt zu­ge­schnit­ten. Ein Punkt, den auch die Bun­des­zahn­ärz­te­kam­mer schätzt und un­ter­stützt. So er­hal­ten Sie bei Zu­ge­hö­rig­keit zur Bun­des­zahn­ärz­te­kam­mer bis zu 15 % Bei­trags­ra­batt auf die Be­rufs­haft­pflicht.

INDIVIDUELLER SCHUTZ - Ein Versicherungs||schutz, wie für Sie gemacht!

INDIVIDUELLER SCHUTZ

Ein Versicherungs­schutz, wie für Sie gemacht!

Bei der Be­ruf­shaft­pflicht­ver­si­che­rung Dent­Pro­tect der Deut­schen Ärz­te­ver­si­che­rung er­hal­ten Sie als an­ge­stell­te Zahn­ärzt­in oder an­ge­stell­ter Zahn­arzt frei wähl­ba­re und be­darfs­re­le­van­te Ab­si­che­rungs­pa­ke­te. Die­se um­fas­sen ei­ne lü­cken­lo­se Ab­si­che­rung ge­gen be­triebs­spe­zi­fi­sche Ge­fah­ren, so­dass Sie sich rund­um auf das kon­zen­trie­ren kön­nen, was Sie lie­ben – Ih­re Tä­tig­keit und die Ge­sund­heit der Pa­ti­en­ten. Kommt es zu Scha­den­er­satz­an­sprü­chen, sind Sie bei Per­so­nen- und Sach­schä­den bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, in der Re­gel 5 Mil­lio­nen Eu­ro, ab­ge­si­chert. Und im Fal­le der Fäl­le kön­nen Sie sich auf ei­ne zeit­na­he und pro­fes­sio­nel­le Scha­dens­re­gu­lie­rung ver­las­sen.

LEISTUNGEN - Ihr Versicherungs||schutz bleibt auch im Schadens||fall bestehen

LEISTUNGEN

Ihr Versicherungs­schutz bleibt auch im Schadens­fall bestehen

Wurzel­kanal­behandlung, Zahn­extraktion oder Routine­untersuchung – der berufliche Alltag von Zahn­ärztinnen und Zahn­ärzten ist sowohl ab­wechslungs­reich als auch mit Risiken ver­bunden. Fehler können dabei passieren und sind menschlich. Deshalb ver­zichtet die Deutsche Ärzte­versicherung auf das Sonder­kündigungs­recht im Schadens­fall.

LEISTUNGEN - Ihr Versicherungs||schutz bleibt auch im Schadens||fall bestehen
VORTEILE - Wiegen Sie sich mit Schadens||ersatz-Ausfall||deckung auf die sichere Seite

VORTEILE

Wiegen Sie sich mit Schadens­ersatz-Ausfall­deckung auf die sichere Seite

Manchmal sind es auch die Patient­innen und Patient­en selbst, die bei­spiels­weise durch ein Miss­geschick einen Schaden ver­ur­sa­chen. Die Preise für ein Skalpell oder Winkel­stück sind dabei noch über­schaubar – anders sieht es bei einem Röntgen­gerät aus. Sollte die Patient­in oder der Patient dann kein Geld oder keine Privat­haftpflicht­versicherung besitzen, bleiben Sie schlimmsten­falls auf dem Schaden sitzen. Mit der Deutschen Ärzteversicherung und dem Tarif DentProtect pro­fitieren Sie von einer Schadens­ersatz-Ausfall­deckung!

Häufig gestellte Fragen

Ja, denn angestellte Zahn­ärzt­innen und Zahn­ärzt­e tragen die Kos­ten für Per­sonen-, Sach- und Ver­mö­gens­schäden, die im Berufs­alltag pas­sieren aus ei­gener Tasche. Sie haf­ten al­so mit Ihrem Pri­vatver­mögen. Eine Haft­pflicht­ver­siche­rung, wie Dent­Pro­tect schützt Sie als Zahn­ärzt­in oder Zahn­arzt vor Scha­den­ersatz­for­derungen.

Grund­sätzlich um­fasst die Ver­siche­rung al­le Haft­ungs­risiken, de­nen Sie im Be­rufs­alltag be­ge­gen. Zu dem Leis­tungs­spektrum ge­hö­ren un­ter an­de­rem auch die fol­gen­den Risiken:

  • Schäden, die durch den Ein­satz von La­sersys­temen und La­ser­strahlen ver­ur­sacht wer­den.
  • Gesetz­lich ge­re­gelte Haft­ung für Be­sitzer­innen und Be­sitzer von Am­al­gamab­scheid­ern.
  • Schäden, die bei der Be­hand­lung von De­mons­trations­pa­tien­ten wäh­rend Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tungen ent­ste­hen.

Die Fra­ge lässt sich pau­schal nicht beant­wor­ten. Die Kos­ten ei­ner Be­ruf­shaft­ver­si­che­rung für Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­te va­ri­ie­ren je nach Art und Um­fang der Tä­tigkeit so­wie der ge­wähl­ten Ver­si­che­rungs­sum­me. For­dern Sie da­her di­rekt ein An­ge­bot an und wir un­terstüt­zen Sie ger­ne bei Ih­rer in­di­vi­du­ellen Lö­sung.

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