
Betriebshaftpflicht für Apotheken
Eine eigene Apotheke zu führen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die einige Risiken birgt. Unsere Betriebshaftpflicht für die Apotheke sichert Sie optimal ab.
Angebot anfordernEine eigene Apotheke zu führen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die einige Risiken birgt. Unsere Betriebshaftpflicht für die Apotheke sichert Sie optimal ab.
GUT ZU WISSEN
Deshalb ist eine Betriebshaftpflicht für Apotheken wichtig
VORTEILE
Ihre Vorteile mit unserer Betriebshaftpflicht für Apotheken
Mit dem Apothekenpaket der Deutschen Ärzteversicherung genießen Sie und Ihre Mitarbeitenden optimalen Versicherungsschutz.
- Bedarfsrelevante Absicherungspakete – frei wählbar
- Umfassendes Leistungsspektrum – berufsspezifische Haftungsrisiken und technische Details werden in vollem Umfang berücksichtigt
- Lückenlose Absicherung gegen betriebsspezifische Gefahren
- Risikogerechte Versicherungssummen
- Professionelle Schadensregulierung
- Kombination mit dem Kompakt- oder KompaktPlus-Rechtsschutz unseres Partners ROLAND möglich


LEISTUNGEN
Alles, was Sie brauchen: Unsere Betriebshaftpflicht im Apothekenpaket
Unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken ist Teil des sogenannten Apothekenpakets der Deutschen Ärzteversicherung. Dieses Paket beinhaltet eine Kombination von Inhaltsversicherung, also die Absicherung der Apothekeneinrichtung, und Betriebshaftpflicht.

TOP
Leistungspaket „Top“
Betriebshaftpflichtversicherung:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit als Apothekerin oder Apotheker
- Pauschale Absicherung von Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme bis 10 Mio. Euro; 5 Mio. Euro für Vermögensschäden (zweifach p. a.)
- Versichert sind u. a. die Verblisterung (Fehler durch Verwechselung), Substitutionstherapie (Methadonabgabe etc.), Rückrufkosten Arzneimittel, Contrazeptiva (ungewollte Schwangerschaft), Medikamentenversorgung und Arzneimittelportionierung für Senioren- und Pflegeheime
Privathaftpflicht:
- Pauschale Absicherung von Vermögens-, Sach- und Personenschäden bis zu 5 Mio. Euro
- Produkthaftpflicht für Apothekerinnen und Apotheker
- Absicherung bis zu 120 Mio. Euro für Personenschäden bei einem Umsatz bis 25.000 Euro (höherer Umsatz absicherbar) deckungsvorsorgepflichtiger Medikamente und Abgabe an Endverbraucher
Apothekeninhaltsversicherung
(versichert sind u. a.):
- Technische und kaufmännische Geschäftseinrichtung, Waren und Vorräte Ihrer Apotheke gegen alle Gefahren mit Ausnahme von Verschleiß, Verderb, Verfall und Vorsatz, Versicherungssumme max. 1,5 Mio. Euro pro Schadenfall
- Medikamentenverderb (bis 25.000 Euro)
- Krankenkassenrezepte (bis 50.000 Euro)
- Überspannungsschäden (max. 1,5 Mio. Euro)
- Waren in Kfz (z. B. bei Hausbelieferungen)
Weitere Leistungspakete der Betriebshaftpflicht für Apotheken
Leistungspaket „Start“
- Betriebshaftpflicht: 3 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (dreifach p. a.) - auch 5 Mio. Euro sind möglich
- Privathaftpflicht: 3 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (dreifach p. a.) - auch 5 Mio. Euro sind möglich
- Apothekeninhalt: Technische und kaufmännische Geschäftseinrichtung, Waren und Vorräte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Berufsunfähigkeit für diese Gefahren und Glasbruch
Leistungspaket „Basis“
Zusätzlich zu den Absicherungen unseres Start-Pakets erhalten Sie die:
- Produkthaftpflicht (nach AMG) für Apotheker:Absicherung bis zu 120 Mio. Euro für Personenschäden bei einem Umsatz bis 20.000 Euro (höherer Umsatz absicherbar) deckungsvorsorgepflichtiger Arzneimitteln und Abgabe an Endverbraucher
Leistungspaket „Komfort“
Zusätzlich zu den Leistungen von „Start-“- und „Basis“-Paket erhalten Sie:
- innerhalb der Apothekeninhaltsversicherung:die Absicherung weiterer Elementargefahren z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben
- Elektronikversicherung:Elektrische Geräte sind z. B. auch gegen falsche Handhabung versichert
Häufig gestellte Fragen
Wichtig ist, dass Sie als Apothekerin oder Apotheker sowohl gegen Sach- und Personenschäden abgesichert sind, die an Dritten zum Beispiel durch eine versehentliche Fehlberatung entstehen. Darüber hinaus müssen Apotheker Ihre Geschäftseinrichtung, technische Geräte sowie alle vorgehaltenen Medikamente gegen eventuelle Sachschäden durch Beschädigung oder Diebstahl absichern. Als Inhaberin oder Inhaber einer Apotheke sollten Sie außerdem sicherstellen, dass Ihre Mitarbeitenden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit abgesichert sind.
Apotheken sind eine wichtige Anlaufstelle für Kunden und Patienten. Vertrauen und ein hohes Verantwortungsbewusstsein werden von den Kunden einer Apotheke vorausgesetzt. Trotz aller Expertise ist es aber nicht ausgeschlossen, dass auch erfahrenen Apothekern Fehler unterlaufen. Entstehen dadurch Sach- oder Personenschäden, so haftet der Inhaber dieser Apotheke vollumfänglich mit seinem Privat- oder Unternehmensvermögen. Durch Entschädigungsforderungen können hierbei schnell hohe Summen fällig werden.
Entsprechend wichtig ist eine Berufshaftpflicht, die speziell auf die in Apotheken vorkommenden Schadensfälle zugeschnitten wurde. Die Deutsche Ärzteversicherung hat als Ihr Versicherer Ihre Bedürfnisse als Apothekerin oder Apotheker im Blick.
Ja. Nach dem Heilberufe-Kammergesetz ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker vorgeschrieben. Wenn Sie als Apotheker tätig sind, müssen Sie also eine entsprechende Versicherung abschließen, um die Haftung im Schadensfall gewährleisten zu können.
Das kommt auf den von Ihnen gewählten Versicherungsschutz an. Grundsätzlich abgesichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowohl in einer Betriebs- als auch in einer Privathaftpflichtversicherung. Dazu kommt die Versicherung gegen Schäden am Apothekeninhalt, also zum Beispiel an der Geschäftseinrichtung, Waren und Vorräten.
Für Sach- und Personenschäden empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro. Bei der Produkthaftpflicht ist eine Deckungssumme von 120 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben.
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