
Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärzte
Eine Berufshaftpflicht ist für niedergelassene Ärzte berufsrechtlich vorgeschrieben – für Vertragsärzte sogar verpflichtend. Mit MedProtect treffen Sie die richtige Wahl.
Angebot anfordernEine Berufshaftpflicht ist für niedergelassene Ärzte berufsrechtlich vorgeschrieben – für Vertragsärzte sogar verpflichtend. Mit MedProtect treffen Sie die richtige Wahl.
GUT ZU WISSEN
Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärzte unverzichtbar
Jedes Jahr werden ca. 400.000 Vorwürfe wegen medizinischer Behandlungsfehler erhoben, für die Sie als Medizinerin und Mediziner persönlich haftbar gemacht werden können. Ohne eine Arzthaftpflichtversicherung würde das für viele Ärztinnen und Ärzte schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Mit der Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte sichern Sie sich genau gegen dieses Risiko ab.
PFLICHTVERSICHERUNGSGESETZ
Berufshaftpflicht verpflichtend für Vertragsärzte
Vertragsärzte sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Pflichtversicherung schreibt eine Mindestversicherungssumme von 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden vor, Grundlage hierfür bildet das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). Um die Zulassung zu erhalten oder zu behalten, muss der Versicherungsschutz jederzeit nachgewiesen werden. Die erforderliche Versicherungsbestätigung nach § 113 Abs. 2 VVG können Sie direkt bei uns anfordern.
UMFASSENDER SCHUTZ
Welche Schäden versichert eine Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige Ärzte?
Die berufliche Haftpflichtversicherung deckt finanzielle Schäden ab, die Sie anderen durch Ihre berufliche Tätigkeit zufügen könnten. Dazu zählen Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Darüber hinaus bietet die Versicherung umfassende Leistungen: Sie prüft Patientenforderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen. Je nach Tarif sind auch Bearbeitungsschäden sowie eine Schadensersatz-Ausfalldeckung enthalten, die Schutz bietet, wenn ein Patient im ärztlichen Umfeld geschädigt wird, aber selbst nicht ausreichend versichert ist.

LEISTUNGEN
Maßgeschneiderte Leistungsvorteile für niedergelassene Ärzte
Unser umfassendes Leistungsspektrum der Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte ist speziell darauf ausgerichtet, berufsspezifische Haftungsrisiken in vollem Umfang zu berücksichtigen. Die Deckungskonzepte werden individuell an die jeweilige Risikostruktur angepasst, die sich aus Ihrer Fachrichtung und dem Behandlungsangebot in Ihrer Praxis ergibt. Dabei bieten wir risikogerechte Versicherungssummen an: Pauschal 5 Mio. Euro oder alternativ 7,5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, um Ihnen in jeder Situation den optimalen Schutz zu gewährleisten.


TOP-KONDITIONEN
Exklusive Konditionen für Mitglieder der Ärztekammern
Profitieren Sie bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte als Mitglied einer Landesärztekammer von einem 15 % Beitragsrabatt bei der Deutschen Ärzteversicherung, einer garantierten Aufnahme ohne Ausschluss bei Vorschäden und die Sicherheit, im Schadensfall nicht gekündigt zu werden. Mitglieder im Hartmannbund und Marburger Bund erhalten zusätzlich vergünstigte Beiträge. Speziell für Gemeinschaftspraxen gilt außerdem: Bei Abschluss einer Berufshaftpflicht für mindestens zwei Ärzte erhalten Sie ebenfalls einen Rabatt von 15 % pro Ärztin oder Arzt. Auch bei einer Erstniederlassung erhalten Sie diesen Nachlass in den ersten 24 Monaten.

EMPFEHLUNG
Lückenloser Schutz für niedergelassene Ärzte
Mit unseren maßgeschneiderten Tarifen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte sind Sie beruflich bestens abgesichert, um im Schadensfall optimal geschützt zu sein.
- Tätigkeitsschäden bzw. Bearbeitungsschäden, z. B. wenn ein medizinisches Gerät während der Behandlung beschädigt wird
- Schadensersatz-Ausfalldeckung, z. B. wenn ein Patient oder eine Patientin etwas beschädigt, doch selbst nicht dafür aufkommen kann
- Professionelle Schadensregulierung mit Prüfung der Begleichung berechtigter Forderungen bzw. Zurückweisung unberechtigter Ansprüche


VORTEILE
Garantierte Aufnahme und Kündigungsschutz
Bei der Deutschen Ärzteversicherung profitieren Sie von der garantieren Aufnahme in die Versicherung, selbst wenn Sie bereits vorangegangene Schadensfälle hatten. Und auch im Falle eines Schadens müssen Sie keine Angst vor einer Kündigung durch den Versicherer haben, da bewusst auf das Sonderkündigungsrecht verzichtet wird. Sie haben zudem das Recht, ein Verschulden vor der Gutachterkommission oder der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer anzuerkennen, ohne dass dies Ihren Versicherungsschutz gefährdet.
Den Schadensfall richtig einschätzen
In unserer kostenfreien Broschüre „Tipps im Schadensfall“ können Sie sich ausführlich darüber informieren, was Sie bei Vorwürfen zu Behandlungs- und Aufklärungsfehlern unternehmen können.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Berufshaftpflichtversicherung bringt niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der Praxis einen entscheidenden Vorteil: umfassenden Schutz vor finanziellen Risiken und Forderungen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren können.
Die Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzten deckt eine Vielzahl von Tätigikeiten ab, die im Rahmen Ihrer täglichen Praxisausübung anfallen. Diese Versicherung, ist speziell darauf ausgelegt, die spezifischen Risiken zu berücksichtigen, die mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten verbunden sind. Sie schützt somit gegen Schäden, die durch Diagnosefehler, therapeutische Maßnahmen und andere medizinische Dienstleistungen enstehen können. Neben Allgemeinmedizinern und Fachärzten erhalten auch spezialisierte Praktiker wie Psychotherapeuten durch die Berufshaftpflicht diesen wichtigen Schutz.
Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, die aus der beruflichen Tätigkeit während der Behandlung von Patienten enstehen können. Zu den abgedeckten Schaden gehören typischerweise Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Fehler oder Unachtsamkeiten im Rahmen der ärztlichen Behandlung enstehen.
Welche Leistungen konkret abgedeckt sind, richtet sich nach Art und Umfang der beruflichen bzw. ärztlichen Tätigkeit. Je nach Niederlassung und Fachrichtung, die Sie als Arzt haben, variieren auch die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung. Am besten lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um den passenden Tarif zu finden.
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