Seit Jahresanfang gilt eine Neuregelung in der Basis-Rente. Die Fördergrenzen für Altersvorsorgeaufwendungen wurden erstmals seit 10 Jahren erhöht. Damit setzt der Staat ein deutliches Zeichen: Private Vorsorge wird immer wichtiger.
Bislang durften Ledige höchstens 20.000 Euro, Ehepaare maximal 40.000 Euro als Altersvorsorgeaufwand von der Steuer absetzen. Nach Anhebung der Fördergrenzen können Ledige nun bis zu 22.172 Euro und Ehepaare bis zu 44.344 Euro geltend machen.
Wer diese hohen Fördersummen ausnutzt, profitiert nicht nur heute von einer deutlichen steuerlichen Ersparnis von etwa 730 Euro netto jährlich (Ledige) bzw. 1.460 Euro jährlich (Ehepaare). Auch im Alter zahlt sich die Basis-Rente aus: Ledige können sich auf monatlich ca. 801 Euro mehr Rente freuen, Ehepaare auf 1.602 Euro.
Damit wird die Basis-Rente gleich doppelt attraktiv: als Altersvorsorge in der Zukunft und schon heute als Steuersparmodell.
Ein Beispiel: Ärztin, 35 Jahre, Single, Einkommen 80.000 Euro in 2015
Die Ärztin möchte die maximale Förderung von bis zu 22.172 Euro nutzen. Der steuerlich abzugsfähige Betrag für die Basis-Rente berechnet sich wie folgt:
Im Jahr 2015 können 80% diese Betrags, also 6.877 Euro, abgesetzt werden, wobei sich der Wert jedes Jahr um 2% erhöht bis im Jahr 2025 der gesamte Betrag von 8.596 Euro steuerlich abzugsfähig ist. Bei einem Steuersatz von 42% ergibt sich folgende Steuerrückerstattung für das Jahr 2015:
Bei einer Laufzeit von 30 Jahren summiert sich die Steuerrückerstattung auf 100.000 Euro.
Möchten Sie die höhere staatliche Förderung für die Basis-Rente in Anspruch nehmen? Dann lassen Sie sich ein individuelles Vorsorgekonzept erstellen.