Betriebliche Alters­vorsorge für Ärzte

Mit ei­ner be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung er­zie­len Ärzt­in­nen und Ärz­te ei­ne at­trak­ti­ve Be­triebs­ren­te mit staat­li­cher För­de­rung und Zu­schüs­sen des Ar­beit­ge­bers.

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Mit ei­ner be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung er­zie­len Ärzt­in­nen und Ärz­te ei­ne at­trak­ti­ve Be­triebs­ren­te mit staat­li­cher För­de­rung und Zu­schüs­sen des Ar­beit­ge­bers.

GUT ZU WISSEN

Warum lohnt sich die betriebliche Alters­versor­gung für Ärzte?

Durch ei­ne be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung (bAV), auch be­kannt als Be­triebs­ren­te, kön­nen An­ge­stell­te ih­re Ren­te im Al­ter auf­stocken. Da­bei pro­fi­tie­ren sie von Steu­er- und So­zi­al­ab­ga­ben­erspar­nis­sen dank staat­li­cher För­de­rung. Auch ange­stellte Ärzt­in­nen und Ärz­te ha­ben ei­nen ge­setz­li­chen An­spruch auf Ent­gelt­um­wand­lung. Nut­zen Sie Ihr Recht und re­du­zie­ren Sie so Ih­re Ren­ten­lücke mit Un­ter­stüt­zung Ih­res Ar­beit­ge­bers.

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

Das leistet die bAV für ange­stellte Ärztinnen und Ärzte

  • Staatliche Förderung durch Steuerersparnis und (je nach Durch­führungs­weg) Sozial­abgabe­freiheit
  • Zusätzlicher Arbeitgeber­zuschuss von mindes­tens 15 % beim Auf­bau einer eigenen bAV (soge­nannte Entgelt­umwand­lung) im Rahmen einer Direkt­versiche­rung
  • Attraktive Form der Gehalts­erhöhung durch hohe Förder­quoten
  • Attraktive Versorgung auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze: Für Besser­verdiener (z. B. Oberärzte) ist die U-Kasse besonders interessant
  • Flexible Auszahlung: Bis zu 100 % Kapital­auszahlung und/oder lebens­lange Renten­leistung
  • Unabhängigkeit und Flexibilität beim Arbeit­geber­wechsel: Direkt­versiche­rung und U-Kasse sind portabel oder können privat weiter­geführt werden – ein Plus bei häufiger Klinik­rotation
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IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK - Das leistet die bAV für ange||stellte Ärztinnen und Ärzte
LEISTUNGEN - Profitieren Sie von verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung

LEISTUNGEN

Profitieren Sie von verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung

Die Deutsche Ärzteversiche­rung bietet als Konsortial­partner der KlinikRente und über die AXA verschiedene Formen der betrieb­lichen Alters­versor­gung an, insbe­sondere die Direkt­versiche­rung oder die Unterstütz­ungs­kasse. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeit­geber, welche Formen er unter­stützt.

LEISTUNGEN - Profitieren Sie von verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung

STAATLICHE FÖRDERUNG

So zahlt sich die staatliche Förderung für Sie aus

Durch die staat­li­che För­de­rung re­du­zie­ren Sie Ih­ren fi­nan­zi­el­len Auf­wand et­wa um die Hälf­te. Denn durch ei­ne Al­ters­ver­sor­gung über Ih­ren Arbeitgeber kön­nen Sie Steu­ern und So­zi­al­ab­ga­ben spa­ren. Dabei ist es unwichtig, ob Sie in einer Klinik, einer Praxis bzw. in einem MVZ angestellt sind - oder gar in einem nicht kurativem Bereich arbeiten.
Ein Beispiel: Sie wandeln monatlich 280 Euro aus Ihrem Bruttolohn in eine betrieb­liche Alters­versor­gung um. Aufgrund der Steuer- und Sozial­abgaben­ersparnis sowie des gesetzlich vorge­schrieb­enen Arbeit­geberzu­schusses haben Sie als Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerin einen tatsäch­lichen Netto­aufwand von nur etwa 176 Euro. Das bedeutet, dass rund 45 % des Alters­vorsorge­beitrags von Ihrem Arbeit­geber und dem Staat gefördert werden.
Sofern Ihr Arbeit­geber weitere Beitrags­teile ergänzt, erhöht sich die Förder­quote noch mal deutlich. Klären Sie dies am besten mit Ihrem Arbeit­geber ab.

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    Häufig gestellte Fragen

    Ne­ben den Ren­ten­leis­tun­gen ei­nes Ver­sor­gungs­werks bie­tet die be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung an­ge­stell­ten Ärzt­in­nen und Ärz­ten ei­ne wert­vol­le Er­gän­zung zur Si­che­rung ih­res Le­bens­stan­dards im Ru­he­stand. Die­se Form der Ren­ten­­ver­si­che­­rung ist be­son­ders sinn­voll, weil dadurch sowohl die Steuer- als auch die Sozialab­gabenlast reduziert wird.

    Als an­ge­stell­ter Me­di­zi­ner ha­ben Sie ei­nen ge­setz­li­chen An­spruch auf die Ent­gelt­um­wand­lung. Da­bei wird ein Teil Ih­res Brut­to­ge­halts di­rekt in ei­ne be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung ein­ge­zahlt, wo­durch Ih­re Steu­er- und So­zi­al­ab­ga­ben­last re­du­ziert wird.
    Wenn auch Ihr Ar­beit­ge­ber hier­durch Steu­ern oder So­zi­al­ab­ga­ben ein­spart, so ist er ver­pflich­tet, ei­nen Zu­schuss in Hö­he von 15 % zu Ih­rer bAV zu leis­ten.

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