
Betriebliche Altersvorsorge für Ärzte
Mit einer betrieblichen Altersversorgung erzielen Ärztinnen und Ärzte eine attraktive Betriebsrente mit staatlicher Förderung und Zuschüssen des Arbeitgebers.
Angebot anfordernMit einer betrieblichen Altersversorgung erzielen Ärztinnen und Ärzte eine attraktive Betriebsrente mit staatlicher Förderung und Zuschüssen des Arbeitgebers.
GUT ZU WISSEN
Warum lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für Ärzte?
Durch eine betriebliche Altersversorgung (bAV), auch bekannt als Betriebsrente, können Angestellte ihre Rente im Alter aufstocken. Dabei profitieren sie von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen dank staatlicher Förderung. Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Nutzen Sie Ihr Recht und reduzieren Sie so Ihre Rentenlücke mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
Das leistet die bAV für angestellte Ärztinnen und Ärzte
- Staatliche Förderung durch Steuerersparnis und (je nach Durchführungsweg) Sozialabgabefreiheit
- Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % beim Aufbau einer eigenen bAV (sogenannte Entgeltumwandlung) im Rahmen einer Direktversicherung
- Attraktive Form der Gehaltserhöhung durch hohe Förderquoten
- Attraktive Versorgung auch oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze: Für Besserverdiener (z. B. Oberärzte) ist die U-Kasse besonders interessant
- Flexible Auszahlung: Bis zu 100 % Kapitalauszahlung und/oder lebenslange Rentenleistung
- Unabhängigkeit und Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Direktversicherung und U-Kasse sind portabel oder können privat weitergeführt werden – ein Plus bei häufiger Klinikrotation


LEISTUNGEN
Profitieren Sie von verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung
Die Deutsche Ärzteversicherung bietet als Konsortialpartner der KlinikRente und über die AXA verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung an, insbesondere die Direktversicherung oder die Unterstützungskasse. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, welche Formen er unterstützt.

STAATLICHE FÖRDERUNG
So zahlt sich die staatliche Förderung für Sie aus
Durch die staatliche Förderung reduzieren Sie Ihren finanziellen Aufwand etwa um die Hälfte. Denn durch eine Altersversorgung über Ihren Arbeitgeber können Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Dabei ist es unwichtig, ob Sie in einer Klinik, einer Praxis bzw. in einem MVZ angestellt sind - oder gar in einem nicht kurativem Bereich arbeiten.
Ein Beispiel: Sie wandeln monatlich 280 Euro aus Ihrem Bruttolohn in eine betriebliche Altersversorgung um. Aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenersparnis sowie des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschusses haben Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einen tatsächlichen Nettoaufwand von nur etwa 176 Euro. Das bedeutet, dass rund 45 % des Altersvorsorgebeitrags von Ihrem Arbeitgeber und dem Staat gefördert werden.
Sofern Ihr Arbeitgeber weitere Beitragsteile ergänzt, erhöht sich die Förderquote noch mal deutlich. Klären Sie dies am besten mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Häufig gestellte Fragen
Neben den Rentenleistungen eines Versorgungswerks bietet die betriebliche Altersversorgung angestellten Ärztinnen und Ärzten eine wertvolle Ergänzung zur Sicherung ihres Lebensstandards im Ruhestand. Diese Form der Rentenversicherung ist besonders sinnvoll, weil dadurch sowohl die Steuer- als auch die Sozialabgabenlast reduziert wird.
Als angestellter Mediziner haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt, wodurch Ihre Steuer- und Sozialabgabenlast reduziert wird.
Wenn auch Ihr Arbeitgeber hierdurch Steuern oder Sozialabgaben einspart, so ist er verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 % zu Ihrer bAV zu leisten.
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