
Regress-Schutz für angestellte Ärzte
Vermeiden Sie eine persönliche Haftung. Der Regress-Schutz sichert angestellte Ärztinnen und Ärzte vor finanziellen Risiken durch Regressforderungen umfassend ab.
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GUT ZU WISSEN
Als Mitglied des Marburger Bundes optimal abgesichert
Angestellte und verbeamtete Krankenhausärztinnen und -ärzte tragen eine hohe Verantwortung – doch was passiert, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Regressansprüche stellt bzw. Schadensersatzforderungen von Patientinnen und Patienten an die Ärzte weitergibt? Viele Krankenhäuser sparen zunehmend am Versicherungsschutz, was dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte bei grober Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Unser Regress-Schutz, exklusiv für Mitglieder des Marburger Bundes, garantiert Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen!

GEMEINSAM STÄRKER
Starke Partnerschaft: Der Marburger Bund und die Deutsche Ärzteversicherung
Der Regress-Schutz für angestellte Ärztinnen und Ärzte wurde in Zusammenarbeit mit dem Marburger Bund, der größten Ärztegewerkschaft Europas, entwickelt, um Krankenhausärztinnen und -ärzte bestmöglich gegen finanzielle Risiken abzusichern. Damit können Sie sich vollkommen auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren – ohne Angst vor unerwarteten Haftungsrisiken.

Warum ist der Regress-Schutz für Krankenhausärzte so wichtig?
Krankenhausträger können Regressforderungen an Ärztinnen und Ärzte stellen, wenn sie grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Unsere spezielle Absicherung sorgt dafür, dass Sie sich auf Ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren können – ohne finanzielle Sorgen.
- Persönliche Haftung minimieren: Schützen Sie sich vor finanziellen Risiken bei Regressverfahren Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers
- Abdeckung von grob fahrlässigen Schäden: Wir helfen Ihnen bei der Abwehr und Begleichung von Regressansprüchen
- Erweiterter Strafrechtsschutz: Sicherheit für Ihre gesamte ärztliche Tätigkeit – auch über den Dienst hinaus
- Schutz über das Dienstverhältnis hinaus: Auch gelegentliche private ärztliche Tätigkeiten sind abgesichert

ÜBERBLICK
Berufshaftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit
Als Krankenhausärztin oder Krankenhausarzt sind Sie in Ihrem beruflichen Alltag hohen Anforderungen ausgesetzt. Trotz größter Sorgfalt kann es zu Behandlungsfehlern oder unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen, die finanzielle Konsequenzen haben. Unser Regress-Schutz für angestellte Ärztinnen und Ärzte sorgt dafür, dass Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
- 100.000 € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Schutz vor Regressforderungen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers, falls dieser Schadensersatzansprüche an Patientinnen und Patienten leistet und die Kosten auf Sie umlegen will.

LEISTUNGEN
Regressschutz-Versicherung auch für außerdienstliche Tätigkeiten
Nicht nur im Krankenhausalltag, sondern auch bei gelegentlichen medizinischen Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses können Fehler passieren. Der Regress-Schutz bietet Ihnen Sicherheit über den Dienst hinaus.
- 5 Mio. € Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. € für Vermögensschäden – damit auch private ärztliche Tätigkeiten optimal abgedeckt sind.
- Absicherung bei gelegentlichen privaten Behandlungen im Freundes- und Bekanntenkreis – z. B. bei kleineren Untersuchungen oder Beratungen.
- Schutz bei Notfall- und Rettungsdiensten sowie bei Erste-Hilfe-Leistungen, die Sie außerhalb Ihres Dienstes erbringen.
- Abdeckung für Gutachtertätigkeiten – damit Sie auch in diesem Bereich rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Häufig gestellte Fragen
Auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, kann sie oder er bei grob fahrlässigen Fehlern Regressforderungen gegen Sie stellen. In der Regel bedeutet das, dass Sie für einen Teil des entstandenen Schadens mit Ihrem Privatvermögen haften müssen – beispielsweise, wenn es um Fehler bei der Verordnung von Medikamenten oder Behandlungen geht. Unser Regress-Schutz für Ärztinnen und Ärzte schützt Sie genau vor diesen finanziellen Risiken.
- Dienstliche Tätigkeiten im Krankenhaus mit einer Versicherungssumme im Rahmen von Forderungen von 100.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit.
- Gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten, wie die Behandlung von Freunden oder Erste-Hilfe-Leistungen, mit bis zu 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. € für Vermögensschäden.
- Erweiterter Strafrechtsschutz.
Der Regress-Schutz steht exklusiv Mitgliedern des Marburger Bundes zur Verfügung. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht – sobald Sie versichert sind, profitieren Sie von einem umfassenden Schutz für Ihre dienstlichen und gelegentlichen außerdienstlichen ärztlichen Tätigkeiten.
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