Viele Kunden treffen eine der wichtigsten Entscheidungen für ihre Zukunft bereits im Studium: Sie sichern sich gegen Berufsunfähigkeit ab. Das Problem ist nur, dass es oft bei dem relativ bescheidenen Schutz bleibt, den man sich als Student erworben hat – und der liegt natürlich weit unter dem, was man in seiner späteren ärztlichen Berufslaufbahn benötigt. Auch wenn damals vereinbart wurde, die Beiträge und damit die Berufsunfähigkeitsrenten Jahr für Jahr dynamisch zu erhöhen, bleibt immer noch eine meist gravierende Lücke, die schnell in die Hunderttausende Euro gehen kann, wie unser Beispiel zeigt:
2005 hatte der durchschnittliche Medizinstudent bei der Deutschen Ärzteversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.600 Euro versichert. Dieser Student ist inzwischen 35 und beginnt dieses Jahr seine Facharztausbildung. Durch den Aufstieg in der Entgeltgruppe verdient er dann 5.570 Euro*. 60 % dieses Einkommens sollte er monatlich zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit versichern, also 3.330 Euro. (* Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte, Stand: 2014)
Solange sein Berufsunfähigkeitsschutz jedoch nur 1.600 Euro beträgt, hat er eine Lücke von 1.730 Euro. Bis zum Rentenalter sind das bei diesem 35-jährigen Facharztanwärter im Falle einer Berufsunfähigkeit über 664.000 Euro, die ihm und seiner Familie fehlen. In der Realität bedeutet das vor allem: Entsparen vorhandener Reserven und deutliches Herunterschrauben des Lebensstandards.
Außerdem kann die Altersvorsorge ernsthaft gefährdet sein, wenn auch hier nicht ausreichend für den Ernstfall vorgesorgt wurde.
Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des BU-Schutzes ist wichtig. Und manchmal ganz einfach: Viele Verträge bieten Möglichkeiten zu Erhöhungen während der Laufzeit – und dies sogar meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen. Die Deutsche Ärzteversicherung bietet als einzige am Markt sogar Erhöhungsmöglichkeiten zu arztspezifischen Gelegenheiten wie dem erstmaligen Erwerb einer Facharztanerkennung. (Abhängig von Bedingungswerk und ggf. vertragsindividuell getroffenen Vereinbarungen)
Daneben gibt es weitere günstige Möglichkeiten, die entstandene Lücke zu schließen.