Ausgezeichneter Schutz mit 600 Euro Selbstbehalt
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2024 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 69.300 Euro und im Jahr 2025 bei 73.800 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2024 und voraussichtlich 2025 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2025 möglich ist.