Ausgezeichneter Schutz mit 600 Euro Selbstbehalt
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines Arbeitnehmers die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahre 2022 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 64.350 Euro. Arbeitnehmer müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2021 und 2022 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2022 möglich ist. Für beide Jahre liegt diese Grenze bei je 64.350 Euro.