Ausgezeichneter Schutz mit 600 Euro Selbstbehalt
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts eines/einer Arbeitnehmer:in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2022 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 64.350 Euro und im Jahr 2023 bei 66.600 Euro. Arbeitnehmer:innen müssen sowohl die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aus 2022 und 2023 erreichen, damit ein Wechsel in die Private zum 01.01.2023 möglich ist.