Berufshaftpflichtversicherung DentProtect

Um eine Berufshaftpflichtversicherung kommen Sie nicht herum. Schließlich ist sie für Zahnärzte berufsrechtlich vorgeschrieben. Aber mal ehrlich: Ist das nicht auch gut so? Jedes Jahr werden an die 400.000 Vorwürfe wegen medizinischer Behandlungsfehler erhoben. Zahnärzte sind dabei nicht ausgenommen. Und der, den es trifft, würde ohne Haftpflichtschutz mit einem Schlag schnell vor dem finanziellen Aus stehen.

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Ihre Vorteile mit der Berufshaftpflichtversicherung DentProtect

DentProtect ist die Berufshaftpflichtversicherung der Deutschen Ärzteversicherung, die gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer speziell für Sie als Zahnarzt entwickelt wurde. Als Spezialversicherer für Ärzte und Zahnärzte wissen wir ganz genau, worauf es für Sie ankommt.

  • Umfassendes Leistungs­spektrum
    Berufsspezifische Haftungsrisiken werden in vollem Umfang berücksichtigt und an die jeweilige Risikostruktur (von Karriere­phase und Beschäftigungs­verhältnis) angepasst

  • Risikogerechte Versicherungs­summen
    5 Mio. Euro oder alternativ 7,5 Mio. Euro pauschal für Personen und Sachschäden, 1 Mio. Euro für Vermögensschäden

  • Garantierte Aufnahme
    Selbst bei voran­gegangenen Schadens­fällen

  • Keine Kündigung im Schadensfall
    Die Deutsche Ärzteversicherung verzichtet auf das Sonder­kün­digungs­recht

  • Grundsätzliches Anerkennungsrecht
    eines Verschuldens vor der Gutachterkommission oder der Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer. Ihr Versich­erungs­schutz wird dadurch nicht gefährdet

  • Tätigkeitsschäden/Bearbeitungsschäden
    Bis zur vereinbarten Versicherungssumme
     

  • Schadensersatz-Ausfalldeckung
    Zahnärzte, die durch einen Patienten im ärztlichen Umfeld geschädigt werden, sind bei fehlendem Vermögen oder fehlender Privat­haft­pflicht­versicherung des Patienten geschützt. Unsere Berufs­haft­pflicht­versicherung leistet in diesem Fall

  • Patientenhabe
    Bis 600 Euro pro Tag, maximal 6.000 Euro pro Jahr

  • Wiederherstellungskosten
    nicht verwendbaren Zahnersatzes Nach § 23 BMV-Z infolge zahnärztlichen Fehlers

  • Schäden durch Laseranlagen und Laserstrahlen

  • Gesetzliche Haftpflicht
    als Inhaber von Amalgamabscheidern

  • Schäden aus der Behandlung
    von Demo-Patienten im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen

Top-Konditionen

Profitieren Sie außerdem von diesen besonders attraktiven Vorteilen:

  • 7,5 % Beitragsrabatt über eine Kooperation mit der Bundeszahnärztekammer
  • Zusätzlich 7,5 % Rabatt nach 5 Jahren Schadensfreiheit bei der Deutschen Ärzteversicherung
  • Beitragsnachlass von 15 % pro Zahnarzt, wenn alle Zahnärzte einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft bei der Deutschen Ärzteversicherung versichert sind
  • Bei Erstniederlassung 15 % Beitragsnachlass in den ersten 24 Monaten

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