Ihr Vermögen. Gut geregelt.
Vermögen weitergeben. Steuern sparen. Bei der Verwendung mitbestimmen. Alles ist möglich mit einer Rentenversicherung.
Angebot anfordernVermögen weitergeben. Steuern sparen. Bei der Verwendung mitbestimmen. Alles ist möglich mit einer Rentenversicherung.
Vermögensweitergabe frühzeitig klären
Sie haben finanziell für sich selbst vorgesorgt, Vermögen zur freien Verfügung, dass sie möglichst steueroptimiert weitergeben möchten.
Erste Frage: Vererben oder Verschenken? Vererben bedeutet, Sie behalten die Verfügung zu Lebzeiten – die Übergabe erfolgt im Erbfall. Verschenken passiert zu Lebzeiten. Sie erleben die Freude der Beschenkten.
Bei Schenkungen denken Viele an Immobilienweitergabe. Problem ist oft, dass das mit hohem Aufwand verbunden, etwa weil ein, eine Notar/-in, eingebunden werden muss. Geld schenken, Wertpapiere weitergeben sind weitere gängige Möglichkeiten. Problem dort sind zu erwartende Steuern und mangelnde Gestaltungsmöglichkeiten, Einfluss auf die Verwendung zu nehmen.
Es lohnt sich: finanzielle Verhältnisse frühzeitig (zu) klären! Gerade auch unter steuerlichen Aspekten
Die Deutsche Ärzteversicherung bietet Ihnen attraktive Optionen der Vermögensweitergabe über Rentenversicherungen.
Die einfache und steuerlich attraktive Alternative
Die Vorteile auf einen Blick:
- Einfache Umsetzung der Schenkung ohne notariellen Schenkungsvertrag
- Schutz vor Verschwendung des Geschenks durch vertragliche Regelungen möglich
- Einhaltung von Bedingungen, die an Ihre Schenkung geknüpft sind
- Klare Struktur, alles in einem Vertrag gebündelt
- Attraktive steuerliche Förderung
- Hochwertige Form der Kapitalanlage
- Viele individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
- Bei Minderjährigen keine Einbindung des Familiengerichts erforderlich
Passend für alle Anforderungen:
Sie möchten einfach jemand anderen finanziell unterstützen? Sie wollen vermeiden, dass Ihr Geschenk verschwendet wird? Sie möchten Ihr Vermögen jetzt oder erst später übertragen?
Ganz gleich, wo Sie aktuell stehen und was Ihre persönlichem Wünsche oder Anforderungen sind: Die Rentenversicherung bietet Ihnen viele Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung.
Schenken und Steuern sparen
Interview mit dem Steuerberater Herr Ketteler-Eising darüber, was er typischerweise in Mandantengesprächen erlebt, wenn es um die Vermögensnachfolge geht und welche steuerlichen Vorteile Verschenken zu Lebzeiten gegenüber Vererben haben kann.
Entscheidungshilfe
Die Vermögensübertragung per Rentenversicherung bietet viele Möglichkeiten. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden: Sie übertragen Vermögen über eine steuerlich geförderte und professionell gemanagte Vermögensanlage.
Die richtige Option, wenn...
- Sie Vermögen schon heute übertragen möchten.
- Die beschenkte Person frei entscheiden soll, wie sie das Geld nutzt.
- Sie steuerliche Freibeträge bereits zu Lebzeiten nutzen möchten: ggfs. mehrfach, da sie alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen.
- Sie eine einfache und unbürokratische Vermögensübertragung ohne separaten Schenkungsvertrag suchen.
Die richtige Option, wenn...
- Sie Vermögen schon heute übertragen möchten, aber zielgerichtet und mit klarem Vorgehen.
- Sie mitbestimmen möchten, wann das Geld frei verwendet werden kann.
- Sie steuerliche Freibeträge bereits zu Lebzeiten nutzen möchten; ggf. mehrfach, da sie alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen.
- Sie eine einfache Vermögensübertragung mit vertraglichen geregeltem Mitspracherecht suchen.
Ihr Wunsch:
Sie möchten einen nahestehenden Menschen in einer bestimmten Lebenssituation unterstützen.Vielleicht plant Ihr Kind oder Ihr Enkelkind ein Auslandssemester. Vielleicht möchte es ein Haus kaufen oder sich beruflich selbstständig machen. Daher ist Ihnen wichtig, dass Ihr Geld genau für diesen Zweck eingesetzt wird.
Gut zu wissen:
Über eine besondere Schenkungsklausel legen Sie fest, ab wann das Vermögen zur freien Verfügung steht. Ist eine frühere Auszahlung gewünscht, bedarf dies Ihrer Zustimmung. So steuern Sie die Verwendung Ihres Geldes gezielt.
Der Schenkungsvertrag mit rechtssicher vereinbarter Nebenbedingung ist bereits in die Police integriert. Ein zusätzlicher notarieller Schenkungsvertrag ist nicht erforderlich. Auch bei Minderjährigen bleibt die Schenkung einfach und unbürokratisch, da das Familiengericht nicht einbezogen werden muss.
Die richtige Option, wenn...
- Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten behalten und finanziell flexibel bleiben möchten.
- Die begünstigte Person erst im Todesfall über das Geld verfügen soll.
- Sie steuerliche Freibeträge im Erbfall nutzen möchten, ohne schon zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen.
- Sie Vermögen außerhalb der gesetzlichen Erfolge weitergeben möchten; ohne testamentarische Regelgung.
Jetzt informieren.
Wenn der Wunsch besteht, Vermögen an Angehörige weiterzugeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Broschüre bietet Ihnen eine Entscheidungshilfe, gibt Tipps und zeigt konkrete Beispiele.
Broschüre bestellen
Häufig gestellte Fragen
Um die Lösung nach Ihren Wünschen zu gestalten, stehen Ihnen verschiedene Rentenversicherungen zur Verfügung. So finden Sie die Lösung, die am besten zu Ihren individuellen Zielen und Anforderungen passt.
- Relax Rente –für eine planungssichere Anlage mit Bruttobeitragsgarantie und zusätzlichen Kapitalmarktchancen
- VV Smart Plus –für eine professionell gesteuerte Kombination aus Vermögensverwaltung und Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit der apoBank, überwiegend ETF-basiert
- Fonds-Rente –für ein exklusives und ausgewähltes Fondsangebot renommierter Investmentgesellschaften, unter anderem über den Spezialisten apo Asset. Diese Auswahl bietet einen optimalen Dreiklang aus Sicherungsvermögen, Indexbeteiligung und freier Investmentanlage für unterschiedliche Anlageziele.
Die Schenkung über eine Rentenversicherung bietet gleich mehrfache Steuervorteile:
- Schenkungssteuer-Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden – im Gegensatz zur Erbschaft, wo dies nur einmal möglich ist
- Steuerfreies Wachstum während der Vertragslaufzeit (keine Abgeltungssteuer auf Erträge)
- Wertzuwächse nach der Schenkung gehören bereits der beschenkten Person und zählen nicht mehr zum Nachlass – das kann die spätere Erbschaftsteuer senken
- Bei der Vererbung über eine Rentenversicherung gilt zusätzlich: einkommensteuerfrei bei Auszahlung, keine testamentarische Regelung erforderlich
Je früher die Schenkung erfolgt, desto mehr Wertzuwachs entsteht bereits im Vermögen der beschenkten Person – und fällt nicht mehr in den steuerpflichtigen Nachlass. Es empfiehlt es sich also, frühzeitig über eine Schenkung nachzudenken insbesondere wenn:
- Die eigene Altersvorsorge gesichert ist und freies Vermögen vorhanden ist
- Man die Freude der Beschenkten noch selbst miterleben möchte
- Man steuerliche Freibeträge mehrfach (alle 10 Jahre) ausschöpfen möchte – was nur bei Schenkungen zu Lebzeiten möglich ist
- Man klare Verhältnisse schaffen möchte, unabhängig von möglichen künftigen Steueränderungen
Der Prozess ist bewusst einfach und unbürokratisch gehalten – in nur 3 Schritten:
- Rentenversicherung abschließen – Sie wählen das passende Produkt (z. B. Relax Rente, VV Smart Plus oder Fonds-Rente)
- Versicherungsnehmer-Eigenschaft übertragen – Sie setzen die beschenkte Person als Versicherungsnehmer:in ein. Damit ist die Schenkung vollzogen
- Optional: Schenkungsklausel vereinbaren – Sie legen fest, ab wann und unter welchen Bedingungen das Geld frei verwendet werden darf
Die Schenkungsklausel ist ein vertraglich verankertes Mitspracherecht des Schenkers. Sie ermöglicht:
- Zweckbindung des Geldes: Das Vermögen kann an ein bestimmtes Ereignis geknüpft werden (z. B. bestandenes Examen, Geburt eines Kindes, runder Geburtstag, Abschluss der Promotion)
- Schutz vor Verschwendung: Eine vorzeitige (Teil-)Auszahlung ist nur mit Zustimmung des Schenkers möglich
- Individuelle Gestaltung: Die Dauer und Bedingungen werden individuell vereinbart
Das hängt von der gewählten Variante ab:
- Verschenken pur: Die beschenkte Person kann frei über das Geld verfügen
- Verschenken mit Plan:Erst wenn das vereinbarte Ziel oder der Zeitpunkterreicht ist (z. B. Studienabschluss, Elternzeit, Immobilienkauf)
- Vererben: Erst im Todesfalldes Schenkers