Lächelnder Apotheker im Laborkittel in der Apotheke stehend.

Apotheker-Vertreter­kosten­ver­sicherung

Si­chern Sie als A­po­the­ker Ih­re Ex­is­tenz mit un­se­rer Ver­tre­ter­kos­ten­ver­si­che­rung, die bei Aus­fall durch Krank­heit oder Un­fall greift.

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Si­chern Sie als A­po­the­ker Ih­re Ex­is­tenz mit un­se­rer Ver­tre­ter­kos­ten­ver­si­che­rung, die bei Aus­fall durch Krank­heit oder Un­fall greift.

GUT ZU WISSEN

Was ist eine Apotheker-Vertre­ter­kos­ten­ver­si­che­rung?

Ei­ne A­po­the­ker-Ver­tre­ter­kos­ten­ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen als In­ha­ber ei­ner A­po­the­ke ei­nen es­sen­zi­el­len Schutz. Sie über­nimmt die Kos­ten für ei­ne not­wen­di­ge Ver­tre­tung, falls Sie auf­grund von Krank­heit oder Un­fall tem­po­rär nicht in der La­ge sind, Ih­re be­ruf­li­che Tä­tig­keit aus­zu­üben. Die­se spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für A­po­the­ker ist dar­auf aus­ge­rich­tet, das fi­nan­zi­el­le Ri­si­ko zu min­dern, das durch den Aus­fall Ih­rer Ar­beits­kraft ent­steht. Sie stellt si­cher, dass Ih­re A­po­the­ke auch wäh­rend Ih­rer Ab­we­sen­heit wei­ter­hin be­trie­ben wer­den kann, oh­ne dass Sie sich Sor­gen um die fi­nan­zi­el­le Be­las­tung ma­chen müs­sen.

Leistungen - Optimale Absicherung für Ihre berufliche Existenz
Leistungen

Optimale Absicherung für Ihre berufliche Existenz

  • Flexible Fristen
  • Unter­versicherungs­verzicht
  • Gültigkeit des Versicherungs­schutzes bis zum 68. Lebens­jahr
  • Ausreichende Nach­haftung bei Geschäfts­ausgabe
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MASSGESCHNEIDERTER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Keine Überschneidungen mit anderen Versicherungen

Bestehende Versicherungen werden berücksichtigt, nur tatsächlich vorhandene Lücken werden geschlossen.

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Häufig gestellte Fragen

Ei­ne A­po­the­ker-Ver­tre­ter­kos­ten­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell für die Be­dürf­nis­se selbst­stän­di­ger A­po­the­ker kon­zi­piert und stellt ein wich­ti­ges Si­cher­heits­netz in de­ren be­ruf­li­chem All­tag dar. Durch die­se Ver­si­che­rung sind Sie ge­gen Schä­den ver­si­chert, die durch den Aus­fall Ih­rer Ar­beits­kraft ent­ste­hen könn­ten. Soll­ten Sie un­vor­her­ge­se­hen nicht in der La­ge sein, Ih­re A­po­the­ke zu lei­ten, sorgt die Ver­tre­ter­kos­ten­ver­si­che­rung da­für, dass Ihr Be­trieb naht­los wei­ter­ge­führt wer­den kann, oh­ne fi­nan­zi­el­le Ein­bu­ßen be­fürch­ten zu müs­sen.

Die­se spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für A­po­the­ker deckt die Über­nah­me der Kos­ten für ei­ne qua­li­fi­zier­te Ver­tre­tung ab, die die A­po­the­ke im Fal­le Ih­rer Ab­we­sen­heit auf­grund von Krank­heit, Un­fall oder an­de­ren un­vor­her­ge­se­he­nen Er­eig­nis­sen füh­ren kann.

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