
Veröffentlichungspflicht gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
Beteiligung der Versicherten an den Erträgen: Angaben
Beteiligung der Versicherten an den Erträgen: Angaben
Mindestzuführungsverordnung
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Jahr 2023
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „-“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Archiv "Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen"
In unserem Archiv finden Sie alle entsprechenden Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen aus den Vorjahren.
- Mindestzuführungsverordnung 2023 (PDF, 33 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2022 (PDF, 684 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2021 (PDF, 629 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2020 (PDF, 538 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2019 (PDF, 556 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2018 (PDF, 547 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2017 (PDF, 30 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2016 (PDF, 540 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2015 (PDF, 509 KB)
- Mindestzuführungsverordnung 2014 (PDF, 510 KB)
Übersicht der Partner der von uns geführten Konsortialverträge
Auskünfte zu den Daten unserer Konsortialpartner gemäß Mindestzuführungsverordnung (MindZV) erhalten Sie auf den Seiten des jeweiligen Unternehmens.
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