Fehler passieren trotz größter Sorgfalt und das mit steigendem finanziellem Risiko. Höhere Schmerzensgelder, der medizinische Fortschritt sowie steigende Pflege- und Therapiekosten treiben die Schadenaufwände in die Höhe.
Wichtig für angestellte Ärzte: Grundsätzlich haftet jeder dem Patienten gegenüber persönlich, also mit seinem Privatvermögen. Ob in einem Krankenhaus tätig, in einer Praxis oder in einem MVZ – das Haftungsrisiko hängt von der Absicherung durch den Arbeitgeber ab und inwieweit der angestellte Arzt selbst dafür gesorgt hat.
Wissen Sie, wie umfassend der Schutz durch Ihren Arbeitgeber ist – etwa, wenn es um grobe Fahrlässigkeit geht? Und wie sieht es nach Dienstschluss aus, wenn Sie vielleicht eine Praxisvertretung machen oder im Freundes- und Bekanntenkreis beraten? Sind Restrisiken abgesichert? Und wer stellt Sie von den Kosten eines Strafverfahrens frei?
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz!
Je nachdem wo und wie Sie ärztlich tätig sind, stehen andere Fragen im Vordergrund, die Sie unbedingt klären sollten:
Tipp: Schließen Sie mögliche Versicherungslücken selbst
Tipp: Klären Sie Ihr persönliches Haftungspotenzial und Ihren Versicherungsbedarf
Ärztlich tätig über das Dienstverhältnis hinaus
Auch außerhalb des Dienstverhältnisses besteht eine Haftung für ärztliche Tätigkeiten. Dieses sogenannte Restrisiko erstreckt sich unter anderem auf
Tipp: Sichern Sie Restrisiken ab!