Rechtsschutz für Honorar­ärzte

Schüt­zen Sie sich als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin mit ei­nem Rechts­schutz-Pa­ket, das ge­nau auf Sie zu­ge­schnit­ten ist.

Angebot anfordern

Schüt­zen Sie sich als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin mit ei­nem Rechts­schutz-Pa­ket, das ge­nau auf Sie zu­ge­schnit­ten ist.

GUT ZU WISSEN

Warum ist eine Rechts­schutz­versicherung für Honorar­ärzte und -ärztinnen sinn­voll?

Durch Ih­re Selbst­stän­dig­keit tra­gen Sie als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin ein er­höh­tes Ri­si­ko, denn es gibt kei­nen Ar­beit­ge­ber, der Ih­nen Schutz bie­tet. Mit ei­ner Rechts­schutz­ver­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor ho­hen Kos­ten bei recht­li­chen Aus­ei­nan­der­set­zun­gen. Der spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­schutz un­se­res Part­ners RO­LAND Rechts­schutz tritt bei An­ge­le­gen­hei­ten mit Pa­ti­en­ten so­wie Auf­trag­ge­bern ein. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt Ih­re An­walts- und Ge­richts­kos­ten, da­mit Sie sich auf Ih­re Ho­no­rar­diens­te als Arzt oder Ärz­tin kon­zen­trie­ren kön­nen.

Rechtsschutz speziell für Honorarärzte

  • Spezieller Rechtsschutz für Honorar­ärzte und -ärztinnen
  • Straf-Rechts­schutz
  • Verkehrs-Rechts­schutz für Fahrzeuge
Angebot anfordern
Rechtsschutz speziell für Honorarärzte
SPEZIELLER RECHTSSCHUTZ - Spezieller Rechtsschutz für Honorarärzte

SPEZIELLER RECHTSSCHUTZ

Spezieller Rechtsschutz für Honorarärzte

Soll­te die Zah­lung Ih­res Ho­no­rars aus­blei­ben, un­ter­stüt­zen wir Sie als Arzt oder Ärz­tin bei ge­richt­li­chen Ver­fah­ren. Wir über­neh­men zum Beispiel die Kos­ten, wenn:

  • Pri­vat­pa­ti­en­ten ih­re Rech­nung nicht be­zah­len
  • Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner nicht be­zah­len (z. B. wenn Sie im Kran­ken­haus tä­tig sind)
STRAF-RECHTSSCHUTZ - Straf-Rechtsschutz für Honorar||ärzte und -ärztinnen

STRAF-RECHTSSCHUTZ

Straf-Rechtsschutz für Honorar­ärzte und -ärztinnen

Unsere Ver­si­che­rung schützt Sie als Ho­no­rar­arzt oder -ärz­tin auch vor fi­nan­zi­el­len und exis­ten­zi­el­len Ri­si­ken im Fa­lle ei­nes Straf­ver­fah­rens. Un­se­re Ab­si­che­rung tritt beispielsweise ein:

  • wenn die Staats­an­waltschaft we­gen an­ge­bli­cher Steu­er­hin­ter­zie­hung er­mit­telt
  • beim Vor­wurf, ge­gen das Arz­nei­mit­tel- und Be­täu­bungs­mit­tel­ge­setz ver­sto­ßen zu ha­ben
STRAF-RECHTSSCHUTZ - Straf-Rechtsschutz für Honorar||ärzte und -ärztinnen
VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ - Verkehrs-Rechtsschutz für Fahrzeuge

VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

Verkehrs-Rechtsschutz für Fahrzeuge

Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen – die Rechts­schutz­versicherung leistet z. B., wenn:

  • Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde
  • es zu Auseinandersetzungen mit der Leasinggesellschaft kommt
  • Sie ein Bußgeld wegen einer Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung zahlen sollen
Ihre Vorteile mit dem Rechtsschutz für Honorarärzte und -ärztinnen

Ihre Vorteile mit dem Rechtsschutz für Honorarärzte und -ärztinnen

Für ein Plus an Sicherheit – profitieren Sie von den exklusiven Vorteilen unseres Rechtsschutz-Pakets im beruflichen Alltag:

  • Maßgeschneiderter Schutz
  • Faire Konditionen
  • Zuverlässige Unterstützung im Ernstfall
Ihre Vorteile mit dem Rechtsschutz für Honorarärzte und -ärztinnen

EMPFEHLUNG

ROLAND Rechtsschutz mit zusätzlichen Vorteilen

  • Rechts­schutz für Ho­no­rar­ärz­te und -ärz­tin­nen mit ex­klu­si­ven Leis­tun­gen
  • In­di­vi­du­el­le Er­gän­zung zu be­reits vor­han­de­nen Leis­tun­gen Ih­res Ver­ban­des
  • Mit­glie­der der drei ge­nan­nten Ver­bän­de er­hal­ten ei­nen Be­trags­ra­batt von bis zu 10 %
Angebot anfordern
EMPFEHLUNG - ROLAND Rechtsschutz mit zusätzlichen Vorteilen

Der passende Rechtsschutz für angestellte, niedergelassene und freiberufliche Ärzte und Ärztinnen

Informieren Sie sich zu unseren Rechtsschutz-Produkten

Informieren Sie sich zu unseren Rechtsschutz-Produkten

Zur Übersicht
Rechtsschutz für Angestellte

Rechtsschutz für Angestellte

Mehr erfahren
Rechtsschutz für Selbstständige

Rechtsschutz für Selbstständige

Mehr erfahren

Häufig gestellte Fragen

Un­ser Recht­schutz-Pa­ket be­in­hal­tet ei­ne Viel­zahl an Leis­tun­gen, die Sie in Ih­rem be­ruf­li­chen Al­ltag ab­si­chern. Doch na­tür­lich gibt es auch Leis­tun­gen, die wir nicht über­neh­men kön­nen, zum Bei­spiel:

  • Vor­sätz­li­che Straf­ta­ten. Liegt ein rechts­kräf­ti­ges Schuld­ur­teil vor, über­nimmt un­se­re Ver­si­che­rung in der Re­gel nicht die Kos­ten für Ih­ren An­walt, Ih­re An­wält­in oder das Ge­richt.
  • Rechts­streit­ig­kei­ten au­ßer­halb Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tigkeit als Ho­no­rar Ar­zt oder -ärz­tin.

Ver­trags­strafen, Buß­gel­der oder ähn­li­che fi­nan­zi­el­le Sank­tio­nen kön­nen nicht er­stat­tet wer­den.

Ver­sor­gungs­wer­ke bie­ten Ih­nen ei­nen allge­meinen Schutz für Ih­re Tä­tigkeit. Ei­nen Rechts­schutz be­in­hal­tet die­ser je­doch nicht, wes­halb ei­ne Zu­satz­ver­si­che­rung sin­nvoll ist.
Soll­ten Sie allge­meine Fra­gen zu Ih­rem Rechts­schutz ha­ben, kön­nen Sie sich auch an Ih­re Ärz­te­kam­mer oder ei­nen Be­ruf­sver­band wen­den. Die Stel­len bie­ten oft Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung bei be­rufs­recht­li­chen Fra­gen.

Rund 400 Berater und Beraterinnen in Ihrer Nähe

Partner im Heilberufenetzwerk

Kontakt

0221 / 148 - 2 27 00

Mo. - Fr.

08:00 - 18:00 Uhr

Angebot anfordern