Das neue Altersvorsorgedepot der Deutschen Ärzteversicherung
Flexibler, besser - und mit Extra-Geld vom Staat.
Flexibler, besser - und mit Extra-Geld vom Staat.
Das Altersvorsorgedepot ist eine ab 2027 geplante Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, mit der noch mehr Menschen in Deutschland von höheren Renditechancen profitieren.
Das neue geförderte Altersvorsorgedepot
Die Bundesregierung reformiert die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Das neue Altersvorsorgedepot wird damit die sogenannte Riester-Rente ablösen. Das Altersvorsorgedepot bietet höhere Flexibilität und bessere Renditechancen. Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können ab 01.01.2027 von der Altersvorsorge-Reform profitieren. Auch Mitglieder in Versorgungswerken sind in den Kreis der Förderberechtigten einbezogen worden.
Mit einer stabilen und verlässlichen finanziellen Absicherung blickt man deutlich entspannter in die Zukunft. Die Rente aus dem Versorgungswerk allein reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Neben einer betrieblichen Altersvorsorge ist die private Vorsorge entscheidend, um die Rentenlücke zu schließen.
Mit dem Altersvorsorgedepot besser vorsorgen
Mit dem neuen staatlich geförderten Altersvorsorgedepot profitieren Sie ab Anfang 2027 mit dem dazugehörigen Angebot der Deutsche Ärzteversicherung von:
- Hohen Renditechancen durch Investments in wachstumsstarke Aktienfonds, Themenfonds oder ETF
- Niedrigen Kosten
- Wahlmöglichkeiten in der Auszahlung: lebenslange Auszahlungen, Auszahlungsplan bis 85 Jahren und mögliche Teilauszahlung zu Rentenbeginn
- Einfachen Wechselmöglichkeiten für alle, die noch einen Riester-Vertrag besitzen
Die attraktive staatliche Förderung umfasst:
- bis zu 540 € jährliche Grundzulage
- bis zu 300 € jährliche Zulage pro Kind und einmalig 200 € für unter 25-Jährige
- Steuervorteile: Jährliche Steuerermäßigung und keine Steuern auf Kursgewinne bis zur Rente
Warum sollte ich in das neue Altersvorsorgedepot investieren?
Mit der geförderten privaten Altersvorsorge bauen Sie gezielt zusätzliches Vermögen für Ihren Ruhestand auf — und profitieren dabei direkt von staatlicher Unterstützung.
Auf Ihre eigenen Beiträge erhalten Sie staatliche Zulagen, sodass Ihr Vorsorgekapital schneller wächst.
- staatliche Förderung zusätzlich zu Ihrem eigenen Sparbeitrag
- langfristiger Vermögensaufbau mit attraktiven Renditechancen und niedrigen Kosten
- zusätzliche Absicherung neben der gesetzlichen Rente
- besonders interessant für Familien und viele Förderberechtigte
Da die Rente aus dem Versorgungswerk allein nicht ausreicht, um den Lebensstandard im Alter zu halten, wird private Vorsorge immer wichtiger. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Sie dafür auch staatliche Zulagen nutzen. Berücksichtigen Sie zum Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge auch die anderen staatlichen Fördermöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen zur neuen geförderten privaten Altersvorsorge
Die Reform macht die geförderte private Altersvorsorge künftig einfacher und flexibler. Die neue geförderte private Altersvorsorge ist noch stärker auf langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet.
Davon profitieren Sie durch:
- Eine leichter verständliche staatliche Förderung.
- Moderne Vorsorgeprodukte mit erweiterten Anlagemöglichkeiten.
- Mehr Flexibilität bei der späteren Auszahlung.
- Bessere Chancen auf langfristigen Kapitalaufbau.
Ziel der Reform ist es, private Altersvorsorge für noch mehr Menschen attraktiv zu machen und besser an unterschiedliche Lebenssituationen anzupassen.
Der Staat unterstützt Ihren Vermögensaufbau direkt über Zulagen auf Ihre eigenen Beiträge. Das bedeutet: Der Staat gibt Ihnen Geld für Ihre Altersvorsorge dazu. Ein Teil Ihres Sparbeitrags wird durch staatliche Förderung ergänzt. Ihr Vorsorgekapital wächst dadurch schneller.
Das Grundprinzip:
- Auf Ihre eigenen Beiträge erhalten Sie prozentuale staatliche Zuschüsse bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
- Für Kinder bleibt die zusätzliche Förderung erhalten.
- Berufseinsteiger profitieren zusätzlich von einem Bonus.
Schon mit überschaubaren Beiträgen können Sie spürbar von der Förderung profitieren. Konkret bedeutet das für Sie:
- Beim neuen Fördersystem beteiligt sich der Staat direkt an Ihrem Sparbeitrag. Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag erhalten Sie 50 % staatliche Zulage — also bis zu 180 Euro.
- Für den Teil Ihres Beitrags, der bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr darüber hinausgeht, erhalten Sie 25 % Zulage.
- Wenn Sie 1.800 Euro im Jahr einzahlen (entspricht 150 Euro im Monat), erhalten Sie die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.
Die staatliche Förderung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Eltern, Beamte, Ehepartner förderberechtigter Personen und bestimmte Selbstständige in Anspruch nehmen. Zu den Selbstständigen zählen:
- Selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 („Gewerbetreibende“) erzielen oder selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben.
- Mitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, auch wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Genauere Informationen zum berechtigten Personenkreis gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums:
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot wird Anfang 2027 erhältlich sein. Genauere Informationen zum Produkt folgen im Laufe des Jahres 2026.
Ja, Ihr bestehender Riestervertrag bleibt grundsätzlich erhalten. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt Bestandsschutz. Das heißt: Ihr Vertrag läuft zu den bisherigen Bedingungen weiter und die bisherige Förderung bleibt bestehen. Durch die Reform entstehen jedoch künftig zusätzliche Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge.
Je nach Ihrer persönlichen Situation kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob ein Wechsel in das neue Fördersystem oder eine ergänzende Vorsorgelösung sinnvoll ist. Wichtig für Sie: Ihr bestehender Vertrag wird nicht automatisch verändert oder angepasst.
Ein Wechsel in das neue Produkt hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem aktuellen Vertrag ab. Hierfür werden wir Ihnen zeitnah einen Online-Rechner zur Verfügung stellen, mit dem Sie für sich die beste Entscheidung treffen können.
Gehen Sie am besten direkt auf Ihre Deutsche Ärzteversicherung Vertriebspartnerin oder Ihren Vertriebspartner zu. Wichtig für Sie: Start der neuen geförderten Altersvorsorge ist Anfang 2027.
Ja, Ihr bestehender Riester-Vertrag kann weiterhin bestehen bleiben und parallel zu einem neuen geförderten Altersvorsorgeprodukt fortgeführt werden. Wenn Sie sich zusätzlich für das neue geförderte Altersvorsorgedepot entscheiden, werden Ihre geförderten Verträge künftig gemeinsam innerhalb des neuen Fördersystems betrachtet.
Das bedeutet für Sie:
- Ihr bestehender Riester-Vertrag kann neben einem neuen Vertrag weitergeführt werden.
- Insgesamt können maximal zwei Verträge gleichzeitig staatlich gefördert werden.
- Die Förderung wird künftig für beide Verträge gemeinsam nach den neuen Regeln berücksichtigt.
- Die staatliche Zulage wird vertragsübergreifend innerhalb der geltenden Fördergrenzen berechnet.
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Ihr bestehender Vertrag bleibt weiterhin bestehen und bereits aufgebautes Kapital und bestehende Vertragsbedingungen bleiben erhalten. Eine vorschnelle Entscheidung ist derzeit nicht erforderlich.
Die gesetzlichen Änderungen entfalten ihre praktische Wirkung ohnehin erst ab Anfang 2027. Bis dahin bleibt ausreichend Zeit, die persönliche Situation sorgfältig zu prüfen und unterschiedliche Möglichkeiten in Ruhe gegeneinander abzuwägen.
Neben der staatlichen Förderung in Ihrem Bestandsvertrag ist dabei auch die konkrete Ausgestaltung Ihres Vertrags zu berücksichtigen, wie zum Beispiel zugesagte Garantieleistungen.
Ob ein zusätzlicher Neuabschluss oder ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Zielen, Ihrer Familiensituation und Ihrer bisherigen Vorsorgestruktur ab. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Entscheidung eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
0221 / 148 – 2 27 00
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