Steueroptimierter Berufsunfähigkeitsschutz plus Ausbau der Altersvorsorge

Im Rahmen der erhöhten Förderhöchstgrenze kann aufgrund der Regeln des Alterseinkünfte­gesetzes auch die Berufs­unfähig­keits­absicherung steuerlich gefördert werden, wenn mehr als 50 % des Gesamtbeitrags auf den Anteil für die Altersvorsorge entfallen. Das kann sehr lukrativ sein und hat auch deutliche Vorteile gegenüber einer Absicherung der Berufsunfähigkeit durch eine selbstständige Berufsunfähigkeits­versicherung, wie folgendes Beispiel zeigt:

 
Das Besondere:
Nun kann es ja passieren, dass irgendwann die steuerlichen Höchstgrenzen für die Basis-Rente in der 1. Schicht ausgeschöpft sind, z. B. weil sich der für Eheleute genutzte höhere Förderbeitrag durch Scheidung halbiert hat. Das ist kein Problem, wenn der Versicherungsschutz bei unserem Partner Deutsche Ärzteversicherung besteht, denn dann kann der Anteil für den Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung als Selbstständige Berufsunfähigkeits­versicherung in die 3. Schicht (Privat-Rente) überführt werden. Das heißt, der außerordentlich wichtige Berufsunfähigkeitsschutz bleibt erhalten und die steuerlich geförderte Altersvorsorge kann an das notwendige Niveau angepasst werden. Sie bleiben also in jedem Fall flexibel, egal wie das Leben so spielt.
 

Berufsunfähigkeit: Das unterschätzte Risiko

Jedes Jahr stellen 400.000 Bundesbürger einen Antrag auf Erwerbs­minderungs­rente. Und das nur in wenigen Fällen wegen eines Unfalls, aber zu über 95 % aufgrund von Krankheiten. Auch bei Angehörigen der akademischen Heilberufe sind Krankheiten die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung – jeder braucht sie!​

Verbraucherschützer und Versicherer sind sich zum Thema Berufsunfähigkeits­versicherung einig. Sie ist die wichtigste Versicherung, die es gibt. Denn was passiert eigentlich, wenn Körper und Seele den Job nicht mehr mitmachen und das Einkommen wegfällt?
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