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ApothekenRente - ein Rechenbeispiel

Hier sehen Sie wie Ihre Mitarbeiter von der ApothekenRente profitieren können.

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ApothekenRente - ein Rechenbeispiel
Am Beispiel einer 30-jährigen Mitarbeiterin und Rentenbeginn mit 67 Jahren.

Rechenbeispiel

Vollzeitkraft
> 30 Stunden / Woche

Teilzeitkraft
> 20 Stunden / Woche

Beitrag Arbeitgeber

27,50 €

22,50 €

Entgeltumwandlung Arbeitnehmer

160,42 €

50,00 €

Zuschuss Arbeitgeber

32,08 €

10,00 €

Monatlicher Gesamtbetrag

220,00 €

82,50 €

Monatliche garantierte Altersrente

501,92 €

188,24 €

Monatliche Garantierente (laut der für das Jahr 2011 deklarierten Werte)

814,44 €

305,49 €

ApothekenRente: motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit der optimalen Lösung für das Alter

Ermöglichen Sie Ihren Angestellten jetzt die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung und bieten Sie ihnen mit der ApothekenRente die bestmögliche Gesamtleistung aus Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss. Damit gewährleisten Sie Ihren Angestellten eine optimale Versorgung im Alter und verschaffen ihnen zudem eine Steuerersparnis.

Auch für Sie als Arbeitgeber hat das steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile. Zudem sinkt in 2012 allgemein die Garantieverzinsung für die betriebliche Altersvorsorge. Entscheiden Sie sich jetzt für die ApothekenRente und sichern Sie Ihren Mitarbeitern noch den attraktiven Garantiezins!

Fünf gute Gründe für die ApothekenRente

  • Optimierung der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter
  • Risikofreie und konforme Umsetzung des Altersvorsorgetarifvertrages
  • Keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge Ihrer Praxismitarbeiter und die Arbeitgeberbeteiligung
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
  • Maximale Sicherheit durch den Zusammenschluss starker Partner

Von starken Partnern empfohlen

Die ApothekenRente bildet den Branchenstandard für Ihre betriebliche Altersvorsorge und wurde genau auf die Anforderungen des Tarifvertrages zugeschnitten. Sie ist ein Gemeinschaftsprodukt  der R+V Lebensversicherung AG, der Alten Leipziger Lebensversicherung a.G. und der AXA Lebensversicherung AG. Sie wird von den Tarifvertragspartnern offiziell empfohlen zur risikofreien Umsetzung des Altersvorsorgetarifvertrages in Ihrer Apotheke.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie bieten Ihren Mitarbeitern ein attraktives Angebot und sparen gleichzeitig Steuern und Sozialversicherungsbeitrage
  • Ihre Mitarbeiter profitieren gleich dreifach von der optimalen Gesamtleistung aus Arbeitgeberbeitrag, freiwilliger Entgeltumwandlung und dem Arbeitgeberzuschuss
  • Bestehende Verträge können Sie bis zu einer bestimmten Höhe bequem umwandeln
  • Bei Vertragsabschluss in 2011 sichern Sie Ihren Mitarbeitern noch die attraktive Garantieverzinsung von 2,25% - vor der Absenkung in 2012 auf 1,75%
  • Die Anwartschaft bleibt auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen

So funktioniert’s

Sie schließen als Arbeitgeber eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge ab. Sie als Arbeitgeber zahlen einen Basis-Beitrag. Zudem vereinbaren Sie mit Ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung, das heißt ein Teil des Bruttogehaltes wird direkt in die ApothekenRente eingezahlt. Entscheiden sich Ihre Mitarbeiter für die Entgeltumwandlung, haben sie zudem Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 20% auf die Entgeltumwandlung. Für Ihre Mitarbeiter bedeutet das weniger Steuer und Sozialabgaben und eine größere Absicherung im Alter. Für Sie als Arbeitgeber reduzieren sich dadurch die zu zahlenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.

Die ApothekenRente ist die Lösung der Tarifparteien. Wenn Sie der Marketingvereinigung deutscher Apotheker (MVDA e.V.) oder LINDA angehören, dann haben Sie die Wahl den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorung für Apothekenmitarbeiter mit der ApothekenRente umzusetzen.  


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