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Der gemeinsam mit dem Marburger Bund entwickelte Exklusiv-Rechtsschutz bietet Ihnen als angestellter Arzt oder Chefarzt und Verbandsmitglied maßgeschneiderte Absicherung zu besonderen Konditionen.
Das Angebot vervollständigt den obligatorischen Arbeits-Rechtsschutz des Marburger Bundes um einen arztspezifischen Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie optionalem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
Die Rechtsschutzleistungen des Marburger Bundes und der Exklusiv-Rechtsschutz sind optimal aufeinander abgestimmt, eine Doppelversicherung wird vermieden. Und Sie profitieren von einem Gruppenrabatt und besonders günstigen Beiträgen.
Ob im privaten oder beruflichen Umfeld, der Exklusiv-Rechtsschutz für Mitglieder des Marburger Bundes entspricht Ihren arztspezifischen Bedürfnissen und bietet Ihnen optimalen Schutz vor unkalkulierbaren Verfahrenskosten.
Mit dem Exklusiv-Rechtsschutz für Mitglieder des Marburger Bundes profitieren Sie von einem spezifischen Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie optionalem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz gilt auch wenn Sie gelegentlich im Rahmen einer Praxisvertretung als Notarzt oder Gutachter tätig sind. Mitversicherte Personen, die selbst nicht Verbandsmitglied sind, sichern sich mit unserem Tarif ebenfalls Arbeits-Rechtsschutz.
Wenn Sie sich niederlassen wollen, sichern Sie mit dem Exklusiv-Rechtschutz Schritte Ihrer angestrebten Niederlassung ab - wie zum Beispiel den Praxiskaufvertrag. Denn der Exklusiv-Rechtsschutz wandelt sich automatisch in einen Kompakt-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte um - und das ganz ohne Wartezeiten. Als Chefarzt bieten wir Ihnen zusätzlich eine maßgeschneiderte Absicherung mit unserem Praxisvertrags-Rechtsschutz, der Ihnen beispielsweise bei Abrechnungsstreitigkeiten mit Privatpatienten hilft.
Mit unserem Angebot profitieren Sie von einem erweiterten Straf-Rechtsschutz für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können. Denn gerade als Arzt sind Sie dem erhöhten Risiko juristischer Auseinandersetzungen wegen unterlassener Hilfeleistung oder fahrlässiger Körperverletzung ausgesetzt. Je nach entstandenem Schaden können die Verfahrenskosten enorm ausfallen.
Zeigt ein Patient Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung an, so sind Sie mit unserem erweiterten Straf-Rechtsschutz bestens abgesichert. Und das auch beim Vorwurf nur vorsätzlich begehbarer Vergehen wie zum Beispiel unterlassener Hilfeleistung - sofern keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.
Was Ihnen der Exklusiv-Rechtsschutz als Mitglied des Marburger Bundes sonst noch zu bieten hat, erfahren Sie von unseren Beratern. Fordern Sie einfach hier Ihr persönliches Angebot an:

