Für Zahnärzte relevante Rechtsfragen
Rechtsfragen spielen für Sie als Zahnarzt in vielerlei Hinsicht eine große Rolle. Insbesondere, wenn Sie niedergelassen sind, aber auch in der Anstellung.
Dabei kommen die folgenden rechtlichen Pflichten für Sie zum Tragen:*
* Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen keine Rechtsberatung sind und nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Berufsverband bzw. einer Gewerkschaft ersetzen.
Abgrenzung Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen
Bei der Reglementierung des zahnärztlichen Handelns werden unterschiedlichste
Begriffe wie Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen oder auch Stellungnahmen verwendet. Doch was bedeuten sie und wie hoch ist ihr Grad an Verbindlichkeit?
Richtlinien
Richtlinien sind meist von Institutionen veröffentlichte Regeln des Handelns und Unterlassens, die dem einzelnen Zahnarzt einen geringen Ermessensspielraum einräumen. Ihre Nichtbeachtung kann Sanktionen nach sich ziehen.
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden in Richtlinien gefasst. Diese haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle gesetzlich Krankenversicherten und die maßgeblichen Akteure der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie Zahnärzte, Ärzte, Krankenkassen oder Krankenhäuser rechtlich bindend. Sie regeln die Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie zahnärztliche, ärztliche, diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Zudem hat der G-BA wichtige Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung der GKV.
Leitlinien
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen über angemessene Vorgehensweisen bei speziellen diagnostischen und therapeutischen Problemstellungen. Sie lassen dem Zahnarzt einen Entscheidungsspielraum und "Handlungskorridore", von denen er in begründeten Einzelfällen abweichen kann.
Empfehlungen und Stellungnahmen
Empfehlungen und Stellungnahmen lenken die Aufmerksamkeit der Zahnärzteschaft und der Öffentlichkeit auf änderungsbedürftige und beachtenswerte Sachverhalte. Ein Memorandum dient der umfassenden Information und Aufklärung und unterstützt den Zahnarzt zu beurteilen, ob sein Wissen dem aktuellen Stand entspricht oder veraltet ist.
