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Ein großer Teil der berufstätigen Zahnärzte arbeitet nach wie vor als niedergelassener Vertragszahnarzt in eigener Praxis. Doch vielleicht schwebt Ihnen eine gemeinschaftliche Niederlassung vor, sei es in einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Zweigpraxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum. Oder aber Sie möchte eine reine Privatzahnarztpraxis gründen.
Informieren Sie sich hier über die möglichen Praxisformen:
> Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft
> Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft
> Möglichkeiten des medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
> Betreiben einer Zweigpraxis (Filialpraxis)
> Niederlassung als Privatzahnarzt
