Sie wollen mit uns persönlich
sprechen?
Dann rufen Sie uns an!
24 Stunden am Tag:
0221/148-22700
|
Ermöglichen Sie jetzt mit Ihrem Arbeitgeberbeitrag, dass sich Ihre Praxisangestellten eine interessante zusätzliche Altersversorgung durch eine Betriebsrente aufbauen. Sie stellen sich damit der sozialpolitischen Verantwortung in Bezug auf drohende Altersarmut des Praxispersonals. Und für Sie als Arbeitgeber hat das sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Vorteile.
Die GesundheitsRente wurde gemeinsam von der Tarifgemeinschaft (Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten (AAA), Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und Verband medizinischer Fachberufe und den Produktpartnern Deutsche Ärzteversicherung, Deutsche Apotheker- und Ärztebank und Pro bAV Pensionskasse) entwickelt.
Tarifvertragliche Regelungen für das ärztliche Praxispersonal
Tarifvertragliche Regelungen für das zahnärztliche Praxispersonal
Tarifvertragliche Regelungen für das tierärztliche Praxispersonal
Sie wird im Rahmen der "Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe" zu vergünstigten Konditionen angeboten.
Sie zahlen Ihrem Praxispersonal einen Zuschuss zur Altersversorgung oder vereinbaren mit Ihnen, einen Teil des Bruttogehaltes in die GesundheitsRente einzuzahlen. Im letzteren Fall reduzieren sich für Sie die zu zahlenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.
Ihre Praxismitarbeiter können sich beim Abschluss der GesundheitsRente auf eine attraktive Rendite und damit auf ein zusätzliches Kapitalpolster zur Ergänzung ihrer Altersversorgung freuen. Bei Einsatz der vermögenswirksamen Leistungen ist das sogar ohne Einbußen beim Nettogehalt möglich.
Was die GesundheitsRente Ihnen noch zu bieten hat, erfahren Sie von unseren kompetenten Beratern. Fordern Sie am besten gleich Ihr persönliches Angebot zur GesundheitsRente an.

