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Wichtig zu wissen

Sie haben Fragen: Arbeitgeberwechsel, Steuern, Sozialversicherung? Wir haben die Antworten.

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Wichtige Antworten zur KlinikRente
In welchem Umfang kann die Entgeltumwandlung genutzt werden? 
Ärzte und Ärztinnen können laut Tarifvertrag Anteile ihres Bruttogehalts, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung, in betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Bei Zustimmung des Arbeitgebers können auch höhere Beiträge vereinbart werden.
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten hinsichtlich der Beitragszahlung? 

Die Beitragszahlungen an eine Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und im Rahmen der Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2010 = 2.640 Euro) sozialabgabenfrei.

Kann der Vertrag bei Arbeitgeberwechsel fortgesetzt werden? 

Der Vertrag kann problemlos und unverändert fortgeführt werden, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied des Versorgungswerks KlinikRente ist. Alternativ kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden, die bis dahin eingebrachten Leistungen stehen dem Arzt bei Rentenbeginn zur Verfügung. Eine private Fortführung des Vertrages ist nicht möglich.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung erfolgt aus dem Bruttoeinkommen, was Steuern und Sozialabgaben spart und attraktive Leistungen hervorbringt.



KlinikRente - Altersversorgung für Ärztinnen und Ärzte

Bei der Standesversorgung und den Leistungen aus der jeweiligen Zusatzversorgungskasse der Krankenhäuser hat es in den letzten Jahren Veränderungen gegeben, die zu reduzierten Leistungen führten. Mit der KlinikRente sorgen Sie für Ihre persönliche Altersversorgung. Die Deutsche Ärzteversicherung ist Konsortialpartner im Versorgungswerk KlinikRente. Damit bieten wir Ärzten den Branchenstandard für die Entgeltumwandlung an. Dieser Standard sorgt für Sicherheit, Stabilität, Portabilität und einfache Handhabung.

Profitieren Sie von der 100%-tigen steuerlichen Förderung ohne Beitragsbegrenzung.

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GesundheitsRente - So fördern Sie als Arzt Qualität und Motivation Ihres Personals

Die Anforderungen in der medizinischen Versorgung und damit an Sie in Ihrer ärztlichen Tätigkeit werden in Zukunft weiter steigen. Und das wiederum erfordert qualifiziertes, engagiertes und vor allem auch loyales Personal in ausreichender Zahl. Motivieren Sie Ihr Praxispersonal mit der attraktiven Vorsorgelösung und profitieren Sie als Arbeitgeber von den Vorteilen!

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