Steuerersparnisse sinnvoll nutzen

Wie Sie ohne Aufwand ein Leben lang von den Vorteilen des neuen Gesetzes profitieren können, verdeutlichen Ihnen unsere Berechnungsbeispiele.

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Steuerersparnisse sinnvoll nutzen

 Familien-
 stand

 Beruflicher Status

 Kranken-
 versicherung
 

 Absetzbarer
 Beitrag

 in Euro

 Jährliche
 Entlastung
 in Euro

Zusätzliche monatliche Rente in Euro bei 
Netto-Investition der Entlastung in die steuerlich 
geförderte Vorsorge 

 Ledig

 Angestellt

 GKV

3.761

1.666

780

 Verheiratet

 Selbstständig
 (Partner angestellt)

 PKV
 (Partner GKV)

8.210

3.637

1.714

 Verheiratet

 Selbstständig
 (Partner selbstständig)

 PKV
 (Partner PKV)

10.280

4.554

2.152

 Verheiratet

 Selbstständig
 (Partner ohne Tätigkeit)

 GKV
 (Partner PKV)

3.761

1.350

562

Annahme: Alter 35 Jahre, Bezug von Altersrente mit 65 Jahren, Steuersatz 42%

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und Ihre Altersvorsorge ohne Abstriche beim Einkommen substantiell optimieren.

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Bürgerentlastungsgesetz - Durch Steuervorteile zu mehr Lebensqualität im Alter.

Ab dem 01.01.2010 haben Sie mehr Geld zur Verfügung. Der Grund: Durch das Bürgerentlastungsgesetz wird die Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung deutlich verbessert.

Insbesondere Ärzte, die mit ihrer Familie privat krankenversichert sind, profitieren stärker von dem Bürgerentlastungsgesetz. Aber auch für alle anderen Steuerpflichtigen lohnt es sich, die Möglichkeiten, die das Gesetz bringt, zu nutzen.

> Wer wird entlastet und wie?
> Über wieviel eingespartes Geld können Sie verfügen?

Wer wird entlastet und wie?

Steuerlich berücksichtigt werden die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge
  • des Steuerpflichtigen selbst,
  • seines Ehegatten bzw. Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschafts-
    gesetzes sowie
  • der unterhaltsberechtigten Kindern, für die ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld besteht
Die bisherigen Höchstbeiträge, die im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden können, erhöhen sich zum 01.01.2010 um 400 Euro pro Person auf die folgenden Höchstbeiträge:

Für gemeinsam veranlagte Verheiratete gilt unter den entsprechenden Voraus-
setzungen der doppelte Höchstbeitrag!

Beiträge für eine Basiskrankenversicherung sowie Beiträge der Pflegepflicht-
versicherung können, selbst wenn sie über die Höchstbeiträge hinausgehen, immer zu 100% abgesetzt werden.

Über wie viel eingespartes Geld können Sie verfügen?

Die Einsparungen können natürlich je nach Familienstand, Einkommen und Art des Versicherungsschutzes sehr unterschiedlich sein. Wie unsere Berechnungsbeispiele zeigen, ergeben sich aber durchaus Entlastungen von mehreren Tausend Euro.

Erspartes Geld sinnvoll anlegen!

Durch die monatliche Steuerentlastung haben Sie mehr Geld zur Verfügung. Dann investieren Sie dieses Geld in Ihre Altersvorsorge.
- Durch die Anlage in eine steuerbegünstigte Basis-Rente erzielen Sie einen weitere Steuervorteil. So können Sie einen höheren Betrag investieren und haben doch nur die ersparten Beiträge investiert.  
- Damit verschaffen Sie Ihrer Altersvorsorge einen doppelten „Steuer-Rendite-Turbo“ - bei gleicher Liquidität.

Steigern Sie Ihre Lebensqualität im Alter!

Was Sie einsparen und welche Möglichkeiten Sie damit haben,  erfahren Sie von unseren kompetenten Beratern.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Altersvorsorge ohne Abstriche beim Einkommen substantiell zu verbessern und nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!


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