Ermächtigung von Krankenhausärzten
Als stationär tätiger Facharzt können Sie vom Zulassungsausschuss zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt werden. Und zwar dann, wenn im vertragsärztlichen Bereich bestimmte Leistungen nicht im notwendigen Umfang erbracht werden können.
Ermächtigt werden können:
- Krankenhausärzte und -psychotherapeuten
- ärztlich geleitete Einrichtungen wie Krankenhäuser, Hochschulambulanzen oder psychiatrische Institutsambulanzen,
- Ärzte und Psychotherapeuten zum Zwecke der Fortführung der Praxis eines verstorbenen Arztes bis zur Entscheidung über die Nachbesetzung (maximal zwei Quartale).
