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Ähnlich wie niedergelassene Vertragsärzte sind auch Sie als Facharzt im Krankenhaus verpflichtet, sich fortzubilden, so die Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1. Januar 2006 zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus.
Demnach gelten die Pflicht zur Fortbildung und deren Nachweis für alle angestellten Fachärzte, unabhängig von ihrem Status, in zugelassenen Krankenhäusern, Hochschulkliniken, Plankrankenhäuser und Kliniken mit einem Versorgungsvertrag.
Als angestellter Facharzt müssen Sie innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Davon müssen Sie mindestens 150 Fortbildungspunkte (60%) fachspezifisch erwerben, sprich, die Fortbildungen müssen dem Erhalt und der Weiterentwicklung Ihrer fachärztlichen Kompetenz dienen.
Große Krankenhausträger, insbesondere die privaten, bieten ihren Ärzten mehr und mehr spezifische Bildungsprogramme an. Dahinter steht die Erkenntnis, dass Ärzte das Rückgrat der medizinischen Versorgung darstellen. Und auch die Erfahrung, dass Ärzte angesichts eines für sie vorteilhaften Arbeitsmarktes viele Auswahlmöglichkeiten haben. Entsprechend intensiver müssen sich Krankenhäuser darum kümmern, neben einer guten Bezahlung und akzeptablen Arbeitsbedingungen erweiterte Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote zu machen.
Ein Beispiel ist das Helios Stipendiaten-Programm, bei dem Oberärzte in Seminaren und Workshops sowie einer Projektarbeit auf zukünftige Führungsaufgaben, etwa als Leitender Arzt, vorbereitet werden. Ähnliche Programme bieten auch andere größere Krankenhausunternehmen an, so die SRH-Kliniken GmbH oder die Rhön-Klinikum AG.
