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Vor der Arbeitsaufnahme sollten Sie darauf achten, mit dem Krankenhaus einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Denn die Zusage eines Leitenden Arztes ist nicht rechtswirksam, da das formale Einstellungsrecht im Regelfall der Personalabteilung unterliegt. Der Leitende Arzt wählt also den geeigneten Kandidaten aus, die Einstellung selbst wird jedoch durch den Arbeitsvertrag, unterschrieben vom Krankenhaus und dem Einzustellenden, besiegelt.
In den meisten kommunalen und privaten Kliniken gelten heute spezielle Tarifverträge für Ärzte, in den freigemeinnützigen Kliniken dagegen die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas bzw. des Diakonischen Werkes.
Beratung und Unterstützung für den Abschluss Ihres Arbeitsvertrages erhalten Sie bei auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten oder den in den Krankenhäusern vertretenen Gewerkschaften wie Marburger Bund oder ver.di.
