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Speziell für Sie

Vorsorge und Absicherung speziell für SIe als Facharzt

Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen im Krankenhaus

Mittlerweile existieren in nahezu allen Bereichen der stationären Tätigkeit eigene von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund abgeschlossene Tarifverträge. Diese regeln die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der in Krankenhäusern angestellten Ärzte.

Unzufriedene Stimmen

Trotz dieser tarifvertraglichen Regelungen herrscht ein hoher Grad an Unzufriedenheit mit den Arbeits- und Rahmenbedingungen an Kliniken. In einer Umfrage von 2007 hat der Marburger Bund ermittelt, dass jeder zweite Krankenhausarzt erwägt, seine Anstellung zu wechseln. Am meisten stören die Mediziner die Arbeitsüberlastung und der Personalmangel (39%), die zunehmenden arztfremden bürokratischen Tätigkeiten (22%) sowie die schlechte Einkommenssituation (19%). Immer weniger Ärzte sind bereit, diese Arbeitsbedingungen zu tragen. Über die Hälfte erwägt, ihren Job in der Klinik aufzugeben und ein Drittel würde den Arztberuf kein zweites Mal ergreifen.

Kommunale Krankenhausträger – Tarifvertrag Ärzte und TVöD

Das Entgelt für Fachärzte beträgt nach den Regelungen des zwischen dem Marburger Bund und der VKA abgeschlossenen arztspezifischen Tarifvertrages mindestens 4.834,11 Euro monatlich (ab dem 1. Jahr / gültig ab Januar 2009). Die Vergütung steigt nach der Anzahl der berücksichtigten Dienstjahre.

Entgelte an Universitätskliniken

Für Ärzte an Universitätskliniken sind im Frühjahr 2009 neue Entgelttabellen vereinbart worden, die gestaffelt bis Mitte 2011 gelten. Dabei ist unter anderem vereinbart worden, dass die Vergütung in den östlichen Bundesländern zum 1. Januar 2010 auf die der westlichen Bundesländer angehoben wird. Außerdem wurde für Mitte 2010 eine weitere einheitlich Anhebung in Ost und West festgelegt.

Tarifverträge privater Klinikträger

Mittlerweile haben eine ganze Reihe von privaten Klinikgruppen arztspezifische Tarifverträge abgeschlossen, darunter die Rhön-Klinikum AG, die Helios Kliniken, die Sana Kliniken, die Damp Gruppe, die KMG AG sowie einzelne Asklepios Kliniken. Laden Sie hier die wichtigsten Regelungen des arztspezifischen Tarifvertrages mit der Rhön-Klinikum AG herunter.

Tarifverträge Kirchliche Klinikträger

Bei den kirchlichen Krankenhausträgern existiert bisher kein eigenständiger arztspezifischer Tarifvertrag. Für die katholischen und evangelischen Krankenhäuser sind vielmehr die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) maßgeblich, die von arbeitsrechtlichen Kommissionen erarbeitet und weiterentwickelt werden, in denen auch Mitarbeiter vertreten sind.

Sonstige Klinikträger

Auch bei weiteren Klinikträger existieren eigenständige Tarifverträge für Ärzte, so zum Beispiel bei den  berufsgenossenschaftlichen Krankenhäusern (TV Ärzte VBGK). Weiterhin existiert ein eigenständiger Tarifvertrag für Ärzte, die an den Akutkliniken der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See tätig sind (TV-Ärzte-KH/DRV KBS). Für Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung sind erst im Mai 2009 Tarifverhandlungen aufgenommen worden.

> gesonderte Tarifverträge

Darüber hinaus existiert der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD), den die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit den Arbeitgeberverbänden des öffentlichen Dienstes abgeschlossen hat. Dieser hat jedoch aufgrund der arztspezifischen Tarifverträge an sehr vielen Krankenhäusern seine Bedeutung mittlerweile weitgehend verloren.

> Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TvöD)

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