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Glossar

Informationen zu allen wichtigen Begriffen der fachärztlichen Tätigkeit.

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Linksammlung

Viele wichtige Links für Ihre fachärztliche Tätigkeit haben wir in einer umfangreichen Linksammlung zum Abspeichern für Sie aufbereitet.

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Speziell für Sie

Vorsorge und Absicherung speziell für SIe als Facharzt

Wichtig zu wissen: Ihre Pflichten

Neben der Vorschrift eines internen Qualitätsmanagements unterliegen Sie als niedergelassener Arzt weiteren, teils gesetzlichen Verpflichtungen:

     
  • Fortbildungspflicht
  • Notdienst
  • Dokumentationspflicht
  • Arzthaftpflichtversicherung

    Ihre Pflicht zur Fortbildung

    Als Vertragsarzt unterliegen Sie einer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung. Das heißt: Sie müssen sich in dem Umfang fachlich fortbilden, wie es für Ihre vertragsärztliche Berufsausübung notwendig ist. Vertragsärzte, in MVZ tätige Ärzte sowie ermächtigte Ärzte müssen alle fünf Jahre gegenüber Ihren Kassenärztlichen Vereinigungen 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Erbringen Sie den Fortbildungsnachweis nicht oder unvollständig, drohen Ihnen empfindliche Geldstrafen und im schlimmsten Falle die Entziehung der Zulassung.

    > weitere Informationen zur Fortbildungspflicht 

    Ihre Beteiligung am Notfalldienst

    Vertrags- und Privatärzte sind verpflichtet, am ärztlichen Notfalldienst teilzunehmen. Für die Organisation des Notfalldienstes ist in den allermeisten Fällen die Kassenärztliche Vereinigung zuständig, wo Sie sich für den Notfalldienst anzumelden haben.

    Ihre Pflicht zur Dokumentation

    Laut Berufsordnung ist jeder Arzt verpflichtet, erforderliche Aufzeichnungen über Diagnose und Therapie zu erstellen und diese mindestens für mindestens 10 Jahre nach Behandlungsabschluss aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht (so etwa für Röntgenunterlagen) besteht. Nach Praxisaufgabe muss der Arzt für die Aufbewahrung der Dokumentationsunterlagen und deren Zugangsmöglichkeit Sorge tragen und die zuständige Ärztekammer entsprechend darüber informieren.

    > weitere Informationen zur Dokumentationspflicht 

    Ihre Absicherung gegen Haftpflichtschäden

    Jeder Arzt ist verpflichtet, eine Arzthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen. Die Ärztekammer Baden-Württemberg geht zum Beispiel davon aus, dass eine Haftpflichtversicherung für freiberufliche Tätigkeit mit folgenden Deckungssummen ausreichend ist: Je nach Fachgebiet drei oder fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 300.000 Euro für Vermögensschäden.

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