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Glossar

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Viele wichtige Links für Ihre fachärztliche Tätigkeit haben wir in einer umfangreichen Linksammlung zum Abspeichern für Sie aufbereitet.

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Speziell für Sie

Vorsorge und Absicherung speziell für SIe als Facharzt

Ihre Verdienstmöglichkeiten

Die letzten Jahre sind geprägt von einer öffentlich geführten Diskussion über die Vergütung von niedergelassenen Ärzten. Vor und mit der Niederlassung sollten Sie sich eingehend über die drei wichtigsten Regelungsbereiche für die Vergütung von niedergelassenen Fachärzten informieren:

Regelungsbereiche für die Vergütung

> EBM – einheitlicher Bewertungsmaßstab
> IGeL – individuelle Gesundheitsleistungen
> GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte

Zusätzlich spielt bei manchen in der niedergelassenen Praxis tätigen Fachärzten auch die Erstellung von Gutachten eine Rolle, wozu in vielen Fällen gesonderte Regelungen und Vereinbarungen der jeweiligen Kostenträger existieren.

EBM – einheitlicher Bewertungsmaßstab

Ihre Vergütung als Vertragsarzt erfolgt im Wesentlichen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Der jeweils gültige EBM legt verbindlich fest, welche ärztlichen Leistungen Sie wie gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können.

Den EBM vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gemeinsam in Bewertungsausschüssen. Diese müssen dabei die vom Gesetzgeber erlassenen Vorgaben berücksichtigen. Seit Januar 2009 gilt der EBM 2009, auch Euro-Gebührenordnung genannt, der auf regional geltenden festen Euro- und Cent-Werten beruht und sich an der Entwicklung der Kostenstrukturen in den Arztpraxen und der Morbidität der zu behandelnden Patienten orientiert.

IGeL – Individuelle Gesundheits-Leistungen

Als niedergelassener Arzt mit Vertragsarztpraxis können Sie gesetzlich krankenversicherten Patienten Leistungen anbieten, die nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden – die so genannten Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL). Diese werden bei Inanspruchnahme von Ihren Patienten privat bezahlt. Diese Leistungen finden Sie in der so genannten IGeL-Liste aufgeführt, die gemeinsam von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und freien ärztlichen Berufsverbänden erarbeitet wurde und ständig erweitert wird. Inzwischen erstatten auch einige private Zusatzkrankenversicherungen bestimmte Leistungen aus der IGeL-Liste.

GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte

Als niedergelassener Arzt mit Privatpraxis rechnen Sie Ihre Leistungen nach den Regelungen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Ihr Vertragspartner ist in der Regel der Patient und nicht die jeweilige private Krankenversicherung. Die GOÄ sind Bestandteil des zwischen Ihnen und Ihrem Privatpatienten abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Die von Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren werden dem Patienten im Rahmen des jeweiligen Krankenversicherungsschutzes von der privaten Krankenversicherung des Patienten erstattet. Auch als Vertragsarzt können Sie neben der vertragsärztlichen Tätigkeit privatärztlich tätig werden und Privatpatienten behandeln. Auch dafür gilt dann die GOÄ.

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