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Wenn Sie sich für eine Niederlassung als Vertragsarzt bewerben, sollten Sie sich in die Warteliste für eine Zulassung in Ihrem Wunschfachgebiet eintragen lassen. Denn damit dokumentieren Sie Ihr nachhaltiges Interesse an der Niederlassung. Den Antrag stellen Sie formlos an das Arztregister der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Wenn Sie mehr als eine Facharztweiterbildung abgeschlossen haben, können Sie sich für mehrere Fachgebiete eintragen.
Bei der Übernahme einer Vertragsarztpraxis ist zwischen der Übernahme in einem gesperrten oder einem nicht gesperrten Zulassungsbezirk zu unterscheiden. In beiden Fällen kann die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz öffentlich ausschreiben, wenn Vertragsärzte ihre Praxis an einen Nachfolger übergeben wollen. Ihre Bewerbung macht also in jedem Falle Sinn. Allerdings ist für Praxisübergaben in Planungsbereichen, die von Zulassungsbeschränkungen betroffen sind, eine öffentliche Ausschreibung gesetzlich vorgeschrieben.
In nicht gesperrten Planungsbereichen können Sie jederzeit einen Zulassungsantrag stellen, sich in eigener Praxis als Vertragsarzt neu niederzulassen, ohne eine bereits bestehende Vertragsarztpraxis übernehmen zu müssen. Dieses unter der Bedingung, dass Sie die Voraussetzungen zur Zulassung als Vertragsarzt erfüllen.
Daneben ist es Ihnen möglich, eine Vertragsarztpraxis in Absprache mit dem abgebenden Vertragsarzt zu übernehmen. Wird diese jedoch von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgeschrieben, so müssen Sie sich dort um den Vertragsarztsitz bewerben.
In gesperrten Zulassungsbezirken müssen frei werdende Vertragsarztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung ausgeschrieben werden. Selbst wenn der abgebende Vertragsarzt Sie als Nachfolger ausgewählt hat, reicht diese Vereinbarung allein nicht aus, und Sie müssen bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine offizielle Bewerbung einreichen.
Die schriftliche Bewerbung um einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz richten Sie an die zuständige KV- Bezirksgeschäftsstelle mit den folgenden Unterlagen:
Wenn sich neben Ihnen weitere Fachärzte um denselben Vertragsarztsitz in einem gesperrten Zulassungsbezirk bewerben, entscheidet der Zulassungsausschuss nach folgenden Bewerberkriterien:


